Dr. Gisela Splett
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für diese Frage. Ich versuche gern, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, soweit da Dunkel vorhanden ist. Wenn man sich die Historie dieses Projekts anschaut, stellt man fest, dass wir, wie dargestellt, hier insgesamt einen hohen Bedarf an Räumlichkeiten in Stuttgart-Stadtmitte haben, auch mit Blick auf anstehende Sanierungsmaßnahmen im Justizviertel. Gleichzeitig stellte sich aber auch die Frage: Wie bekommen wir die Sanierung des Hauses der Abgeordneten hin? Dazu gab es auch Befassungen im Landtagspräsidium; im Jahr 2019, aber auch im Jahr 2020 war das Vorhaben dort Thema. Es wurde überlegt, wie die Sanierung des Hauses der Abgeordneten am besten bewerkstelligt werden kann. Es wurde darüber geredet, ob das im laufenden Betrieb möglich ist. Das wurde aber als eher schwierig betrachtet. Es wurde überlegt, welche Interimsunterbringungsmöglichkeiten es gibt. Ich erinnere mich daran, dass wir als eine Möglichkeit eine Unterbringung in der Schellingstraße vorgeschlagen hatten. Diese schien aber doch relativ weit weg zu sein. (Abg. Sascha Binder SPD: Im Zeitalter des Fußver- kehrs!) Insoweit hat sich die Suche auf das direkte Umfeld des Hauses des Landtags und des Hauses der Abgeordneten konzentriert. Da gibt es, wie gesagt, ein Areal, das baulich bisher nicht sonderlich gut genutzt ist; die Fläche ist relativ groß. Am Rand dieser Fläche stehen aber diese Wohngebäude, die im Übrigen auch sanierungsbedürftig sind. Aufgrund dieser Situation sind natürlich Überlegungen angestellt worden: Wie kann man diese Fläche besser nutzen? Wie können wir Bedarfe decken, die wir in den kommenden Jahren haben? Dazu hat das Finanzministerium gesagt: „Wir haben ohnehin vor, dort ein Verfügungsgebäude zu errichten.“ Der Landtag hat entschieden, er würde dieses Verfügungsgebäude nutzen wollen. Er wäre dann, einfach auch vom Zeitablauf her, der erste Nutzer. Die weiteren Planungen haben sich in enger Abstimmung mit dem Landtag entwickelt, hatten auch mit Bedarfsanmeldungen aus dem Landtag zu tun und sind auch von der Zeitschiene her auf die Wünsche des Landtags zugeschnitten. Insoweit stimmen, denke ich, beide Aussagen, die Sie der Presse dazu entnommen haben. Es ist korrekt, dass das Verriode – 15. Sitzung – Mittwoch, 20. Oktober 2021 fügungsgebäude nicht für den Landtag, sondern für mehrere Nutzungen gebaut wird. Aber der Landtag ist als Erstnutzer vorgesehen. Daher müssen wir natürlich mit dem Landtag besprechen, wie es jetzt weitergeht, da die Sanierung des Hauses der Abgeordneten eng mit diesem Vorhaben verbunden ist. (Abg. Nicolas Fink SPD: Gestatten Sie eine Nachfra- ge dazu?)
