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Andrea Lindlohr

21.10.2021 Sitzungen 17/16

Ja, das ist Gegenstand des Verfahrens. Ich möchte das vielleicht noch etwas aufrollen. Es geht um mehrere Verfahren, die beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig waren. Die dort Unterlegenen sind beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berufung gegangen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verfahren ausgesetzt und hat mit diesem Vorlagebeschluss zu fünf Verfahren vom Bundesverfassungsgericht eine konkrete Normenkontrolle eingefordert. Wenn Sie sich anschauen, was das alles betrifft, welche Grundgesetzartikel in diesem Vorlagebeschluss und dieser Bitte des OVG gegenüber dem Bundesverfassungsgericht um konkrete Normenkontrolle aufgerufen werden, dann sehen Sie, dass nicht nur der Eigentumsartikel aus dem Grundgesetz, sondern auch die Artiiode – 16. Sitzung – Donnerstag, 21. Oktober 2021 kel, die die Berufsfreiheit und die föderale Ordnung betreffen, berührt sind. Das ist der Charakter dieses Vorlagebeschlusses. Da geht es nicht nur um einen Einzelfall, sondern um die Frage: Wie kann ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz rückwirkend gelten? Es geht also nicht nur um die Frage „Schwarz oder weiß?“ oder „Ja oder nein?“, sondern auch um Fragen des Wie. Das ist üblicherweise Gegenstand eines solchen Vorlagebeschlusses.

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