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Jochen Haußmann

FDP 21.10.2021 Sitzungen 17/16

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle, die in der letzde – 16. Sitzung – Donnerstag, 21. Oktober 2021 ten Legislaturperiode Mitglied des Landtags waren, wissen, wie intensiv sich die Fraktionen mit dem Transparenzregistergesetz beschäftigt hatten, das schließlich im Mai 2021 in Kraft getreten ist. Auch die FDP/DVP-Landtagsfraktion hatte sich damit intensiv auseinandergesetzt, weil es uns wichtig war, mehr Transparenz in den Landtag, in unsere Arbeit zu bringen. Ich denke, wir haben ein innovatives Gesetz verabschiedet, haben aber auch deutlich gemacht, dass wir das Transparenzregistergesetz nicht nur verabschieden, sondern es auch mit Leben füllen wollen. Der Landtag hat sich dafür entschieden: Wir wollen transparent machen, welche externen Organisationen beispielsweise an der Erstellung von Gesetzentwürfen aktiv teilnehmen. Der Landtag hat im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Kompetenz und auch ohne Überschreitung der Geschäftsordnungsautonomie der Landesregierung dieser eine gesetzliche Vorgabe gemacht. Man kann schon sagen: Da hat man auch einen Anspruch, dass diese zügig umgesetzt wird. Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, können nachvollziehen, dass die SPD-Landtagsfraktion hier nachfasst und auch noch einmal einen Änderungsantrag einbringt. Ich glaube, es ist auch möglich, das Ganze in dieser Zeit umzusetzen. Deshalb unterstützt die FDP/DVP-Landtagsfraktion den Antrag der SPD-Landtagsfraktion. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Im Ländervergleich gesehen haben wir eine weitreichende Regelung getroffen. Daraus folgt, dass die Landesregierung auch Standards zu schaffen hat. Das gilt ohnehin umso mehr, weil auch die Vielzahl der Gesetzentwürfe von der Landesregierung kommt und weniger von den Fraktionen. Wenn man jetzt das Transparenzregister einmal daraufhin anschaut, welche Lobbyorganisationen sich schon eingetragen haben, dann sieht man, dass es bereits 120 Organisationen, Institutionen und Verbände sind, die sich eingetragen haben, die ihrer Verpflichtung nachgekommen sind. Insofern kann man jetzt auch erwarten, dass der Landtag und die Landesregierung ihren Verpflichtungen nachkommen. Es ist festzustellen, dass den Bekundungen des Innenministeriums in der Stellungnahme zu dem Antrag der SPD bisher keine Taten gefolgt sind. Deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)

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