Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die grün-schwarzen Regierungsfraktionen in der vergangenen Legislatur beim Thema Lobbyregister zunächst trotz vollmundiger Ankündigung im Koalitionsvertrag auf der Bremse standen, hat die SPD-Fraktion Ende November 2020 einen eigenen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister in den Landtag eingebracht. Für uns war es auch eine Frage der Integrität und der Glaubwürdigkeit, den Einfluss von Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse in Regierung und Parlament transparent und verbindlich zu regeln. Während man bei Grün-Schwarz das Thema zunächst offenkundig aussitzen wollte, konnte es insbesondere den Grünen danach nicht schnell genug gehen. Die vier demokratischen Fraktionen haben über den Jahreswechsel 2020/2021 intensive Verhandlungen geführt. Wir haben uns gemeinsam auf einen, wie ich finde, guten Kompromiss geeinigt, der dann auch zum Ende der vergangenen Legislaturperiode hier im Haus verabschiedet werden konnte. Zentraler Aspekt des Gesetzes – das war für uns nicht verhandelbar – ist es, über eine im Transparenzgesetz verankerte „exekutive Fußspur“ auch die Landesregierung zu verpflichten, sich selbst ein Reglement zu geben, der Öffentlichkeit darzulegen, ob und inwieweit Lobbyorganisationen informell oder formell Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse genommen haben. Vor dem Hintergrund, dass die allermeisten Gesetzentwürfe aus den Ministerien selbst stammen, würde der ausschließliche Fokus auf den Einfluss von Lobbyorganisationen auf die Legislative wesentlich zu kurz greifen. iode – 16. Sitzung – Donnerstag, 21. Oktober 2021 ung und Kommunen) So weit, so gut. Das gemeinsam hier am 4. Februar 2021 beschlossene Transparenzregistergesetz ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Die neue grün-schwarze Landesregierung hat sich am 12. Mai 2021 konstituiert. Was aber bis heute fehlt – zumindest wurde uns, dem Landtag, eine entsprechende Anpassung der Verwaltungsvorschrift bis heute nicht vorgelegt –, sind Regelungen der Landesregierung zu der vom Landtag geforderten und beschlossenen „exekutiven Fußspur“. Wir, die SPD, haben dazu Ende Juni mit unserem Antrag hier im Parlament einen ersten Anlauf unternommen, um hier im Haus nachzuhaken, bis wann die Regierung sich in der Lage sieht, Ergebnisse zu präsentieren. Das war quasi ein „Friendly Reminder“. Heute ist der zweite Aufschlag hier im Haus. Innenminister Strobl hat uns bei der letzten Parlamentsdebatte zu diesem Thema um Geduld gebeten und mitgeteilt, dass er die rasche Umsetzung in der neu begonnenen Legislaturperiode vorantreiben wird. Wir haben jetzt Ende Oktober, und dem Landtag liegt nach sechs Monaten noch immer nichts dazu vor. Wir im Haus kennen leider nur allzu gut den inflationären Umgang der grün-schwarzen Koalition mit Begriffen wie „rasch“, „zeitnah“ oder „als eines unserer ersten Vorhaben“. Das sind für uns, die SPD-Fraktion, ziemlich alarmierende Begriffe. (Heiterkeit bei der SPD) Sie dienen eher als Metapher dafür, dass bei Grün-Schwarz gar nichts mehr geht. Das ist bei Ihnen in der Regierungskoalition mittlerweile Standard. Vor ziemlich exakt einem Jahr, am 14. Oktober 2020, haben wir in zweiter Lesung über einen anderen Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion diskutiert. Sie erinnern sich an die Causa Ratzmann. Da ging es um eine Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder. Der Kollege Hentschel sagte uns damals – ich zitiere aus dem Plenarprotokoll –: Wir haben ... bereits in der ersten Lesung erklärt, dass wir hier zwar nicht weit auseinanderliegen, wir aber – Achtung! – zeitnah einen ... Gesetzentwurf vorlegen werden. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Herr Hentschel, das ist jetzt ein Jahr her. Ich wüsste nicht, dass bis heute so ein Gesetzentwurf von Grün-Schwarz das Licht der Welt erblickt hat oder gar vorgelegt wurde. Wenn das Ihr Umgang mit der Begrifflichkeit „zeitnahe Umsetzung“ ist, möchte ich nicht wissen, was das für den normalen Geschäftsgang in dieser Regierung bedeutet. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Wir geben Ihnen, der Regierung, heute quasi noch mal eine Chance, bis Ende November – wir wissen ja, wie das bei Ihnen läuft; wir haben Ihnen diesmal extra ein bisschen mehr Zeit gegeben – die „exekutive Fußspur“, die Sie bislang nicht geregelt haben, einfach jetzt mal im Rahmen der Verwaltungsvorschriften zu regeln. Das ist ja keine große Sache. Es geht (Dr. Boris Weirauch) darum, dass Sie transparent darlegen, inwiefern Lobbyorganisationen informell oder formell Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse nehmen. Es kann doch nicht so schwer sein, dem Parlament nach fast sieben Monaten zumindest mal eine Diskussionsgrundlage zu präsentieren. Es wäre ein starkes Signal – ein Appell an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier hier im Haus –, wenn wir in Nachbetrachtung unseres gemeinsamen Gesetzentwurfs das gemeinsame Ansinnen haben, die Regierung aufzufordern, ihrer Pflicht – das ist ja eine Pflicht, die wir, der Gesetzgeber, statuiert haben – nachzukommen. Wir haben Ihnen ja die Möglichkeit gelassen. Wir haben nicht mal vorgeschrieben, wie Sie es machen müssen, sondern nur, dass Sie es machen müssen. Wir haben also in den Kernbereich der Exekutive gar nicht eingegriffen, sondern wir haben gesagt: „Überlegt euch selbst, wie ihr es machen wollt, und präsentiert es dann hier im Landtag.“ Mehr haben wir doch gar nicht verlangt. Sieben Monate scheinen mir einfach genug Zeit, diese Verwaltungsvorschrift endlich anzupassen. (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Lassen Sie mich an dieser Stelle noch sagen: Sie haben sich in der Landesverwaltung so viele neue Stellen genehmigt, also sollte das zu schaffen sein. Vielleicht finden Sie noch einen Staatssekretär, der sich darum kümmern möchte; wir haben derer ja genug. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) Man muss noch einmal klarmachen: Wir, der Landtag von Baden-Württemberg, haben mit dem Transparenzregistergesetz bundesweit ein Zeichen gesetzt. Wie beim Pandemiegesetz waren wir die Ersten, die es gemacht haben, und lange auch die Einzigen, die es gemacht haben. Wir haben einen verbindlichen Rechtsrahmen für mehr Transparenz im Rahmen der Interessenvertretung. Das haben wir gemeinsam hier aus der Mitte des Landtags beschlossen. Das ist einfach ein gutes Signal. Lassen Sie uns doch nicht auf halbem Weg stehen bleiben, sondern lassen Sie es uns doch gemeinsam zu Ende bringen. Der Bund und Bayern sind uns gefolgt. Mittlerweile ist der Bund ein deutliches Stück weiter als wir. Wir haben, wie gesagt, auf der Strecke ein bisschen Tempo verloren. Die Bundesregierung und der Bundestag haben einen sogenannten Verhaltenskodex beschlossen, der dort ab 1. Januar 2022 anzuwenden ist. Auch wir haben diese Möglichkeit. Wir haben im Gesetz dem Landtag extra empfohlen, sich zu gegebener Zeit mit einem Verhaltenskodex zu befassen und nicht einfach nur zu sagen, wer in das Transparenzregister eingetragen wird. Vielmehr können wir auch einen verbindlichen Verhaltenskodex formulieren, der die Grundsätze der Offenheit, der Transparenz, der Ehrlichkeit und der Integrität beinhaltet. Diese Grundsätze können wir auch in Form eines einheitlichen Verhaltenskodex für eine zulässige Interessenvertretung über den Landtag festlegen. Lassen Sie uns das doch gemeinsam beschließen. Wir, die SPD-Fraktion, bieten an, in gemeinsame Gespräche mit Ihnen einzutreten, um einen Verhaltenskodex auf den Weg zu de – 16. Sitzung – Donnerstag, 21. Oktober 2021 bringen. Ich glaube, das würde der Transparenz der politischen Willensbildung im Land enorm weiterhelfen und auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Redlichkeit der Landesverwaltung und des Landtags enorm stärken. Wir haben uns das gemeinsam ins Stammbuch geschrieben. Also lassen Sie uns diesen Weg weiter gemeinsam beschreiten. Es wäre einfach schade, wenn wir bei diesem wichtigen Thema Tempo verlieren und auch noch hinter den Bund zurückfallen würden. Deswegen bitte ich Sie heute im Namen der SPD-Fraktion, unserem Antrag zuzustimmen, die Regierung aufzufordern, jetzt zeitnah – bis Ende November – diese „exekutive Fußspur“ entsprechend im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift festzusetzen und dem Landtag vorzulegen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
