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Wilfried Klenk

21.10.2021 Sitzungen 17/16

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst darf ich mich bei den Herren Sckerl und Deuschle dafür bedanken, dass sie das Thema sachlich vorgetragen und vor allem eines betont haben, nämlich dass alle Fraktionen hier zusammen mit uns in der Landesregierung bemüht sind, so schnell wie möglich dieses Gesetz so, wie es beschlossen wurde, umzusetzen. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 30. Juni 2021 zielte darauf ab, die Landesregierung zu ersuchen, bis zum 14. Juli dieses Jahres dem Landtag die Regelungen vorzulegen, mit denen die Landesregierung die Vorgaben aus § 4 des Transparenzregistergesetzes konkret umgesetzt hat. Zudem sollte die Landesregierung begründet darlegen, „welche konkreten Veränderungen sich aus den Neuregelungen ... zu der bisherigen Handhabung bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen ergeben“. Unser Haus hat mit Schreiben vom 22. Juli dieses Jahres zu dem Antrag Stellung genommen. Ausgangspunkt des Antrags der SPD-Fraktion ist die Regelung in § 4 des Transparenzregistergesetzes, Exekutive Fußspur: Die Landesregierung regelt, wie die Einbeziehung von Verbänden und Organisationen sowie Sachverständigen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen der Landesregierung kenntlich gemacht wird. (Staatssekretär Wilfried Klenk) Wir haben uns dazu entschieden, § 4 des Transparenzregistergesetzes durch die Änderung der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen umzusetzen. Diese Verwaltungsvorschrift, die sogenannte VwV Regelungen, enthält materielle und formelle Vorgaben, die bei der Erarbeitung von Regelungen einzuhalten sind, und ist daher auch der geeignete Regelungsstandort. Diese VwV Regelungen bestimmt bereits bisher, dass Behörden, Körperschaften sowie Verbände, zu denen insbesondere die kommunalen Landesverbände, der Industrie- und Handelskammertag, der Handwerkstag und auch die Gewerkschaften zählen, anzuhören sind, wenn durch Gesetzesvorhaben die Belange ihrer Mitglieder berührt sind. Deren Stellungnahmen werden den Gesetzesvorlagen der Landesregierung, die dem Landtag zugeleitet werden, beigefügt – heute schon. In die VwV Regelungen soll nun eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen werden. Sie soll den Ministerien aufgeben, in Gesetzentwürfen gesondert kenntlich zu machen, ob und gegebenenfalls wie Verbände, Organisationen sowie Sachverständige bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen einbezogen wurden. Die Änderung der VwV Regelungen, die wir derzeit vorbereiten, wird neben der Umsetzung von § 4 des Transparenzregistergesetzes auch die Einführung eines Digitalisierungschecks – da ist ein bisschen das Problem, dass das einfach dauert – für neue oder zu ändernde Regelungen enthalten. Damit werden wir einen Auftrag unseres Koalitionsvertrags umsetzen. Es ist natürlich sinnvoll, beide Themen gemeinsam in einem Regelungsvorhaben zu erledigen. Da es sich bei der VwV Regelungen um eine Verwaltungsvorschrift der Landesregierung handelt, werden die Änderungen mit den anderen Ressorts abzustimmen sein, und unser Haus wird die rasche Umsetzung der VwV Regelungen vorantreiben. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Nutzung externer Expertise durch die Anhörung von Verbänden und Interessenvertretern zu Gesetzentwürfen wird seit Langem praktiziert; das wissen Sie. Auch für die Einbeziehung von Verbänden, Organisationen oder Sachverständigen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen wird es angesichts der vielen Detailfragen immer einmal wieder einen sachlichen Bedarf geben. Es ist jedoch die originäre Aufgabe politischer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Informationsquellen als Grundlage politischer Entscheidungen auszuwählen, Informationen abzuwägen und einen Ausgleich zwischen möglicherweise widerstreitenden Interessen zu schaffen. Die Frage, auf welcher Basis sich dieser Prozess vollzieht, sollte transparent sein. Daher werden wir die rasche Umsetzung von § 4 des Transparenzregistergesetzes in der VwV Regelungen – ich kann es nur noch einmal wiederholen – vorantreiben. Die Änderung der VwV Regelungen hat sich jedoch auch an ihren eigenen Vorgaben zu messen. Wir müssen also die notwendigen Verfahrensschritte, Abstimmungen und Beteiligungen durchführen, sodass ich noch um etwas Geduld bitte. de – 16. Sitzung – Donnerstag, 21. Oktober 2021 Wie bereits dargestellt, wird die Änderung der VwV Regelungen derzeit durch die Abteilung 5 unseres Hauses vorbereitet. Sie umfasst auch die Einführung einer Bestimmung zur Umsetzung von § 4 des Transparenzregistergesetzes. Die Durchführung des Verfahrens und insbesondere die notwendigen Abstimmungen und Beteiligungen erfordern allerdings noch Zeit. Die meisten von Ihnen kennen mich und wissen auch, dass ich eine ehrliche Haut bin. Deshalb sage ich Ihnen: Wir werden es auch bis zum Jahresende nicht schaffen. Dazu stehe ich, und das sage ich heute hier in aller Offenheit. Ich bedanke mich trotz alledem für Ihr Verständnis und für Ihr Vertrauen, dass wir es dennoch so schnell wie möglich und so zügig wie möglich umsetzen werden. Herzlichen Dank.

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