Daniel Lindenschmid
Herr Präsident! Meine Frage geht in dieselbe Richtung: a) Aus welchem Grund sieht die Landesregierung einen zu großen Erfassungsaufwand darin, Fahrzeugbrände nach der Art des Antriebs zu differenzieren, obgleich sowohl die Antriebsart des Fahrzeugs durch die Kfz-Zulassungsstelle als auch das Kennzeichen des brennenden Fahrzeugs durch die Rettungs- bzw. Ordnungskräfte erfasst werden? b) Für wie groß hält die Landesregierung den Aufwand, der notwendig wäre, um die beiden bereits in Datenbanken erfassten Eigenschaften elektronisch abzufragen?
