Dr. Erik Schweickert
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Ich war etwas verwundert. Der Termin, der 30. Juni 2022, liegt ein halbes Jahr nach dem Termin, den die Unternehmen genannt bekommen haben. Ich kann mir natürlich vorstellen, dass man das alles erst prüfen muss. Aber ein halbes Jahr ist doch sehr großzügig. Deswe- (Dr. Erik Schweickert) gen, Frau Ministerin, bin ich dafür, dass Sie sich entsprechend einsetzen. Wir brauchen ein klares Signal. Die Steuerberater haben zum Jahresende meines Erachtens so viel zu tun wie noch nie, vor allem mit Blick auf die Coronahilfen, bei denen sie gebraucht wurden und noch in Zukunft gebraucht werden. Damals ist Ihr Haus und sind wir im Parlament mit schnellen Hilfen ohne Drittprüfung angetreten. Das heißt für mich: Das Ding muss auch ohne Drittprüfungen abgeschlossen werden können. Wenn das nicht geht, weil der Steuerberater benötigt wird, ist das eine zusätzliche Geschichte. Dann können Sie auf dem Termin 19. Dezember meines Erachtens nicht bestehen und müssten ihn mindestens um einen Monat, in den Januar, verschieben. Aber um das auch ganz klar zu sagen: Wenn Sie den Termin verlegen, ist die Verlegung für jeden notwendig, weil auch derjenige, der kein Steuerberater ist, in diesem Jahr hoffentlich ein Weihnachtsgeschäft hat, hoffentlich mit Kunden zu tun hat und hoffentlich Umsätze hat – und nicht die Abwicklung eines Verfahrens, das am 30. Juni 2022 von der Landesregierung abgeschlossen sein muss. Deswegen, Frau Ministerin, fordere ich Sie auf, den Unternehmerinnen und Unternehmern, den kleinen Mittelständlern und Selbstständigen klar zu sagen: An was denken Sie? Es ist schon ein Unterschied, ob ich die Möglichkeit habe, mein Weihnachtsgeschäft zu machen und die Formulare kurz nach Weihnachten auszufüllen – ich greife als Frist einfach einmal den 15. Januar heraus – oder nicht. Aber da muss von Ihnen ein Signal kommen. Das können wir nicht auf die lange Bank schieben. Wie gesagt: Es klingt fast wie Hohn, wenn man sagt: „Wir brauchen noch ein halbes Jahr, bis zum 30. Juni 2022“, und die Unternehmerinnen und Unternehmer sollen das vor dem Weihnachtsgeschäft, bis vier Tage vor Heiligabend, machen. Das ist meines Erachtens ein Zustand, der nicht tragbar ist. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Herr Schweickert, ich möchte klarstellen, dass das Verfahren für die Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger – die Rückzahlungsverpflichtungen – schon von Beginn an bestand. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ja!) Ich möchte das nur noch einmal deutlich machen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Unstrittig!) Was jetzt eintritt, ist, dass uns, dem Land, auch aufgrund der Vorgaben des Bundes eine Frist gesetzt wurde, nämlich der 30. Juni 2022, und dass wir aufgrund zwingender, bundesgesetzlich festgelegter Fristen der Finanzverwaltung für die Rückmeldung den 19. Dezember 2021 wählen mussten. Ich habe gerade deutlich gemacht, dass wir schon in Gesprächen sind. Wir müssen sehen – es sind jetzt schon Tausende von Anträgen annonciert worden und auch schon eingegangen –, dass wir die Anträge auch bis zum 30. Juni 2022 abarbeiten müssen. Deshalb treibt uns natürlich auch die Deadline. Wie gesagt: Wir wissen um die Schwierigkeit. Wir bede – 18. Sitzung – Mittwoch, 10. November 2021 fassen uns mit der aktuellen Situation, und wir suchen nach Lösungen, um diese Situation zu entspannen. Im Grunde wird es im Januar nicht viel besser, weil die Arbeitsbelastung für die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in den ersten Januarwochen noch intensiver als im Dezember ist. Da finden Vorprüfungen und Vorgespräche statt; das wissen Sie auch. Wenn das Geschäftsjahr bis Ende Dezember dauert, geht es anschließend in die Bilanzierung. Da wird die Arbeit noch intensiver. Deshalb wollen wir den Zeitraum insgesamt strecken. Dazu kann ich aber jetzt noch keine definitive Aussage machen. Das Problem ist aber erkannt, und wir gehen es an. Wir sind aber an die Fristen, die uns der Bund gesetzt hat, gebunden.
