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Daniel Karrais

FDP 29.09.2021 Sitzungen 17/12

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des im Entwurf vorliegenden Gesetzes ist etwas sperrig: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg. Wir nennen es lieber „Open-Data-Gesetz“. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Das ist der erste Gesetzentwurf, den die Fraktion der Freien Demokraten im Landtag in dieser Legislaturperiode einbringt. Es geht um das Thema Digitalisierung. Es geht um Daten als Rohstoff der heutigen Zeit und der Zukunft. Wir bringen diesen Gesetzentwurf bewusst als einen unserer ersten Gesetzentwürfe ein, weil Baden-Württemberg gerade in diesen Fragen in sehr vielen Feldern hinterherhinkt, vor allem bei der Digitalisierung und der Nutzung von offenen Daten. (Beifall bei der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, es gibt schon offene Datennutzung in Baden-Württemberg; das wollen wir gar nicht schmälern. Schon derzeit ist es möglich, dass Behörden Daten zur Verfügung stellen, die frei abgerufen und genutzt werden können. Ein Beispiel waren die Wahlergebnisse des vergangenen Sonntags, die auf einer zentralen Plattform als offene Daten zur Verfügung gestellt wurden und auch weiterhin werden. Das ist ein Beispiel für offene Daten. Aber es ist nicht so, dass die Behörden die Daten zur Verfügung stellen müssen, sondern sie können es. Das heißt, sie machen es eigentlich nur, wenn sie gerade sonst nichts zu tun haben bzw. wenn es ein tolles Prestigeprojekt ist. Wir wollen aber, dass die Daten durchgängig verfügbar sind, dass Informationen über verschiedene Themen wie z. B. „Verkehrsauslastung von Straßen“ oder „Nutzung von Kindertagesstätten“ – also nicht, wer da drin ist, sondern wie die Belegungen sind – und vieles Weitere öffentlich verfügbar sind, ohne dass man irgendwelche komplizierten Anfragen bei einer Behörde selbst stellen muss, sondern dass alles zur Verfügung gestellt wird. Wir glauben, das ist möglich, und da muss jetzt der erste Schritt getan werden. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Wir haben in der letzten Legislatur leider auch erfahren, dass es bei vielen Ressorts nicht mal einen zentralen Ansprechpartner für das Thema gibt. Das heißt, selbst wenn ich daran interessiert bin, irgendwelche Daten zu bekommen, finde ich einfach niemanden, an den ich mich wenden kann. Das ist natürlich auch ein zentrales Problem. Das wollen wir ändern. Wir wollen mit dem Ende der Freiwilligkeit, die es hier bisher gibt, und einer Pflicht für die Behörden ins Digitalzeitalter einsteigen. Jetzt wird der eine oder andere sagen: „Oh, jetzt ist die FDP auf einmal für eine Pflicht.“ Hier geht es aber um etwas anderes. Denn hier verpflichten wir den eigenen Staat, etwas zu tun. Der Staat soll seine Aufgaben erledigen. Es gehört einfach zu einer modernen und zeitgemäßen Verwaltung dazu, dass sie endlich solche Informationen zur Verfügung stellt, und zwar leicht zugänglich, mit Standards. Das sind genau die Punkte, für die wir uns einsetzen, um einen modernen Staat zu erreichen. (Beifall bei der FDP/DVP) (Daniel Karrais) Das Ganze birgt natürlich auch Chancen; darum wollen wir das ja auch. Die Transparenz wird deutlich erhöht. Die Bürger können sich selbst ein Bild über bestimmte Themen vor Ort, über Themen im Land, die sie interessieren, machen. Ich hatte beispielhaft schon die Verkehrsauslastung angesprochen. Wenn man dazu Informationen, die verfügbar sind, bereitstellt, dann kann sich ein Bürger selbst Gedanken darüber machen, ob die Straße, in der er wohnt, zu viel befahren ist und ob er vielleicht auf die Kommune zugeht und sagt: „Ich möchte, dass hier etwas für den Lärmschutz getan wird“ oder: „Ich möchte ein Tempolimit“ oder was auch immer. Das ist nur ein Beispiel. Man kann die Teilhabe auch stärken, indem man die Verfügbarkeit von Informationen verbessert. Damit können wir auch den mündigen Bürger erreichen oder ihn mündiger machen. Wir haben schon mündige Bürger, aber wir können sie mündiger machen, wenn sie sich, ohne darauf angewiesen zu sein, dass Herrschaftswissen herausgegeben wird, selbstständig informieren können. Das ist auch unser Bild einer freien Gesellschaft, wie wir sie in diesen Zeiten anstreben wollen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Es geht aber nicht nur um Teilhabe. Es geht auch darum, dass offene Daten, Open Data, natürlich auch für die Wirtschaft sehr interessant sind. Es gibt viele Unternehmen, die grundsätzlich daran interessiert wären, zu verschiedenen Themen – nehmen wir wieder den Verkehr oder auch Wetterdaten, Geodaten und vieles mehr – Dienste zu entwickeln, die sie den Bürgern oder Unternehmen anbieten, um effizienter zu sein, um besser zu sein, um mehr Komfort zu haben. Das ist auch ein Geschäftsmodell für viele Unternehmen im Land. Das wollen wir ermöglichen, so wie es übrigens auch sehr viele andere Bundesländer tun – meist sind es welche, bei denen die FDP mitregiert. Dieses Potenzial wird erkannt. Übrigens gibt auch die Landesregierung in der Beantwortung einer Großen Anfrage aus der letzten Legislatur zu, dass in der Bereitstellung von offenen Daten ein sehr hohes Wertschöpfungspotenzial zu finden ist. Darum ist es aus unserer Sicht an der Zeit, diesen Schritt jetzt auch endlich zu gehen. Heute scheitern die an Open Data Interessierten meist daran, dass ihnen Informationen auf Papier oder in Dateiformaten, die man nicht ohne Weiteres maschinenlesbar machen kann, z. B. als PDF, zur Verfügung gestellt werden. Oder schlimmer noch: Manche wollen auch faxen; das habe ich selbst schon bei dem einen oder anderen Behördenkontakt erlebt. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß, meine Damen und Herren; dem muss man endlich ein Ende bereiten. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Mit diesem Gesetz wollen wir dazu den Anstoß geben. Wir sehen darin nämlich auch noch eine große Chance für die Landesverwaltung und die kommunalen Verwaltungen, da sie sich mit Datenformaten beschäftigen müssen, da sie sich damit beschäftigen müssen, wie sie die zahlreichen Informationen, die zusammenfließen, so speichern können, dass sie auch verfügbar gemacht werden können. Das birgt natürlich auch ein Riesenpotenzial dafür, dass man die Prozesse schlanker gestaltet, neu denkt, einfach einmal anschaut, was man verbessern kann. Das ist ein Gewinn für uns alle. Wenn Verwaltungsprozesse de – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021 und -verfahren deutlich schneller stattfinden können, dann gewinnen wir insgesamt als Gesellschaft sehr viel. Dafür ist es einfach ein Weg. Ohne sich über Prozesse Gedanken zu machen, wird es nicht möglich sein, offene Daten zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen sehen es auch die kommunalen Landesverbände so, die sich in der Anhörung zum Gesetzentwurf zu Wort gemeldet haben. Sie haben es begrüßt, dass man sich mit Open Data beschäftigt, haben aber tatsächlich – das ist jetzt der Punkt, an dem man Wasser in den Wein schütten muss – eine gewisse Skepsis, was die Ausstattung der Kommunen und damit der Verwaltungen insgesamt betrifft. Sie sagen: „Die digitale Ausstattung fehlt an vielen Stellen.“ Daran sehen wir auch: Wir brauchen ein entschlosseneres Auftreten der Landesregierung, wenn es darum geht, die Verwaltungen ins 21. Jahrhundert zu bringen – mit modernen Geräten, mit Schulungen, mit entsprechenden Ausstattungen –, damit wir mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen im Land einfach zeitgemäß kommunizieren können. Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag kann man lesen, dass Grün-Schwarz Open Data einführen will, dass Sie in diesem Bereich etwas tun wollen. Jetzt haben Sie im Gesetzgebungsprozess die Chance, den Worten Taten folgen zu lassen. Bringen Sie mit uns mehr Teilhabe, mehr Datennutzung, mehr Chancen und Potenziale für die heimische Wirtschaft und vor allem mehr Digitalisierung für das Staatswesen auf das nächste Level. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

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