Wilfried Klenk
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die FDP/DVP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg enthält und im Wesentlichen drei Themen betrachtet. Erstens soll eine verpflichtende Regelung zu Open Data für die Behörden des Landes eingeführt werden. Zweitens sollen Behörden bei der elektronischen Abbildung von Verwaltungsverfahren keine Originale mehr verlangen dürfen. Drittens soll die zusätzliche elektronische Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungsblättern kommen. Auf den ersten Blick hört sich das, lieber Herr Karrais, durchaus sinnvoll und vernünftig an. Wenn man allerdings einmal etwas genauer hinschaut, stellt man fest, (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) dass die Regelungen eher Probleme und ein Stückwerk schaffen. Die Themen des Gesetzes bewegen gleichwohl auch die Landesregierung. Die Möglichkeiten, die sich beispielsweise unter den Gesichtspunkten größerer Transparenz und mehr Wertschätzung bei Open Data ergeben, sind in der Tat – da sind wir uns alle einig – bemerkenswert. Bedauerlicherweise – das gestehen wir ein – ist es in der vergangenen Legislaturperiode nicht gelungen, eine entsprechende Regelung zu Open Data für die Behörden des Landes zu verankern. Die auch von der FDP/DVP-Fraktion gern geforderten Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung haben eine angemessene personelle und technische Ausstattung – das ist halt immer die Grundvoraussetzung – zur Vorbereitung und Umsetzung von Open Data leider nicht möglich gemacht. Deshalb wäre es interessant gewesen, zu wissen, was die Behörden und damit den Landeshaushalt oder die Kommunen beim vorliegenden Gesetzentwurf an einmaligen und dauerde – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021 haften Kosten erwartet. Der Gesetzentwurf schweigt dazu leider, ebenso übrigens zur Frage der Umsetzungsfrist. Ein „ab sofort nach Verkündung“ – das wissen alle Fachleute unter Ihnen – leistet der guten Sache leider keinen guten Dienst. Der neue Koalitionsvertrag sieht im Zuge der Evaluation des Landesinformationsfreiheitsgesetzes auch die sachgerechte und proaktive Veröffentlichung von Daten vor. Umso mehr begrüße ich jetzt, dass die Regierungsfraktionen das Thema mit einer Arbeitsgruppe angehen werden. Auch die geplante Änderung bei der Vorlage von Originaldokumenten bei der elektronischen Verfahrensabwicklung scheint zunächst einleuchtend zu sein, bietet doch die beschlossene Registermodernisierung zukünftig gute Möglichkeiten, bürgerfreundliche Verfahren – Stichwort: Once Only – mit validen Informationen direkt aus den Registern zu verbinden. Dies ist aber noch nicht der Fall. Auch wenn wir in Baden-Württemberg bei der Umsetzung des OZG, lieber Kollege Binder, deutschlandweit auf Platz 1 liegen, sind noch viele Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und vor allem die Register zu vernetzen. Hier stehen wir am Anfang, und wir werden die Möglichkeit der Vorlage von Originalen also noch brauchen, um Zweifel zu beseitigen. Zum dritten Thema: Die elektronische Veröffentlichung von amtlichen Verkündungsblättern und Mitteilungen ist zwar auch eine gute Idee, steht jedoch schon seit 2016 im Gesetz. Aber auch hier haben die kommunalen Landesverbände deutlich gemacht – die Kollegin hat es angesprochen –, dass an der bestehenden Gesetzeslage kein Änderungsbedarf besteht; denn auch diese Verpflichtung zur zusätzlichen elektronischen Veröffentlichung soll wieder sofort nach Verkündung in Kraft treten. Auch hier gilt: Ohne eine vernünftige Übergangsfrist ist diese Regelung nicht sinnvoll. Gleichwohl möchte ich aber betonen, dass ich die Grundintention dahinter teile. Deshalb finde ich es auch richtig, dass die aktuelle Koalitionsvereinbarung das Thema „Digitale Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen“ mit einer Verfassungsänderung angehen will, und zwar auf der Basis einer interfraktionellen Lösung. Hierher gehört auch die Frage, wie wir mit weiteren elektronischen Veröffentlichungen bei amtlichen Mitteilungen umgehen werden. Eine gesetzgeberische Lösung aus einem Guss ist dabei Insellösungen, wie wir sie in diesem Gesetzentwurf leider vorfinden, immer vorzuziehen. Aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf abzulehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
