Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal das Wort ergreifen. Zunächst eine kurze Replik auf die Rede des Kollegen Deuschle: Nur deshalb, weil etwas im grün-schwarzen Koalitionsvertrag als Projekt verankert ist, heißt es noch lange nicht, dass es tatsächlich umgesetzt wird. (Abg. Udo Stein AfD: Das stimmt!) Sie waren ja in den letzten fünf Jahren dabei; auch Sie haben Erfahrungen gesammelt. Das, was da gedruckt steht, heißt nicht wirklich, dass das Ganze dann auch zum Leben erweckt wird. Deshalb würde ich dem wenig Glauben schenken, auch wenn Sie das hier im Landtag so prononciert kundtun. Das ist Punkt 1. Punkt 2: Wir haben uns gerade noch einmal in der Fraktion besprochen. Es gibt natürlich auch einen Grund, warum Sie die Verwaltungsvorschrift noch nicht ändern mussten: weil Sie in dieser Legislatur gar nicht in der Lage waren, aus der Mitte der Landesregierung Gesetzentwürfe in diesem Parlament vorzulegen. Wir haben noch einmal geschaut: Es gab keinen nennenswerten Gesetzentwurf, der aus der Mitte der Landesregierung ins Parlament eingebracht wurde. Insofern kann es auch sein, dass Sie dafür die Verwaltungsvorschrift noch gar nicht ändern mussten. Also, wenn es daran gelegen hat: Sie brauchen sich jetzt nicht davor zu fürchten, einen Gesetzentwurf einzubringen, obwohl Sie die Verwaltungsvorschrift nicht geändert haben. Das möchten wir Ihnen vonseiten der Opposition schon einmal mit auf den Weg geben. (Beifall bei der SPD) (Dr. Boris Weirauch) Und Punkt 3: Wenn wir heute hier stehen und über unseren Antrag an die Regierung appellieren, jetzt zeitnah diese Regelung vorzulegen, so ist das auch der Tatsache geschuldet, dass wir über dieses Gesetz die Verbände draußen im Land mit Wirkung ab Mai verpflichtet haben, sich in dieses Lobbyregister einzutragen. Es sind teilweise sehr kleine Verbände. Wenn man sich dieses Lobbyregister einmal anschaut – das können Sie auf der Seite des Landtags tun –, sieht man: Es sind auch wirklich ganz kleine Verbände, die sich pflichtbewusst verhalten haben, die sich in der Umsetzung dieses Gesetzes als Adressaten verpflichtet gefühlt haben, sich in das Lobbyregister einzutragen, und zwar teilweise mit sehr fein ausdifferenzierten Angaben, die über diese Vereine auch nicht einfach so herbeigeführt werden können. Ich nenne einmal den ADFC, den ADAC, den Fischereiverband, den Bund der Steuerzahler. Alle haben sich die Mühe gemacht, sich diesem Gesetz zu unterwerfen und sich in das Lobbyregister einzutragen, weil man pflichtbewusst seiner Verantwortung nachkommen wollte. Die Institution jedoch, die durch § 4 dieses Gesetzes als Adressat dieser Normen ebenfalls verpflichtet war, nämlich die Landesregierung, hat es sieben Monate lang nicht geschafft, dieser Verpflichtung nachzukommen. Ich finde, wenn man den kleinen Verbänden im Land auferlegt, sich in dieses Lobbyregister einzutragen, muss man diesen Maßstab auch an die Landesregierung anlegen können. Da haben Sie einfach viel zu viel Zeit ins Land gehen lassen – ungeachtet Ihrer Argumentation hier in diesem Haus, Herr Staatssekretär. Das, was Sie den Leuten im Land abverlangen, muss für diese Regierung zehnmal mehr gelten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
