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Carola Wolle

AfD 21.10.2021 Sitzungen 17/16

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion fordert von der Landesregierung Auskunft über die Umsetzung des Transparenzregistergesetzes. Es geht hierbei ganz konkret um die „exekutive Fußspur“. Aber diese Angelegenheit hat, wie Sie alle hier wissen, eine Vorgeschichte. Diese beginnt bereits am 14. September 2020 hier in diesem Hohen Haus, also vor mehr als einem Jahr. (Carola Wolle) Die Ehrlichen unter Ihnen wissen noch ganz genau, was damals war. An diesem Tag hat die AfD-Fraktion einen entscheidenden Vorstoß zur Einführung eines Lobbyregisters unternommen, als von den anderen Fraktionen – also von den Grünen, der CDU, der FDP/DVP und auch der SPD – zu diesem Thema noch nichts zu hören war, meine Damen und Herren. Ohne die Notwendigkeit einer späteren separaten gesetzlichen Regelung infrage zu stellen, haben wir, die AfD-Fraktion, hierzu eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags beantragt. Aber unser Vorstoß wurde am 16. Dezember 2020 hier im Plenum mehrheitlich abgelehnt. (Abg. Anton Baron AfD: Furchtbar!) Meine Damen und Herren, diese Ablehnung hatte keine sachliche Begründung. Das lässt sich am Transparenzregistergesetz ablesen, das im Geist und in einigen Formulierungen weitgehend unserem Antrag auf Einführung eines Lobbyregisters entspricht. Wer das nicht glaubt, kann gern beispielsweise Seite 1 der Drucksache 16/8789 mit § 1 des Transparenzregistergesetzes vergleichen. (Abg. Anton Baron AfD: Die Grünen kennen sich mit Plagiaten aus!) Meine Damen und Herren, Sie geben mir und meiner Fraktion selten die Gelegenheit zur Dankbarkeit. Doch heute habe ich Anlass dazu. Ich danke Ihnen herzlich, dass Sie unserer Initiative zur Einführung eines Lobbyregisters gefolgt sind. (Beifall bei der AfD – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ- NE: Träumen Sie weiter!) Denn wir sind davon überzeugt, dass eine Dokumentation des Einflusses von Lobbyisten nie wichtiger war als heute. Im Bundestag werden fast ganze Gesetze von Lobbyisten geschrieben und von der Regierung eingereicht. Ich bin gespannt, wie das hier auf Landesebene aussieht. Das im Mai 2021 in Kraft getretene Transparenzregistergesetz kann aufgrund von Versäumnissen der Landesregierung seine Wirkung bis heute nicht voll entfalten; denn zu seiner Umsetzung bedarf es einer Überarbeitung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften durch das Innenministerium. Herr Strobl – leider nicht anwesend –, Herr Klenk – Sie sind netterweise da –, mir wurde gesagt, dass sich die Änderungen der entsprechenden Verwaltungsvorschriften bereits in Arbeit befänden. Wann dürfen wir denn mit diesen rechnen? Kann man nach den Erfahrungen im Bund davon ausgehen, dass auch hier in Baden-Württemberg der Einfluss der Lobbyisten sehr hoch ist? Meine Damen und Herren der Landesregierung, es wäre ein Indiz für Bürgernähe, wenn in Ihrem Gesetzesvorhaben endlich Ross und Reiter genannt würden. Jedermann könnte dann sehen, welche Interessengruppe welche Regelung in das künftige Gesetz einbringt. Jedermann könnte sich so eine umfassende Meinung über den Einfluss der Lobbyisten und die Arbeit der Landesregierung bilden. (Beifall bei der AfD) Frau Präsidentin Aras hat am 3. Mai dieses Jahres auf der Webseite des Landtags das Inkrafttreten des Transparenzregistergesetzes mit Stolz verkündet. Ich zitiere: Sie sei stolz, iode – 16. Sitzung – Donnerstag, 21. Oktober 2021 ... dass Baden-Württemberg als erstes und bisher einziges Bundesland die Interessenvertretung gegenüber dem Landtag und der Landesregierung in dieser Form gesetzlich geregelt hat. Schön, gut. Und jetzt? Die Ankündigungen allein, Herr Sckerl, genügen an dieser Stelle nicht. Wer ein Fahrzeug ohne Zulassung auf die Straße bringt, begeht eine Straftat. Wenn Sie für das Transparenzregistergesetz nach fast einem halben Jahr nicht die erforderlichen Umsetzungsvorschriften auf den Weg gebracht haben, kann man sich wirklich überlegen: Meinen Sie es denn wirklich ernst damit? Wann kann man mit einem entsprechenden Anspruch rechnen? Zu dem Antrag der SPD. Der Antrag ist gut und richtig. Aber Sie müssen sich jetzt mal ein bisschen ehrlich machen. Die Landesregierung hat hier so viele Versäumnisse begangen, da können Sie nicht mit der Abgabe bis zum 30. November 2021 rechnen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das liegt am Willen!) Das muss man ganz ehrlich sagen. Wir haben jetzt Ende Oktober. Daher haben wir einen Änderungsantrag gestellt, wonach die Verwaltungsvorschriften bis zum 20. Dezember, also dem letzten Plenartag in diesem Jahr, vorzuliegen haben. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Daniel An- dreas Lede Abal GRÜNE: 22. Dezember!) – Wenn das Ihr einziges Problem ist, dann ist es toll. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE – Gegenruf: Das glaube ich nicht!)

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