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Elke Zimmer

21.10.2021 Sitzungen 17/16

Herr Abg. Jung, danke für die Nachfrage. Wenn Sie mit einem 30 Jahre alten Computer arbeiten würden, hätten Sie tatsächlich einen Nachteil, denn dieser ist definitiv viel, viel langsamer als das neueste Gerät, das Sie jetzt irgendwo kaufen würden. In diesem Fall war aber klar: Dadurch, dass die betroffenen Häuser um fast 10 dB(A) unter dem Grenzwert liegen, kommen sie auch mit den neuen Grenzwerten nicht in einen Bereich, in dem auf einmal andere Ansprüche bestehen. Der Nachteil wäre aber gewesen: Wir hätten eine Verfahrensverzögerung von einem Dreivierteljahr oder einem Jahr und warteten letzten Endes länger auf eine Entscheidung. Die Verfahrensverzögerung ist viel schlimmer im Vergleich dazu, dass die Menschen auf dem anderen Weg – bis auf diese zwei Häuser – überhaupt keinen Vorteil gehabt hätten, weil sie sowieso – – Und dafür ist jetzt das Planfeststellungsverfahren da, um hier individuelle Lösungen zu finden. Da hätte es keine anderen Lösungen gegeben.

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