Daniel Born
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: a) Strebt die Landesregierung beim Zweckentfremdungsverbotsgesetz bei lang anhaltendem Leerstand eine rückwirkende Regelung an bzw. will sie in dieser Frage gegebenenfalls eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, die sich auf einen anderen Sachverhalt, nämlich die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung oder für gewerbliche oder sonstige berufliche Zwecke vor Inkrafttreten einer Zweckentfremdungssatzung, bezieht? b) Warum duldet die Landesregierung weiterhin lang anhaltenden Leerstand, statt diesen schon jetzt mit einer gesetzlichen Klarstellung zu verbieten?
