Hans-Peter Storz
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal freut es mich, dass die Fraktion der AfD offenbar doch an den menschengemachten Klimawandel zu glauben scheint. Denn sie entdeckt das Recycling für sich. Der Kollege Pix hat es schon deutlich gemacht: Sie haben einen Antrag der FDP/ DVP-Fraktion, dessen Inhalt an diesem Pult schon mehrfach diskutiert wurde, nochmals eingebracht. Die Fakten hierzu sind schon mehrfach genannt worden. Ihr Gesetzentwurf mit dem Ziel der Aufhebung des Nachtangelverbots ist jedoch zu kurz gedacht. (Abg. Anton Baron AfD: Ach!) Der Anlass Ihrer Initiative ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das die bisher geltende und recht pauschale landesweite Regelung aufgehoben hat. Allerdings ist im Fischereigesetz lediglich vorgesehen, dass gemäß § 44 Absatz 1 zum Schutz der Fischerei das Ministerium durch Rechtsverordnungen neue Bestimmungen über Beschränkungen der Fischerei zur Nachtzeit treffen kann. Im Sinne dieser Initiative muss der genannte Paragraf also nicht zwangsläufig aufgehoben werden. Denn oftmals geht es nicht ausschließlich um Fische; vielmehr zielt diese Beschränkung der Angelei auch darauf ab, den Schutz geschützter und brütender Vögel sowie anderer Lebewesen am Wasser zu gewährleisten. Wir, die SPD, sprechen uns schon seit Langem für eine Lockerung des Nachtangelverbots aus. Aber eine vollständige Aufhebung des Verbots ist ebenso unangemessen wie eine pauschale Untersagung. (Abg. Anton Baron AfD: Wir freuen uns auf Ihre Än- derungsanträge!) Herr Eisenhut, Sie begründen die Forderung in Ihrem Gesetzentwurf durch das vermutliche Fehlen einer sachlichen Grundlage für die bestehende Regelung. Damit liegen Sie einfach falsch. Es lassen sich viele Argumente für und gegen eine Beschränkung des Nachtangelverbots anführen. So wissen wir, dass nächtliches Angeln die Tierwelt zu gewissen Zeiten in ihren Gewohnheiten, beispielsweise während der Brutzeit im Frühjahr, stört. Denn überall dort, wo in ökologisch wertvollen Uferbereichen mit Röhricht- und Schilfsäumen zahlreiche Wasservögel leben, kann nächtliches Angeln zu Unruhen und Störungen führen. Im Grundsatz bin ich mir allerdings sicher, dass die übergroße Mehrheit der Anglerinnen und Angler, denen gesunde und hochwertige Gewässer am Herzen liegen, auch Verständnis dafür haben, wenn in einer neuen Verordnung solche Gebiete sowie Brutzeiten ausgenommen werden und dann das Angeln in der Nacht entsprechend beschränkt ist. Umgekehrt wissen wir auch, dass Baden-Württemberg das einzige Bundesland ist, in dem eine Sonderregelung für das Angeln zu nächtlicher Zeit besteht. Alle weiteren 15 Bundesländer gehen hier anders vor; denn es gibt sicher sehr viele Gewässer, an denen es auch unter ökologischen Gesichtspunkten völlig unproblematisch ist, auch nachts zu angeln. Meine Damen und Herren, viel sinnvoller als eine einseitige Aufhebung der nächtlichen Angelbeschränkung ist doch, ei- (Hans-Peter Storz) ne bedachte und für alle Betroffenen nutzbringende Rechtsverordnung zu erlassen. Noch zielführender als eine neue Verordnung wäre aber eine Novellierung des Fischereigesetzes, die zu insgesamt moderneren und realitätsnahen Regelungen beitragen würde. Dafür spricht beispielsweise auch der Umstand, dass Kinder nach wie vor mindestens zehn Jahre alt sein müssen, um den Jugendfischereischein erwerben zu können. Wir wünschen uns ebenso wie die Anglerinnen und Angler hier endlich eine realistische Herabsetzung des Mindestalters auf z. B. sieben Jahre. Gerade für Kinder, die heute manchmal gar nicht mehr wissen, wo ihr Fischstäbchen herkommt, ist eine solche Naturerfahrung wertvoll, und das überwiegt bei Weitem die Befürchtungen, Kinder würden durch das Töten von Fischen verroht werden. (Unruhe) Die Landesregierung sollte sich endlich einen Ruck geben, damit in diesem und vielen weiteren Punkten fortschrittlichere und praktikablere Regelungen entstehen. Sollte in dieser Legislatur das Fischereigesetz novelliert werden, werden wir unsere Punkte auf alle Fälle wieder so einbringen. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir natürlich wegen der beschriebenen sinn- und zwecklosen Forderungen ab. Er greift zu kurz, und deswegen passt er nicht. Ich habe es nicht so mit „Petri Heil!“, aber „Petri Dank!“ fürs Zuhören. Alles Gute! (Beifall bei der SPD und des Abg. Reinhold Pix GRÜNE – Abg. Anton Baron AfD: Es folgt ja noch eine Zweite Beratung!)
