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Dr. Gisela Splett

20.10.2021 Sitzungen 17/15

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Anlass der heutigen Befassung mit diesem Thema ist ein Vorhaben, das seit gestern auf Reset steht. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) Insoweit kann man das Thema heute ohne Aufgeregtheit betrachten, und es wird an anderer Stelle Gelegenheit geben, das weitere Vorgehen zu besprechen. Ich möchte trotzdem ein paar grundsätzliche Aussagen zum Zweckentfremdungsverbot machen. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Das Land hat mit dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz aus dem Jahr 2013 und mit der Novelle 2021 die Grundlage für kommunale Zweckentfremdungssatzungen gelegt. Stuttgart hat diese Möglichkeit genutzt und hat im Jahr 2016 eine entsprechende Satzung beschlossen. Wir, die Landesbauverwaltung, halten uns selbstverständlich an entsprechende Satzungen. Wir sind bestrebt, Wohnraum zu erhalten und, wo möglich, zu schaffen. Wenn sich der Entfall von Wohnraum an einer Stelle nicht vermeiden lässt, dann kompensieren wir das an anderer Stelle. Bezüglich des angesprochenen Vorhabens hier in Stuttgart laufen aktuell zwei Neubauplanungen für Wohngebäude, in denen mehr Wohnraum entstehen soll, als an der Ulrichstraße wegfallen würde. Wir, die Landesbauverwaltung, gehen auch nicht leichtfertig mit Bestandsgebäuden um. Wir legen den Fokus auf Erhalt und Sanierung. Wir bauen auch nicht für uns, sondern wir planen Projekte, um Bedarfe zu decken. Insbesondere haben wir die Aufgabe, Landeseinrichtungen gut unterzubringen. Dazu zählen Landesbehörden, aber auch der Landtag. ode – 15. Sitzung – Mittwoch, 20. Oktober 2021 Hier in der Stuttgarter Stadtmitte gibt es große Unterbringungsbedarfe, auch, weil bei Bestandsgebäuden Sanierungen – ein Stichwort ist auch Klimaschutz – anstehen. Dafür brauchen wir Interimslösungen. Dieser Bedarf hat dazu geführt, dass das Areal Urban-/Ulrichstraße für den Bau eines Verfügungsgebäudes in den Blick genommen wurde, weil es eben das einzige derartige Grundstück ist, das sich in zentraler Lage befindet, ein entsprechendes Flächenpotenzial bietet und bislang baulich nicht intensiv genutzt ist. Wir haben auch geprüft, ob statt eines Bauvorhabens die Anmietung von Flächen infrage kommt. Bislang ließ sich aber für den Bedarf keine Mietlösung finden. Als erster Nutzer des Verfügungsgebäudes soll das Haus der Abgeordneten während der geplanten Sanierung dieses Gebäudes dort untergebracht werden. Das Präsidium des Landtags hat im Jahr 2019 der Nutzung des geplanten Neubaus des Verfügungsgebäudes zu diesem Zweck zugestimmt. Das Ministerium für Finanzen geht auch nicht leichtfertig mit Wohnraum und mit Mieterinnen und Mietern um. Uns ist bewusst, dass das Vorhaben Verfügungsgebäude große Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse der betroffenen Mieterinnen und Mieter hat. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart, bemüht sich deshalb in persönlichen Gesprächen darum, einvernehmliche Lösungen zu finden, die die jeweilige individuelle Situation berücksichtigen. Den Mieterinnen und Mietern werden u. a. Ersatzwohnungen im vorhandenen Landesgebäudebestand angeboten. Nun haben, nachdem es Kritik gab, Ministerpräsident und Finanzminister entschieden, beim Projekt Verfügungsgebäude den Resetknopf zu drücken. Wir, das Finanzministerium, sind sehr gern bereit, die Handlungsmöglichkeiten gemeinsam mit dem Landtag neu und ergebnisoffen zu beleuchten. Wir schlagen vor, zu prüfen, ob auf dem Areal zukünftig eine Mischung aus Wohnen und Büroflächen realisiert werden kann, und wir sind gern bereit, auch die Zeitschiene noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Insoweit bin ich zuversichtlich, dass wir gemeinsam eine gute Lösung finden werden – für die Sanierung des Hauses der Abgeordneten, für die zukünftigen Unterbringungsbedarfe von Landesbehörden, aber natürlich auch für unsere Mieterinnen und Mieter und die Wohnraumsituation in Stuttgart.

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