landtag-bw.de ↗

Daniel Born

21.10.2021 Sitzungen 17/16

Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Minister Strobl ans Redepult bitten. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die beiden Fragen beantworte ich wie folgt: Derzeit werden Fahrzeugbrände statistisch nicht weiter nach der Antriebsart des Fahrzeugs, genauer Brandursache und Brandausdehnung differenziert. Zudem gibt es auch keine einheitliche Definition, was ein Fahrzeugbrand ist. Seitens der Sachversicherer werden beispielsweise Schwelbrände in elektrischen Anlagen von Fahrzeugen in der Regel nicht als Fahrzeugbrände gewertet. Die bloße Erfassung der Antriebsart bei einem Fahrzeugbrand wäre auch nicht nutzbringend. Für eine belastbare statistische Aussage müsste einerseits unterschieden werden, ob der Brand vom Fahrzeug selbst ausging, ob das Fahrzeug durch brennende Gegenstände im Umfeld entzündet wurde oder ob es sich um Brandstiftung handelte. Andererseits müsste erfasst werden, ob der Brand durch den verbauten Antrieb ausgelöst oder beeinflusst wurde. Die Erfassung dieser Daten ist nur mit erheblichem Aufwand im Nachgang des Brandereignisses, teilweise auch erst nach Anfertigung von Gutachten möglich. Eine pauschale Aussage zum hierfür notwendigen und erheblichen Aufwand ist nicht möglich. Das Kfz-Kennzeichen hilft für eine Brandstatistik von Fahrzeugen nur sehr bedingt. Ein E-Fahrzeug muss nicht mit einem E-Kennzeichen versehen sein. Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie auch einige von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge können mit einem E-Kennzeichen ausgestattet werden. Eine Differenzierung der genauen Antriebsart nur über das Kennzeichen ist damit nicht möglich.

Alle Reden von Daniel Born Protokoll ↗