Daniel Born
Ist die Mündliche Anfrage erledigt, oder gibt es eine zusätzliche Frage? – Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 beendet. Ich sehe, dass wir nur noch zwei Minuten innerhalb dieser Fragestunde hätten. Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 würde insofern aus Zeitgründen nicht mehr in diesen Kontext passen. Wenn der Fragesteller damit einverstanden ist, wird diese Mündliche Anfrage schriftlich beantwortet und mit dieser Antwort in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. de – 16. Sitzung – Donnerstag, 21. Oktober 2021 * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l L i n d e n s c h m i d A f D – A u s s a g e v o n I n - n e n m i n i s t e r S t r o b l z u r p o l i t i s c h m o - t i v i e r t e n K r i m i n a l i t ä t ( P M K ) a) Wie erklärt die Landesregierung den Widerspruch zwischen der Einstufung einer Hakenkreuz-Schmiererei und den Worten „I FUCK gERMAN“ (sic!) als „PMK – rechts“ (siehe Drucksache 17/758, Antwort auf Frage 1, rechte Ta- bellenspalte) und der Aussage von Innenminister Thomas Strobl in der Plenarsitzung des Landtags am 7. Oktober 2021, als er in Erwiderung zur Darstellung dieses Sachverhalts durch den Fragesteller erklärte: „Das heißt also beispielsweise: Ein Hakenkreuz, das irgendwo aufgesprüht wird und bei dem nicht klar ist, ob das aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus geschieht, ... wird bei uns nicht unter ‚Rechtsextremismus‘ verortet, sondern unter ‚nicht zuordenbar‘“? b) Wird sie veranlassen, dass der vorgenannte Sachverhalt nun nachträglich in die Rubrik „PMK – nicht zuzuordnen“ aufgenommen wird, und, wenn nein, warum nicht? Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Zu den Fragen a und b: Allem voranzustellen gilt, dass es keinen Widerspruch darstellt, ein Hakenkreuz als „Politisch motivierte Kriminalität – nicht zuzuordnen“ und ein Hakenkreuz mit den Worten „I FUCK gERMAN“ (sic!) als „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ einzustufen. Die Einordnung politisch motivierter Straftaten erfolgt auf der Grundlage der bundesweit einheitlichen und abgestimmten Kriterien des „Definitionssystems Politisch motivierte Kriminalität“ und der „Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)“. Demnach werden der „Politisch motivierten Kriminalität – rechts“ Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung der Täterschaft Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind. Der wesentliche Kerngedanke einer „rechten“ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit beziehungsweise Ungleichwertigkeit der Menschen, aus der eine Herabsetzung resultiert. In Fällen der „Politisch motivierten Kriminalität – rechts“ geht es also um mehr als die reine Symbolik. Es geht vor allem um die ideologische Einstellung und Motivation der Täterin oder des Täters. Die Nationalität der Opfer sowie der Täterinnen und Täter spielt bei der rechtsideologischen Einstellung und Motivation übrigens keine Rolle. Wichtig ist letztlich, jeden Fall gesondert zu betrachten und bestmöglich einzuordnen. Hierzu wird sich eines mehrstufigen Prüfsystems bedient – von der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters, welche oder welcher das entsprechende Ermittlungsverfahren bearbeitet, über eine Verifizierung der Staatsschutzabteilung beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg bis hin zu einer abschließenden Prüfung durch das Bundeskriminalamt. (Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisieru Es ist dem Innenministerium ein Anliegen, ein umfassendes, klares und aussagekräftiges Bild der politisch motivierten Kriminalität zu generieren, um dieses polizeilich bewerten und darauf abgestimmte Bekämpfungsmaßnahmen treffen zu können. Daher wird über das Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität und mögliche Verbesserungsansätze ein kontinuierlicher Dialog geführt. Baden-Württemberg hat im Übrigen als Erstes im Bundesgebiet die Erfassung antisemitischer Straftaten überprüft – mit dem Ziel, den Fokus konsequent auf die Umstände der Tat auszurichten, die Ausschlag für die Einordnung geben. Liegen keine Anhaltspunkte zur Motivation vor, wird der Fall konsequent der „Politisch motivierten Kriminalität – nicht zuzuordnen“ zugewiesen. *
