landtag-bw.de ↗

Dr. Wolfgang Reinhart

20.10.2021 Sitzungen 17/15

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Sozialminister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg hat die luca App im Frühjahr 2021 zusammen mit neun weiteren Bundesländern beschafft und eingeführt. Wir haben damit e i n e n hilfreichen Beitrag zur Unterstützung der Gesundheitsämter bei der für die Pandemiebekämpfung wichtigen Kontaktpersonennachverfolgung geleistet. Drei weitere Bundesländer haben die luca App eigenständig und nicht im Kollektiv besorgt; Sie haben es erwähnt. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen haben die luca App nicht besorgt. In unserem Entscheidungsprozess zur Beschaffung von luca war für das Land insbesondere die Einschätzung und Unterstützung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von entscheidender Bedeutung. Dabei hat der LfDI die Nutzung der luca App bereits vor der Beschaffungsentscheidung des Landes unterstützt. Durch die Nutzung von luca unterstützt das Land einerseits die Gesundheitsämter bei der Kontaktpersonennachverfolgung, andererseits können Probleme datenschutzkonform gelöst werden, die sich – Sie haben es erwähnt – mit der sogenannten Zettelwirtschaft bei der Kontaktpersonenerfassung gezeigt haben. Die in der luca App erfassten Daten können nämlich weder von anderen Gästen noch vom Betreiber von Einrichtungen, wie etwa Gaststätten, eingesehen werden. Zudem werden die von der luca App erfassten Daten in einer Ende-zu-Ende-verschlüsselten sicheren Form an die Gesundheitsämter übermittelt, und das auch nur mit der ausdrücklichen Freigabe der beteiligten Personen. In den vergangenen Monaten hat der Betreiber die luca App funktional erheblich weiterentwickelt. Dadurch konnte ihr Beitrag zur Pandemiebekämpfung weiter verbessert werden. So können z. B. Gesundheitsämter bestimmte Personengruppen gezielt mit Warnungen ansprechen. Stand heute – es wurde nach Daten gefragt; die sind da – sind 62 704 Standorte in Baden-Württemberg bei luca registriert. Dort fanden in den letzten 28 Tagen 8 641 478 Check-ins statt. In den letzten 14 Tagen haben die baden-württembergischen Gesundheitsämter 14 135 Kontaktdaten bei luca angefragt und schließlich 10 420 Bürgerinnen und Bürger, die sich an Standorten mit bestätigter Covid-19-Infektion aufgehalten haben, über die luca App gewarnt. Beispielsweise konnten mithilfe dieser neuen Warnfunktion nach Infektionsfällen in einem Club im Alb-Donau-Kreis – Sie erinnern sich; es war ein sehr zugespitztes Ereignis – 354 Personen sehr schnell, intensiv und kurzfristig gezielt gewarnt werden. Wir haben damit die Infektionsketten tatsächlich sehr gut unterbrochen. Dafür war es in den vergangenen Wochen und Monaten sehr hilfreich, dass der Anbieter der luca App – da haben Sie recht – auch immer wieder auf Kritik und auf Anregungen reagiert (Minister Manfred Lucha) hat. Das hat sich z. B. bei der Offenlegung des Quellcodes gezeigt. Neben dieser gelegentlichen Einzelkritik wurde schließlich von verschiedener Seite, auch von Ihnen, berechtigterweise die Frage aufgeworfen, warum das Land nicht auf die vermeintlich kostenfreie Corona-Warn-App des Bundes anstelle der luca App setze. Wir haben seit Längerem die parallele Nutzung der luca App und der Corona-Warn-App empfohlen, weil sich beide Apps funktional ergänzen. Die Corona-Warn-App wird durch den Bund finanziert und ist damit natürlich, meine Damen und Herren, auch nicht kostenfrei. Sie kennen die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Wir hatten hier im Übrigen auch bei allen Beteiligungsformen der Pandemiebekämpfung und jetzt in der neuen koalitionären gemeinsamen Bearbeitung, lieber Herr Kollege – – Da gibt es ja schon die ersten Vorläufer. Auch da muss man natürlich sagen: linke Tasche, rechte Tasche. In der Pandemiebekämpfung gab es häufig erst einmal auf Vertrauensbasis eine Vorfinanzierung, weil man schnell sein wollte. (Zuruf: Genau!) Der Ansatz der luca App – das haben meine Vorredner in ihren Ausführungen schon beschrieben – war funktional anders als der Ansatz der Corona-Warn-App. Wir sind natürlich sehr froh – da bin ich auch den Regierungsfraktionen, vor allem der grünen Seite dankbar –, dass es die Chance gibt, mit der Änderung der Corona-Verordnung zum 15. Oktober jetzt die Möglichkeit zu eröffnen, auch die Corona-Warn-App als digitales Mittel zur Kontaktdatenerfassung einzusetzen. Das ist ein guter Schritt. Liebe FDP/DVP, die Regierungsfraktionen und die SPD haben dankenswerterweise zu Ihrem Antrag das Nein erklärt. Die Kontaktdatenerfassung nach der Verordnung bleibt ein wichtiges Mittel zur Pandemiebekämpfung. Denn wir müssen doch jetzt schon feststellen, dass die Inzidenzen etwas hochgehen, und wir wollen natürlich nach wie vor Infektionsketten unterbrechen. Deswegen bitte ich Sie, den Änderungsantrag der FDP/DVP abzulehnen, da die Kontaktpersonenerfassung und die darauf folgende Warnung bei Kontakten zu positiv getesteten Personen nach wie vor die niedrigstschwellige Maßnahme zur Begrenzung von Infektionsketten ist, womit wir uns viel nachlaufende Arbeit ersparen. Natürlich wollen wir alle besser werden, auch die technischen wie die grundsätzlichen Anregungen immer wieder aufnehmen. Es wurde schon richtigerweise gesagt: Wir waren Anfang des Jahres überhaupt froh, über diese Funktionalität zu verfügen. Ja – auch Kollege Wahl hat es gesagt –, es war nicht alles perfekt, aber es war deutlich besser, als wenn wir es nicht gehabt hätten. Ich denke, 3,7 Millionen € sind kein Nasenwasser. Es ist lizensiert bis März nächsten Jahres. Auf der anderen Seite, gemessen an den gesamten menschlichen und volkswirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die die Pandemie auf uns gehabt hat, ist es mit Augenmaß noch zu vertreten. In diesem Sinn ganz herzlichen Dank für die qualifizierte Debatte. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) ode – 15. Sitzung – Mittwoch, 20. Oktober 2021

Alle Reden von Dr. Wolfgang Reinhart Protokoll ↗