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Andreas Deuschle

CDU 21.10.2021 Sitzungen 17/16

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Legislaturperiode haben wir in unserer letzten Sitzung hier im Plenum – das ist eben erwähnt worden – das Transparenzregistergesetz beschlossen. Ziel des Registers war und ist es, für jede und jeden nachvollziehbar zu machen, wer welche Interessen gegenüber dem Landtag, aber auch gegenüber der Landesregierung vertritt. Der Kollege Sckerl hat es gerade angesprochen, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich glaube, darauf können wir auch stolz sein –: Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das die Interessenvertretung sowohl gegenüber dem Landtag als auch gegenüber der Landesregierung in dieser Form gesetzlich geregelt hat. Unser Landesdatenschutzbeauftragter sagte vor dem Hintergrund der Kritik an dem Lobbyregister des Bundestags: „Dass es besser geht, zeigt der Landtag von Baden-Württemberg mit seinem am 1. Mai 2021 in Kraft getretenen Transparenzregistergesetz.“ (Andreas Deuschle) Warum ist diese Regelung so wichtig? Es geht um Offenheit, zum einen gegenüber verschiedensten Interessengruppen, Verbänden und Vereinen. Denn wir Politikerinnen und Politiker wissen nicht alles, und wir wissen auch nicht alles besser. Deshalb wollen wir erst gar nicht irgendwo im luftleeren Raum allein entscheiden. Wir wollen Entscheidungen auf sachlich richtigen und vor allem fundierten Grundlagen treffen. Dazu ist es notwendig, dass wir den Sachverstand und das Expertenwissen von Bürgerinnen und Bürgern, von Wissenschaftlern, von Unternehmen, von Verbänden, ja, aus allen Teilen unserer Gesellschaft hören, erfahren und sammeln. Lobbypolitik – das möchte ich an dieser Stelle auch sagen – ist deshalb nicht grundsächlich böse. Lobbypolitik gehört dazu, egal, ob sie nun vom ADAC oder vom ADFC kommt. Unsere Aufgabe in der Politik ist es, die unterschiedlichen Interessen auszugleichen und zu einem gerechten und guten Ergebnis zu gelangen. Es gehört zur Offenheit dazu, mit jenen beschriebenen Entscheidungsfindungen dann auch umzugehen. Wer redet bei politischen Entscheidungen mit? Wer mischt in welchem Auftrag mit? Wir wollen Klarheit für die Öffentlichkeit. Deshalb werden im Transparenzregister die regelmäßig aktiven Interessengruppen sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter genauso benannt wie die Ausgaben, die diese Gruppen für ihre Lobbyarbeit jedes Jahr leisten. Jetzt geht es um die „exekutive Fußspur“ der Landesregierung. Kollege Sckerl hat es ausgeführt: Wir wollen – wir sind da auch im engen Austausch mit der Landesregierung –, dass die Verbände offenlegen, wo genau sie an Kabinettsentscheidungen, an Kabinettsvorlagen, bei Gesetzentwürfen mitgewirkt haben. Wir werden das im Rahmen einer Änderung der Verwaltungsvorschrift klarstellen. Da sind wir im Gespräch. Ich kann insoweit verstehen, dass die Opposition versucht, hier jetzt etwas Druck und etwas Dampf zu machen. Es ist in der Tat schon der eine oder andere Monat vergangen. Aber für uns gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Baden-Württemberg wird das erste Bundesland sein, das dieses Transparenzregistergesetz mit einer „exekutiven Fußspur“ auf den Weg bringt. Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir da ein gutes Gesetz und eine gute Änderung der Verwaltungsvorschrift auf den Weg bringen. Die braucht noch etwas Zeit, aber ich kann Ihnen versichern: Wir sind dran. Daher kann ich Ihnen sagen: Wir nehmen Ihre Befürchtungen ernst. Aber es steht mitnichten im Raum, dass wir dieses Thema nicht beherzt angehen würden. Es steht im Koalitionsvertrag. Wir sind dran. Daher kommt Ihr Antrag vielleicht noch den einen oder anderen Monat zu früh. Wir verstehen Ihr Anliegen und können Ihnen versichern: Wir sind dran und an Ihrer Seite. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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