Daniel Born
Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Antworten auf meine Fragen. Daraus ergibt sich eine Nachfrage. Verstehe ich Ihre Antwort dahin gehend richtig, dass Sie davon ausgehen, dass bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch die Fallgruppe Leerstand behandelt wird?
