Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Wem darf ich für die Landesregierung das Wort erteilen? – Frau Umweltministerin, bitte sehr. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Gruber, ich würde Ihnen diese Frage wahnsinnig gern beantworten; ich kann es aber nicht. Ich weiß schlicht und ergreifend nicht, warum man bei diesem konkreten Gebäude keine Fotovoltaikanlage vorgesehen oder sie nicht errichtet hat. Für die Beantwortung hätten Sie Frau Dr. Splett noch fünf Minuten länger hierbehalten können. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett: Ich bin da! – Ver- einzelt Heiterkeit – Abg. Sascha Binder SPD: Sie hat sich nur die notwendigen Unterlagen geholt!) Ich nehme die Frage zum Anlass, ganz grundsätzlich etwas dazu zu sagen. Ich kenne die Hintergründe nicht. Manchmal gibt es auch fachliche Hintergründe, warum auf einem bestimmten Gebäude keine solchen Anlagen errichtet werden können. Aber unser Ziel ist, dass es Standard wird, dass man schon bei der Planung von neuen Gebäuden – egal, ob es Wohngebäude oder Gewerbegebäude sind – vorsieht, dass es diese Möglichkeit gibt. Aus meiner Sicht führt an diesem neuen Standard eigentlich nichts vorbei. In Zukunft muss es so normal werden wie (Ministerin Thekla Walker) Türen und Fenster, dass man Solarenergie in angemessener Weise nutzen kann. Insofern ist es sicherlich auch das Ziel, bei den Landesliegenschaften entsprechend darauf zu achten, dass solche Anlagen in Zukunft häufiger installiert werden und dass von vornherein ganz anders geplant wird. Dazu gibt es jetzt auch Beschlüsse. Es soll ja ein neues Energie- und Klimaschutzkonzept auf den Weg gebracht werden, auch für die Landesliegenschaften. Das wird alle drei Jahre grundsätzlich erneuert im Hinblick auf die Ziele, die wir uns insgesamt gesetzt haben. Sie wissen, wir haben gerade erst vor Kurzem das neue Klimaschutzgesetz verabschiedet, und das beinhaltet natürlich eine höhere Dynamik, auch bei den eigenen Landesliegenschaften. Welche Voraussetzungen sind notwendig, um Fotovoltaikanlagen zu errichten? Im Idealfall gibt es eine zusammenhängende Dachfläche von mindestens 20 m2. Es ist auch – je nachdem, wie das Gebäude errichtet ist – möglich, dass man es zusammenstückeln kann, also dass es nicht zusammenhängende Dachflächen sind. Aber diese Mindestfläche ist aus unserer Sicht auf jeden Fall notwendig. Das ist auch in der ersten Verordnung, die wir schon verabschiedet hatten – quasi der Fotovoltaikpflicht für den Gewerbebereich –, aufgeschrieben worden. Ferner braucht das Dach natürlich eine gewisse Ausrichtung, was die Neigung und die Himmelsrichtung betrifft, damit Solarenergie überhaupt in dem entsprechenden Maß aufgefangen werden kann. Das Dach sollte eine Neigung von höchstens 20 Grad haben. Das sind ein paar technische Grundvoraussetzungen, die relativ unstrittig sind, wenn es darum geht, Fotovoltaik bei den Gebäuden zu nutzen.
