Michael Joukov-Schwelling
Dem jeweiligen Präsidenten zu glauben ist hier oberste Pflicht eines Abgeordneten. (Heiterkeit) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einem großen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der riode – 15. Sitzung – Mittwoch, 20. Oktober 2021 demokratischen Fraktionen für die grundsätzliche Zustimmung zu den von den Regierungsfraktionen angestrebten Änderungen des Landeshochschulgesetzes. Denn es zeigt sich mal wieder, dass es jenseits der klassischen Rollen von Regierung und Opposition – ein Lehrstück dazu gab es beim vorherigen Tagesordnungspunkt – durchaus möglich ist, im Interesse des Landes zusammenzuarbeiten. Denn es geht hier nicht um uns Abgeordnete, sondern um die knapp 400 000 jungen Menschen, die an den Hochschulen unseres Landes studieren. Ich habe bei der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs gesagt – ich möchte die Gelegenheit nicht missen, es erneut zu betonen –: Vom Wissen und vom Können dieser Menschen wird der künftige Wohlstand unseres Landes abhängen. Bereits jetzt bereichert das studentische Leben unser Land jeden Tag. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das aktuelle Semester ist nun angelaufen. Nach drei Semestern im Würgegriff der Pandemie kehrt ein großes Stück Normalität zurück. Baden-Württemberg hat auch in den vergangenen Semestern einen Teil der Lehrveranstaltungen in Präsenz ermöglicht, übrigens sogar deutlich mehr, als es andere Länder getan haben. Aber dennoch: Zu viele Vorlesungen, Übungen und Seminare mussten gänzlich online oder hybrid stattfinden. Dies hat zusammen mit den anderen Belastungen, denen die Studierenden durch das Virus ausgesetzt waren und sind, dazu geführt, dass es nicht allen Studierenden möglich gewesen ist, die Regelprüfungsfristen einzuhalten. Dafür kommt nun der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen in die zweite Lesung und die Schlussabstimmung. Ich darf aus der Begründung zitieren: Das Gesetz regelt die „Einbeziehung der Studienanfängerinnen und Studienanfänger des Sommersemesters 2021 und des Wintersemesters 2021/2022“ und die bereits vom 16. Landtag beschlossene Verlängerung der Prüfungsfristen. Neu ist auch eine Begrenzung der pauschalen Prüfungsfristverlängerung auf maximal drei Semester. Dieser zeitliche Rahmen ist hinreichend, um auch unter Pandemiebedingungen die notwendigen Leistungsnachweise erwerben zu können. Jetzt kommt ein Satz, um den es in der Vorberatung mehrfach ging: Eine Begrenzung der pauschalen Prüfungsfristverlängerung ist auch geboten, um eine Planbarkeit des Studienbetriebs sicherzustellen. Es ist bei allem Verständnis für die Nöte und Sorgen der Studierenden dennoch wichtig, dass es noch so etwas wie einen Regelstudienablauf gibt. Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Sie haben die Empfehlung ja vor sich liegen. Seit der ersten Lesung haben sich etliche Studierende bei uns mit der Frage gemeldet, wann es endlich so weit sein wird. Denn die Rechtssicherheit, die wir heute mit der Schlussabstimmung schaffen, wird im Land dringend erwartet. (Michael Joukov-Schwelling) Übrigens dauerte es insgesamt nur einen Monat von der Einbringung des Gesetzentwurfs bis zur Schlussabstimmung, die heute erfolgt. Dies ist ein Zeichen, dass es auch schnell gehen kann, wenn es schnell gehen muss. Nachdem wir diesen Schritt getan haben, um die Vergangenheit aufzuarbeiten, gilt es nach vorn zu schauen; denn zweifellos gibt es auch bei Forschung und Lehre im Land etliches aus der Pandemie zu lernen. Es wurden auch sehr erfolgreiche neue Formate entwickelt. Auch neue Methoden, wie man wissenschaftlich zusammenarbeiten kann, ohne im selben Raum zu sitzen, wurden entwickelt. Diese Formate und Methoden sind zu verstetigen und auszubauen. Das zu evaluieren, was gut gelungen ist, steht den Hochschulen noch bevor. Ich habe vernommen, dass auch das Ministerium ein entsprechendes Programm der Auswertung vorbereitet. Allen Beteiligten darf ich dabei viel Erfolg wünschen. Aus meiner Sicht hat sich bereits jetzt gezeigt, dass die Hochschulen mehr Lernflächen für die Studierenden bereithalten müssen. Gerade die gähnende Leere im ersten Coronasemester hat überaus deutlich gezeigt, wie wertvoll ein belebter Campus ist. Er muss dazu einladen, dort zu verweilen. Er muss genügend und gut ausgestattete Lernflächen ebenso wie Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten bieten. Gerade bei den Universitätsbauten aus den 1950er- bis 1980er-Jahren besteht Nachholbedarf. Damals galt eine andere Philosophie. Über Nacht werden wir das nicht ändern können, aber es ist höchste Zeit, diese Frage ebenso anzugehen wie die Frage danach, wie die Hochschulen ohne Nutzung eines Kraftfahrzeugs erreicht werden können. Auch da gibt es Nachholbedarf. Trotz aller Innovationen in der Wissenschaft hat sich gerade durch die Pandemie eines gezeigt: Forschung und Lehre leben vom direkten Austausch und von der Präsenz. Das ist die einhellige Meinung der großen Mehrheit der Betroffenen. Dazu liefert das Landeshochschulgesetz auch die nötige Grundlage. Präsenzveranstaltungen mit vor Ort anwesenden Hochschullehrern sind der Standardfall in der Lehre. So lese ich jedenfalls das LHG, ohne Jurist zu sein. Eine Klarstellung durch die Ministerin ist aber sehr wünschenswert. Schließen möchte ich mit einem erneuten Appell an die Studierenden und Beschäftigten der Hochschulen im Land: Lassen Sie sich nicht von alternativen Fakten oder Gerüchten verunsichern. Die Impfung ist sicher. Sie ist sicherlich der beste Weg aus der Pandemie – für die Hochschulen und für die gesamte Gesellschaft. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
