Elke Zimmer
Es ging noch einmal um den Lärmschutz. Danke, dass Sie sozusagen prinzipiell das Vertrauen in die Landesregierung und mich haben, was tatsächlich die Wichtigkeit des Lärmschutzes angeht. Das hört man auch mal gern. Die Trennung des Verfahrens ist nichts, was das Land verursacht hat, sondern es ist eine Entscheidung des Bundes gewesen. Und wir müssen die Entscheidung jetzt so mittragen, dass diese Verfahren getrennt worden sind. Die Berechnungen für die Häuser, um die es geht, liegen um 8 bis 10 dB(A) unter dem Grenzwert. Das heißt, selbst wenn wir, das Land, jetzt 3 dB(A) im Worst Case rechnen, liegen wir noch immer um 4 bis 7 dB(A) – oder wie viel auch immer – drunter. Die Menschen vor Ort werden keinen Nachteil habe, egal, welche RLS wir hier zugrunde legen. Das ist das, was die Zahlen besagen. Eine Berechnung nach den neuen Lärmschutzwerten hätte für die Menschen keinen Vorteil, außer dass sie länger warten müssten. Wenn wir damals nämlich gewartet hätten, wären wir jetzt einfach noch ein Jahr später dran – oder vielleicht sogar noch später. Also, es ist in diesem Fall kein Nachteil für die Menschen. Bleiben wir jetzt noch bei dieser Maßnahme. Gerade auch hier hat das Land tatsächlich gezeigt, dass ihm Lärmschutz am Herzen liegt. Das Land wäre jetzt eigentlich blöd; denn es ist noch nicht einmal Lärmschutz, den wir selbst zahlen müssen. Das Land wäre ja mit dem Klammersack gepudert, wenn wir da auf die Bremse treten würden. Denn wir müssen es noch nicht mal zahlen, sondern der Bund muss es zahlen. Deswegen haben wir daran gar kein Interesse. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Wir haben dem Bund auch immer wieder gespiegelt, was wir da gern hätten. Tatsächlich ist bei der Autobahn – – Wir haben eine Einhausung, wir haben eine Tieferlegung. Mit der Raumschaft – daran sind Sie auch nicht ganz unschuldig – ist wirklich Gutes erreicht worden. Daher kann man sich tatsächlich auch bedanken und ist es gut, dass wir hier zusammenarbeiten. Doch schwierig finde ich, dass Sie dem Regierungspräsidium und damit auch dem Land quasi unterstellen, wir würden gegen die Menschen und gegen Lärmschutz arbeiten. Das ist nicht korrekt. Die Menschen haben keinen Nachteil aus der Berechnung nach den alten Lärmschutzwerten. Für die zwei Häuser, um die es hier geht – es sind zum Teil nur Stockwerke betroffen –, gibt es das Planfeststellungsverfahren. Sie können sicher sein: Wir werden alles tun, damit für diese Menschen Lösungen gefunden werden, die der Bund dann auch mitgeht.
