Dr. Erik Schweickert
Frau Staatssekretärin Zimmer, vielen Dank. – Ich habe zwei Nachfragen, und zwar insbesondere deshalb, weil Sie gerade gesagt haben, Ihnen im Verkehrsministerium sei der Lärmschutz wichtig. Das glaube ich Ihnen auch. Ich habe das Verkehrsministerium da eigentlich immer als Partner gesehen. In den letzten 15 Jahren, seit denen dieses Thema sozusagen brennt, hat man immer – – Ich zitiere Sie einmal; Sie haben gerade sinngemäß gesagt: „Den Lärmschutz, der den Bürgern zusteht, den bekommen sie auch.“ Die Werte waren bei der A 8, die in direkter Nähe liegt, immer knapp darunter. Man hat das mit OPA immer so gerechnet, dass es gerade noch gepasst hat. Dann hat man die Verfahren getrennt. Das haben Sie in Ihrer Antwort gerade dargestellt. Damit hatte man nur eine Schallquelle zu berücksichtigen. Jetzt kommt in unmittelbarer Nähe die nächste. Die RLS-19 sieht doch – das wäre meine erste Frage – einen Summenpegel vor, und zwar bezogen auf beide Lärmquellen und einen Eigentümer – für den einen sind Sie nicht mehr zuständig, für den anderen sind Sie mit dem RP Karlsruhe für die Planung zuständig. Das war die erste Salamitaktik. (Dr. Erik Schweickert) Jetzt gehen Sie nach Ihrer Aussage von noch einmal 3 dB(A) aus; davon geht übrigens auch der Bundestag aus. Warum, bitte, hat man dann, bevor ein 30 Jahre alter Standard beerdigt wird – bei einer Verordnung, die aus dem Jahr 2019 stammt –, innerhalb von wenigen Stunden ein Verfahren – – Sie haben gerade selbst gesagt: „An dem Verfahren wurde nichts geändert; man hat es nur noch mal neu gestartet.“ Warum hat man in Ihrem Haus – dem es wichtig ist, Lärmschutz zu machen – nicht noch 24 Tage gewartet? Das ist meine erste Frage. Die zweite Frage, die ich habe, Frau Staatssekretärin Zimmer, ist: Wenn wir uns das anschauen, sehen wir, dass Sie in das Verfahren – es musste hoppla hopp gehen, obwohl es 13 Jahre lang geruht hat – mit unvollständigen Unterlagen gegangen sind. Ihr Haus hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zugegeben, dass für den Bürger nicht alle Möglichkeiten bestanden, sich zu informieren. Die Antwort auf die Kleine Anfrage kam am 27. September. Die Einspruchsfrist hat Ende September geendet. Das heißt, der Bürger hatte keine Möglichkeit, sich überhaupt über die Standards, auf die er Anspruch hat, zu informieren. Deswegen ist meine Frage an Sie: Was heißt das, wenn diese Ordner nachgeliefert werden, wenn eine neue Offenlage erfolgt? Haben dann die Bürger noch einmal die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, weil sie es bisher nicht wussten? Welches Datum zählt dann? Zählt dann ein Datum vor dem 1. März, oder beginnt die Frist, wie bei jedem Baugesuch – Staatssekretärin Lindlohr ist ja nicht mehr da –, erst, wenn alles vollständig ist? Oder sagt man, weil Sie dann die RLS-19 anwenden müssen: Okay, dann wird ab Oktober – oder wann das vorliegt – gerechnet?
