Daniel Born
Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Minister Strobl ans Redepult bitten. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine statistische Erfassung von Fahrzeugbränden durch die Landesregierung ist derzeit nicht erforderlich. Die Erfassung von Fahrzeugbränden erfolgt aber teilweise durch Sachversicherer und die Unfallforschung. Zudem erfasst die Berliner Feuerwehr derzeit Brände von E-Fahrzeugen zentral im gesamten Bundesgebiet. Eine detaillierte und vollumfängliche Erfassung der Fahrzeugbrände ist sehr aufwendig. Bei der Erfassung von Brandursachen müssen beispielsweise auch Unfallgutachten mit berücksichtigt werden. Der Vorteil solcher statistischen Daten steht in keinem Verhältnis zum Aufwand und auch den Kosten solch einer angefragten Erhebung durch die Landesregierung. Für die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pannen- und Unfallhilfsdienste sowie der Werkstätten liegen ausreichend Informationen von realen Brandereignissen vor. Ein Wissens- (Minister Thomas Strobl) transfer zu Themen der Gefahrenabwehr aus der Automobilindustrie und der Brandschutzforschung hin zur Feuerwehrausbildung ist gewährleistet. Zur zweiten Frage antworte ich wie folgt: Das Lagern von abgelöschten E-Fahrzeugen in einem wassergefüllten Container ist ein Ausnahmefall. Grundsätzlich können brennende E-Fahrzeuge durch jede Gemeindefeuerwehr gelöscht werden. Das haben wir in diesem Haus schon mehrfach ausgeführt. Die benötigte Wassermenge und die notwendige Einsatzzeit sind aber im Vergleich zu Einsätzen bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen größer. Für die Gemeindefeuerwehren ist in § 34 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg geregelt, dass die Träger der Gemeindefeuerwehren Kostenersatz vom Fahrzeughalter verlangen können, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen verursacht wurde. Daneben kann auch für sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen Ersatz verlangt werden. Eine Umwälzung von Zwischenlagerungs- und Entsorgungskosten, wie in der Anfrage dargestellt, findet damit nicht statt.
