Nikolai Reith
Frau Präsidentin, Sie müssen heute in Personalunion die Fraktion GRÜNE vertreten. Frau Präsidentin, Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema Coronasoforthilfen geht es insbesondere um das Rückmeldeverfahren, das damit verbunden ist. Ausgangslage der Soforthilfen war, dass sie vor allem für kleine Unternehmen schnell und einfach und nach Möglichkeit ohne die Einbeziehung Dritter zu gewähren waren. Das gilt auch für das damit zusammenhängende Rückmeldeverfahren. Aus dem Schreiben der L-Bank, die im letzten Jahr die Soforthilfen organisiert hat – dieses Schreiben haben alle Unternehmen in der letzten Woche bekommen –, geht hervor, dass bis zum 19. Dezember eine Rückmeldung zur Coronasoforthilfe zu geben ist, um daraus einen möglichen Rückzahlungsde – 18. Sitzung – Mittwoch, 10. November 2021 bedarf zu ermitteln. Dieses Rückmeldeverfahren führt bei vielen Unternehmen zu Unverständnis und Ärger. Das vom Wirtschaftsministerium auf seiner Homepage zur Verfügung gestellte Rechentool ist aus unserer Sicht unausgereift. Die Tools zur Berechnung sind beispielsweise nicht abspeicherbar. Wenn die Eingabe unterbrochen wird, muss die Rückmeldung ausgedruckt und unter Umständen von Hand weiter ausgefüllt werden, oder der Weg muss von vorn beschritten werden. Wir fragen jetzt konkret: Wie bewertet die Landesregierung den Aufwand aufseiten der Unternehmen für die von der L-Bank angeforderte Erklärung zur Rückzahlung der Coronasoforthilfen? Die Frist zur Rückmeldung bis zum 19. Dezember 2021 erscheint vor dem Hintergrund des Jahresendes und der seitens der Unternehmen meist notwendigen Beauftragung eines Steuerberaters sehr kurz. Wie ist die Einschätzung der Landesregierung hinsichtlich der gesetzten Frist? Wird seitens der L-Bank konkret der Rückzahlungsbedarf erfragt? Geht die Landesregierung davon aus, dass eine Mehrheit der Unternehmen eine Rückzahlung leisten muss? Vielen Dank.
