Siegfried Lorek
In diesem Antrag wird bewusst ein Zusammenhang zwischen der Messerattacke von Würzburg und den nach Deutschland kommenden Ausländern hergestellt. Damit werden alle Schutzsuchenden als mögliche Attentäter und Kriminelle diffamiert. (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Genau das ist der Punkt! – Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch völli- ger Unsinn! Das ist eine Unterstellung! Also eine zutiefst eklige Unterstellung!) Eine von einer Einzelperson begangene Tat, mag sie auch noch so schrecklich sein wie diese, darf aber nicht zu einer pauschalen Verurteilung einer gesamten Bevölkerungsgruppe führen. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf von der AfD: Viele Taten!) Klar ist auch: Straftaten müssen konsequent verfolgt werden, und zwar völlig unabhängig von der Nationalität von Täter und Opfer. Genau das ist der Ansatz der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg. (Abg. Ruben Rupp AfD: Also keiner!) Auswertungen über mehrere Jahre haben gezeigt, dass eine relativ geringe Zahl von Personen für eine Vielzahl von Straftaten verantwortlich ist. Deshalb wurde von der Polizei Baden-Württemberg das Konzept „Mehrfach- und Intensivtäter Baden-Württemberg“ erstellt. Die Konzeption zielt darauf ab, dass durch eine zentralisierte und standardisierte polizeiliche Bearbeitung derartige Ermittlungsverfahren in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften erfolgen, frühzeitig kriminelle Karrieren erkannt werden können und spürbar und konsequent staatlich interveniert werden kann. Handelt es sich bei den Mehrfach- und Intensivtätern um ausländische Staatsangehörige, ergibt sich neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch ein ausländerrechtlicher Handlungsbedarf. Hier setzt insbesondere die Arbeit des „Sonderstabs gefährliche Ausländer“ an. Dieser kümmert sich um die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern, die die Sicherheit unseres Landes gefährden, und um ausländische Mehrfach- und Intensivtäter. Der Sonderstab arbeitet auch an der Aufenthaltsbeendigung von ausreisepflichtigen Ausländern, die bewusst und nachhaltig gegen die Regeln eines geordneten Zusammenlebens verstoßen und sich hartnäckig und dauerhaft als nicht integrierbar erweisen, sofern die Verstöße besonders herausragend sind und ein ähnliches Gewicht aufweisen wie die der Mehrfach- und Intensivtäter. (Abg. Anton Baron AfD: Dann geht es an die Härte- fallkommission!) (Staatssekretär Siegfried Lorek) Der „Sonderstab gefährliche Ausländer“ und die eingerichteten regionalen „Sonderstäbe gefährliche Ausländer“ haben sich seit ihrer Einführung absolut bewährt. Sie sind ein zentrales Mittel, um nachdrücklich gegen Personen vorzugehen, die hier wirklich niemand haben möchte. Herr Abg. Scheerer, Kollege von Eyb hat es ausgeführt: In geringem Ausmaß ist es durch den „Sonderstab gefährliche Ausländer“ gelungen, Straftäter, die schwere Straftaten begangen haben, wieder nach Gambia auszuführen. Der Sonderstab ist im Übrigen beim Justizministerium angesiedelt. Unabhängig davon, ob es sich um einen Mehrfach- oder einen Intensivtäter handelt, gilt in Baden-Württemberg: Bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur freiwilligen Ausreise nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommen, bei denen keine Abschiebungshindernisse vorliegen und die auch sonst unter keinem Gesichtspunkt Bleiberecht geltend machen können, gilt, dass die Aufenthaltsbeendigung zwangsweise durchgeführt wird. Zu betonen ist hierbei, dass insbesondere bei denjenigen, die Straftaten begehen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, diese möglichen ausländerrechtlichen Maßnahmen von unseren Landesbehörden konsequent angewendet werden. Der im Antrag der AfD-Fraktion vermittelte Eindruck, dass die baden-württembergischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei ausländischen Straftätern tatenlos zuschauten, ist daher schlichtweg falsch. Bei uns werden Straftaten strikt geahndet und geltendes Recht umgesetzt, und zwar unabhängig von der Nationalität. (Abg. Anton Baron AfD: Wie viele Geduldete haben wir denn?) Der Attentäter von Würzburg war bereits vor der Tat in psychiatrischer Behandlung. Bei psychisch auffälligen Personen, die eine Gefahr für sich oder andere darstellen, ist unabhängig von der Nationalität eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung zu prüfen. Dass der Gesetzgeber hier hohe Hürden verlangt, liegt an dem erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte der Person. Uns allen ist bewusst, dass in unserer freiheitlichen Gesellschaft, in der wir leben, keine absolute Sicherheit möglich sein kann und Taten wie das Attentat von Würzburg, so furchtbar es auch ist, leider nicht mit absoluter Sicherheit verhindert werden können. (Abg. Ruben Rupp AfD: Doch, mit geschlossenen Grenzen! – Gegenruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/ DVP: Unsinn!) – Nein. Sie können sicher sein, dass die baden-württembergischen (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD – Glocke des Prä- sidenten) Sicherheitsbehörden alles unternehmen, um die Menschen in unserem Land vor solchen Taten zu schützen. de – 16. Sitzung – Donnerstag, 21. Oktober 2021 (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Deshalb wurden von der grün-schwarzen Landesregierung die Polizei und die Justiz gestärkt, und sie sollen auch weiterhin gestärkt werden. Dass diese Arbeit Früchte trägt, zeigt gerade der im Antrag der AfD-Fraktion zitierte Sicherheitsbericht zur Kriminalitätsentwicklung in Baden-Württemberg 2020. Die Anzahl der erfassten Straftaten im Jahr 2020 lag auf dem niedrigsten Stand seit 1991, also seit fast 30 Jahren. (Zuruf von der AfD: Geschönte Statistik!) So gab es in unserem Land im Vergleich zu 2019 6,1 % weniger Straftaten, und – auch wenn Sie es vielleicht nicht glauben möchten – die Zahl der durch Asylsuchende und Flüchtlinge begangenen Straftaten ging um 7,4 % zurück. (Zuruf von der AfD) Auch die Aufklärungsquote ist mit 64 % die beste seit Anfang der 1960er-Jahre. Gerade bei Straftaten gegen das Leben ist die Aufklärungsquote mit 95,6 % so hoch wie in keinem anderen Ermittlungsbereich. Anstatt nun die schreckliche Tat von Würzburg zum Anlass zu nehmen, um von unserem Land das völlig unzutreffende Bild einer immer unsicherer werdenden Gesellschaft zu zeichnen und dafür pauschal Schutzsuchende verantwortlich zu machen, sollte sich die AfD-Fraktion lieber bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bedanken, die täglich dazu beitragen, dass Baden-Württemberg eines der sichersten Länder von Deutschland ist. Für die Landesregierung sage ich jedenfalls den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, der Justiz und allen, die ihren Teil zu einem sicheren Land beitragen, herzlichen Dank für die wichtige Arbeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Abschließend, Herr Abg. Binder: Zur Frage, ob die Landesregierung etwas tut oder nicht, verweise ich auf das Interview vom vergangenen Wochenende. Sie können sicher sein, dass wir alles dafür tun, auch die Kapazitäten entsprechend zu erweitern. Hier möchte ich auf eines hinweisen, nämlich auf unseren Beschluss zum atmenden System mit Blick auf die Aufnahmekapazitäten. Wir haben das große Problem, dass es so etwas wie Corona gibt, natürlich auch in den Landeserstaufnahmestellen. Das bedingt (Zuruf: Seit eineinhalb Jahren!) – natürlich seit anderthalb Jahren; darauf bauen wir auch auf –, dass die Plätze in den LEAs nicht vollständig genutzt werden können. Darum haben wir jetzt hier diese Kapazitätsengpässe. Auch hieran – da können Sie sicher sein – arbeiten wir. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
