Daniel Born
Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Hauk das Wort. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hoher, ich weiß gar nicht – – Sie waren doch während der Debatte da, es haben doch alle klar gesprochen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir unterhalten uns über einen Gesetzentwurf der AfD. Dieser Gesetzentwurf sieht die ersatzlose Streichung des Nachtangelverbots vor, um dann den Inhabern der Fischereirechte die Entscheidung über ein etwaiges Nachtangelverbot zu überlassen. (Abg. Bernd Gögel AfD: Wäre das schlecht? – Abg. Anton Baron AfD: Selbstbestimmung!) Jetzt gibt es seit Juli dieses Jahres ein Urteil. Ich habe bereits klar gesagt, dass wir das Urteil akzeptieren werden (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) und dass wir es auch umsetzen werden, sobald die Begründung vorliegt. Die Begründung wurde uns vom Gericht für Ende September angekündigt. Die Begründung liegt aber noch nicht vor, es ist auch noch ein Tag Zeit. Ich nehme an, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart nach den erheblichen Stellenmehrungen, die wir in den letzten Haushalten in der Justiz vorgenommen haben, jetzt zügig die Begründung liefert. Dann können wir uns genau darüber unterhalten, was wir tatsächlich ändern. (Abg. Anton Baron AfD: Das machen wir! – Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Wir kommen dem Gerichtsurteil nach. Um es klar zu sagen: Die Botschaft ist doch klar. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, in der Zweiten Bera- tung!) Wir wollen aber bitte auch wissen, warum es so ist. Denn in der schriftlichen Begründung gibt es vielleicht nähere Hinweise, die über die mündliche Urteilsbegründung hinausgehen. Im Augenblick ist es so, wie Sie es richtig gesagt haben: Das Urteil hat nur gegenüber den sechs Klägern unmittelbare Wirkung. Diese dürfen nachts angeln, der Rest der Fischereirechteinhaber nicht. Das wollen wir ändern, indem wir eine rechtsverbindliche Lösung finden, indem wir die Fischereiverordnung entsprechend ändern. Das machen wir, sobald uns die Begründung vorliegt. Das ist eigentlich ein ganz normales Verfahren, wie es in einem de – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021 Rechtsstaat üblich ist. Dafür bitte ich einfach um Verständnis. Dem kommen wir nach, und dann werden wir uns darum kümmern, dass es auch zügig passiert. Ich habe nicht vor, es auf die lange Bank zu schieben, sodass wir uns auch bald – gegebenenfalls im Ausschuss – über eine entsprechende Verordnungsänderung unterhalten werden. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
