Dr. Erik Schweickert
Frau Ministerin, ich möchte von Ihnen wissen: Wann haben Sie diese Aufforderung vom Bund erhalten? Sie haben recht: Es steht nicht zur Debatte, dass die Betriebe das rückmelden müssen. Wenn aber von Ihrem Haus geschrieben wird, dass die Förderung, wenn sie das fünf Tage vor Weihnachten nicht rückmelden, automatisch fällt, dann ist das das Fallbeil darin. Es geht ja nicht nur darum, dass jemand das nicht rechtzeitig zurückmeldet. Vielmehr hat das auch finanzielle Konsequenzen. Da macht es schon einen Unterschied, ob jemand fünf Tage vor Weihnachten etwas fertigstellen muss oder ob er, wenn er im Unternehmen tätig ist, die Möglichkeit hat, vielleicht die ersten zwei Wochen im Januar noch zu nutzen, um so etwas zu machen. So ein Signal müsste kommen. Dann habe ich jetzt eine konkrete Nachfrage: Ist von Bundesseite tatsächlich nur diese eine Forderung gekommen, oder gibt es noch andere Forderungen, die dazu geführt haben, dass man im Oktober – so sage ich mal – plötzlich dieses Schreiben verschickt hat, in dem steht: „Ihr müsst das jetzt bis zum 19. Dezember machen“? Sie hätten doch auch die Möglichkeit gehabt, den 15. Januar hineinzuschreiben. Meines Wissens hat Ihnen weder der Bund noch sonst irgendjemand vorgegeben, dass Sie sagen, dass das noch im alten Jahr passieren muss. Ganz ehrlich: Ich bezweifle, dass die Feiertage bei der L-Bank oder bei den Ministerien genutzt werden, um etwas abzuarbeiten, dass dort noch etwas passiert. Vielmehr wird dann von den Selbstständigen, von den Unternehmerinnen und Unternehmern am Sonntagmittag die Liquiditätsberechnung gemacht. Es ist schon ein großer Unterschied, Frau Ministerin, ob der 19. Dezember oder der 15. Januar der Stichtag ist. Da sollten Sie ein deutlicheres Signal senden. Denn die Leute müssen sich jetzt entscheiden, was sie machen bzw. wie sie damit umgehen, wenn der Steuerberater sagt, dass er keine Zeit hat. (Dr. Erik Schweickert) Dann können sie das nicht schieben. Dazu hätte ich von Ihnen gern eine klarere Aussage. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Bei den Soforthilfen gab es ein sehr einfach strukturiertes Verfahren, was die Angaben bzw. die Informationen angeht, die damals von den Antragstellern zu liefern waren. Bei der Soforthilfe – Sie erinnern sich – wurde der Antrag von den betroffenen Betrieben auch direkt gestellt. Wir, das Land, hatten noch eine Erweiterung des Bundesprogramms, das ja nur Betriebe bis zu zehn Beschäftigten im Blick hatte, beschlossen und noch mehr Betriebe unterstützt. Wir sehen das Problem. Es ist erkannt. Wir suchen nach einer Lösung. Wir haben zurückgerechnet, was bei der Fülle der Anträge, die wir jetzt erwarten, notwendig ist, um sie rechtzeitig bis zum Fristende im Juni 2022 abarbeiten zu können. Wie gesagt: Es ist erkannt. Ich möchte nur noch einmal deutlich machen: Eigentlich ist das ein Erinnerungsschreiben. Die Betriebe hatten schon längst die Möglichkeit, entsprechende Rückzahlungsverpflichtungen zu melden. Dazu haben sie sich auch verpflichtet. Wir sind damals von prognostizierten Größen ausgegangen. Wir konnten ja nicht anders agieren. Es war auch der Wunsch des Parlaments, dass wir diese Hilfen schnell zur Verfügung stellen. Damit war natürlich eine gewisse Unsicherheit verbunden. NRW hat damals den vollen Betrag ausbezahlt und wurde dafür auch massiv kritisiert – Sie erinnern sich an die Diskussionen, die damals geführt worden sind. Wir haben uns nun einmal an den prognostizierten Größen orientiert. Jetzt hat sich im einen oder anderen Bereich, was eigentlich auch positiv ist, die Geschäftsentwicklung der Betriebe besser dargestellt als ursprünglich erwartet. Aber ich glaube einfach, dieser psychologische Effekt, den wir damals über die Soforthilfe, über diese schnelle Hilfe erreicht haben, dass überhaupt der Wille und die Motivation noch da waren, über den Tellerrand der Schließung hinaus zu denken, das Geschäft aufrechtzuerhalten und auch neue Wege zu gehen, was ja viele gemacht haben – ich nenne nur das Angebot „to go“ in der Gastronomie –, das war der große Hebel, den die Soforthilfen ausgelöst haben und den wir, das Land und auch das Parlament, erfolgreich umgesetzt haben. Ich meine, die Rückzahlungen sind auch eine Sache der Gerechtigkeit. Es gab ja auch Bereiche, die zunächst keine Förderung erhalten haben, die nicht förderberechtigt gewesen sind. Es gab auch noch bestimmte Lücken. Wir haben versucht, diese Lücken zu schließen, so gut uns dies möglich war und so weit es auch vertretbar war. Aber dass es hier zu einer Abrechnung kommt, das war – – (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Aber der 15. Januar tut Ihnen doch nicht weh!) – Wie gesagt, wir prüfen ja eine Verlängerung des Zeitrahmens. Wir haben aufgrund der Prognosen, die wir zur Zahl der Anträge aufgestellt haben, diese Frist benannt. Aber wir sind da jetzt in Gesprächen, um diese noch mal zu verlängern, wenngleich es grundsätzlich schwierig ist. Auch der 15. Januar ist sicherlich nicht ideal. Aber wir diskutieren darüber und suchen nach einer Lösung. Sobald ich diese habe, werde ich sie kommunizieren. ode – 18. Sitzung – Mittwoch, 10. November 2021
