Dr. Erik Schweickert
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung zu einem Thema, das vielen auf den Nägeln brennt, gerade denen, die aus der betreffenden Region sind: a) Aus welchen Gründen wurde das bereits am 31. März 2008 vom Regierungspräsidium Karlsruhe beantragte erste Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Pforzheim-Eutingen und Niefern am 4. Februar 2021 eingestellt und bereits am gleichen Tag ein neues Planfeststellungsverfahren für den B-10-Ausbau beantragt? b) Aus welchen Gründen wurde die Beantragung des zweiten Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der B 10 nicht um wenige Wochen in den März 2021 verschoben, um eine Anwendung der neuen und strengeren Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) zu garantieren und so insbesondere auch Vorwürfen aus dem Weg zu gehen, auf Kosten des Lärmschutzes für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner Geld sparen zu wollen?
