Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Nach der Reinigung des Redepults darf ich der Frau Wissenschaftsministerin das Wort erteilen. – Bitte sehr. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Theresia Bauer: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abg. Joukov-Schwelling, vielen Dank für die Fragen zum hochaktuellen Thema, wie es mit der Rückkehr in die Präsenz klappt. Die Hochschulen haben alle miteinander große Kraftanstrengungen unternommen, damit das in der Corona-Verordnung Studienbetrieb festgelegte Prinzip, dass die Präsenz wieder zur Regel wird, umgesetzt werden kann. Wir haben jetzt erst wenige Erfahrungen an den Universitäten, da es dort erst in dieser Woche losgegangen ist. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben ein bisschen früher und die Universität Mannheim hat noch früher angefangen. Dort gibt es mehr Erfahrungen. Von den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bekommen wir die Rückmeldung, dass Präsenzveranstaltungen zu 90 bis 95 % wieder möglich gemacht werden. Es ist ein bisschen unterschiedlich nach Standorten und räumlichen Gegebenheiten und ein bisschen abhängig von Fächerkulturen. Die Universitäten melden uns auch, dass sie überall deutlich über 50 % liegen. Das wird sich wahrscheinlich sukzessive weiter einspielen. Die Rückkehr zur Präsenzveranstaltung als Regel gelingt. Es ist eine große Kraftanstrengung, weil jeweils vor Ort Entscheidungen zu treffen sind. Will man den großen Hörsaal angesichts der Lüftungsverhältnisse voll belegen, oder hält man doch einen Mindestabstand ein? Das ist jeweils konkret zu entscheiden. Darauf aufbauend machen dann die Hochschulen ihre Konzepte, ob sie Teile doch noch online anbieten oder ob sie alternierend Veranstaltungen machen und nur zur Hälfte belegen. Da gibt es also ganz unterschiedliche Antworten. Entscheidend ist aber, dass nicht nur die eine oder andere Veranstaltung jetzt in Präsenz stattfindet, sondern dass die Regelpräsenz realisiert wird. Für die 3-G-Regel – also die Prüfung, ob die Studierenden geimpft, getestet oder genesen sind – haben wir in der Verordnung verschiedene Möglichkeiten eröffnet, die die Hochschulen umsetzen können. Sie können sowohl Vollkontrollen an den Eingängen als auch Stichprobenkontrollen machen. Diese müssen sie dann aber wissenschaftlich aufsetzen und begleiten lassen – nicht sozusagen nach Gutdünken, sondern mit einem klaren Konzept. Es gibt auch die Möglichkeit, digital unterstützte Lösungen anzubieten. An der Universität Mannheim oder auch an der Universität Stuttgart z. B. gibt es eine digitale Lösung. Diese riode – 15. Sitzung – Mittwoch, 20. Oktober 2021 habe ich mir vor ein paar Tagen auch anschauen können. Es ist wirklich spannend, wie problemlos das funktioniert – übrigens auch sehr akzeptiert bei den Studierenden. Man geht also mit dem Nachweis seines G-Status zu einem Registrierungsort und bekommt dann einen eigenen Hörsaalpass. Der Hörsaalpass erfasst nur, welcher G-Status vorliegt und bis wann er gültig ist. Wer nur einen Test nachweist, bekommt also einen eintägigen Hörsaalpass, und andere erhalten den Hörsaalpass für das ganze Semester. Mit diesem Hörsaalpass kann man dann in die Räume gehen. Dort ist jeweils ein Lesegerät angebracht. Man checkt sich ein und checkt sich wieder aus. Das ist völlig unproblematisch und führt auch nicht zu Zeitverzögerungen. Solche Lösungen gibt es also auch. Dann gibt es Universitäten, die Mischformen anbieten und sagen: „Wir machen Vollkontrollen bei kleinen Veranstaltungen, weil dann der Dozent, die Dozentin selbst prüfen kann, und bei großen Veranstaltungen machen wir Stichproben.“ Die Universität Konstanz arbeitet auf engem Raum mit begrenzten Zugängen. Dort wird am Eingang eine Vollkontrolle durchgeführt. Das liegt aber an den örtlichen Gegebenheiten, durch die Vollkontrollen einfacher zu realisieren sind als woanders. Nach den Rückmeldungen, die wir bekommen, besteht eine hohe Akzeptanz für diese Maßnahmen. Sie geben den Studierenden Sicherheit. Auch bei den Lehrenden sind diese Maßnahmen, glaube ich, gut angekommen, auch wenn sie einen Aufwand für die Lehrenden selbst bedeuten. Zum Teil sind auch externe Dienstleister dabei, die mithelfen. Zur Frage der Verstöße: In der Verordnung ist es in der Tat so geregelt: Wenn man ohne den Nachweis eines G-Status angetroffen wird, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wie mit dieser Ordnungswidrigkeit umzugehen ist, haben wir in die Hand der Hochschulen gelegt. Diese können selbst entscheiden, wie sie damit verfahren. Die erste Rückmeldung, die wir bekommen, ist: Verstöße gibt es; ihr Anteil liegt aber eher im Promillebereich. Das ist ein Zeichen dafür, dass die Maßnahmen im Grundsatz sehr akzeptiert sind. Manchmal kommt es vor, dass das Handy nicht geladen ist. Das kennt wahrscheinlich jeder von uns, eine unangenehme Situation. Dann kann man den Nachweis innerhalb eines Tages nachreichen; dann ist alles okay. Oder wenn jemand seinen Testnachweis nicht dabei hat, dann kann er innerhalb eines Tages nachweisen, dass er ihn hatte, und alles ist okay. Die allermeisten haben also die Möglichkeit, direkt danach den Nachweis nachzureichen. Für den Fall, dass man tatsächlich keinen Nachweis hat, gibt es unterschiedliche Regelwerke. Meist ist man dann für einen Tag von einer Veranstaltung oder gar von der Hochschule ausgeschlossen. Und dann gibt es Stufen, die einen Verweis oder keine Teilnahmemöglichkeit für eine Woche vorsehen. Das reicht bei wiederholtem Antreffen ohne G-Nachweis bis hin zur Möglichkeit der Exmatrikulation. Es ist klar: Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit, ob man am Ende so weit gehen muss. Diesen Fall gibt es aber noch nicht. Man müsste sich der Uni also schon immer wieder sehr stur ohne einen Nachweis präsentiert haben. (Ministerin Theresia Bauer) Ich glaube, die Hochschulen haben ein ordentliches Regelwerk aufgesetzt. Wichtig ist, dass sie zeigen: Es wird ernsthaft und systematisch geprüft. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Erfahrungen bislang zeigen: Das ist kein Problem, sondern schafft für alle Beteiligten Sicherheit, dass Präsenz tatsächlich stattfinden kann.
