Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende Juni 2021 haben wir hier im Parlament zuletzt über die Corona-Hauptverordnung der Landesregierung debattiert. Das ist jetzt drei Monate her. Damals kündigte Sozialminister Lucha einmal mehr an, in der nächsten Corona-Rechtsverordnung einen Paradigmenwechsel vornehmen zu wollen – diesmal weg vom Indikator der Erkrankungsinzidenz. Passiert ist dann zweieinhalb Monate nichts. Die avisierte Änderung hat sogar so lange auf sich warten lassen, dass die ursprüngliche Verordnung noch einmal im Hauruckverfahren in de – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021 die außerplanmäßige Verlängerung musste, sonst hätte es einige Tage überhaupt keine Coronarechtsetzung in unserem Bundesland gegeben. Die Regierung musste trotz monatelanger Vorlaufzeit auch bei dieser Verordnung zum wiederholten Mal das Instrument der Notverkündung in Anspruch nehmen, damit die neue Verordnung am 16. September überhaupt rechtzeitig in Kraft treten konnte. Nach mehr als eineinhalb Jahren Pandemie empfinden wir Ihre Regierungspraxis der Überraschungsverordnungen sowohl dem Parlament als insbesondere auch den Bürgerinnen und Bürgern des Landes gegenüber als absolut unangemessen. (Beifall bei der SPD) Wenn die Bürgerinnen und Bürger – zu Recht – erwarten können, dass die Maßnahmen vollzogen und richtig umgesetzt werden, müssen Sie sie aber auch rechtzeitig und klar gegenüber der Bevölkerung kommunizieren. Die neue Verordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass wir jetzt ein dreistufiges Warnsystem aus Basis-, Warn- und Alarmstufe vorfinden und sich die Maßnahmen in diesen Stufen an der Hospitalisierungsinzidenz oder der Auslastung der Intensivbetten orientieren. Lassen Sie mich ganz klar sagen: Die Abkehr von der klassischen Inzidenz hin zu einer ressourcen- und risikobasierten Betrachtung ist nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen Impfquote eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit und daher auch der richtige Ansatz, auch wenn man die herkömmlichen Inzidenzwerte zumindest als Frühwarnsystem nicht völlig außer Acht lassen sollte. Als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung schreibt die Landesregierung in der Verordnung fest, dass spätestens in der Alarmstufe in vielen Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens die Anforderungen von 3 G auf 2 G verschärft werden. Das heißt, der Zugang ist in diesem Fall nur genesenen und geimpften Personen möglich. Das ist im Grundsatz auch vertretbar, sofern die Schwellenwerte entsprechend verhältnismäßig ausgestaltet sind und die zugrunde liegende Modellierung einer rechtlichen Prüfung standhält. Wir geben an dieser Stelle aber aus verfassungsrechtlicher Perspektive heraus zu bedenken, dass die Gerichte insbesondere den Übergang zur 2-G-Systematik prüfen werden, zumal die Folge der Unterscheidung einen nicht unwesentlichen Grundrechtseingriff darstellt, den die Landesregierung gerichtsfest zu rechtfertigen hat. Das hat in der Vergangenheit – seien wir einmal ehrlich – nicht immer so richtig geklappt. Ich erinnere mich noch an die Entscheidung des VGH Mannheim zu den Ausgangssperren im vergangenen Winter. Da wurde die Verordnung der Landesregierung gekippt, und das sollte Ihnen kein weiteres Mal passieren. (Minister Manfred Lucha: Passiert uns nicht!) Nach dem verfassungsrechtlichen Prinzip des sogenannten milderen Mittels sollte 2 G nur dann zur Anwendung gelangen, wenn 3 G erwiesenermaßen nicht mehr geeignet ist, um die – da sind wir uns einig – berechtigte Zielsetzung des Verordnungsgebers sicherzustellen. Das erfordert aber aus Sicht der SPD-Fraktion eine hohe und verlässliche Kontrolldichte bei der 3-G-Systematik. (Dr. Boris Weirauch) Jens Spahn wurde am 23. September im SPIEGEL zitiert: Ich bin bei meinem Kurzbesuch in Rom zum Treffen der Gesundheitsminister der G-20-Staaten an einem Tag öfter kontrolliert worden als hier in zwei Wochen. Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen. Wir wissen, dass die Pandemie wirklich bei allen Menschen an den Nerven zehrt. Wir sollten aber auf den letzten Metern nicht nachlässig werden. Kurzum: Die Landesregierung ist in der Pflicht, die Umsetzung der Verordnung flächendeckend sicherzustellen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Geschieht das nicht, kann die Folge nicht ein noch strengeres Reglement sein, dessen Einhaltung dann – seien wir einmal ehrlich – kaum besser kontrolliert werden würde. Wir gehen zwar besser in den Pandemieherbst als befürchtet, aber die Pandemie ist nicht vorüber, auch wenn wir deutlich Licht am Ende des Tunnels erkennen. Bei der Sieben-Tage-Inzidenz liegt Baden-Württemberg aktuell noch immer in der Spitzengruppe der Länder. Die Impfquote lässt auch hier deutlich zu wünschen übrig. Warum Gesundheitsminister Lucha offenbar glaubt, in dieser Situation die Impfbereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen, indem er der per Gesetzesdefinition unabhängigen Ständigen Impfkommission mit Auflösung droht, weil sie nicht unmittelbar bereit war, sich seinem Willen zu unterwerfen, bleibt sein Geheimnis. Wir halten ein derartiges Gebaren für absolut kontraproduktiv. Vertrauen in die kollegiale Interaktion zwischen Politik und unabhängigen Institutionen der Wissenschaft ist aus unserer Sicht essenziell, um die Herausforderungen der Pandemie zu meistern. Das schafft Vertrauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Vertrauen hatten wir, wie viele Eltern und Kinder auch, in die neue Kultusministerin Theresa Schopper gesetzt. Leider mussten wir nun feststellen, dass sie es verpasst hat, die Schulen und Kitas für den Herbst und den Winter zu wappnen. Vom krisenfesten Klassenzimmer sind wir in Baden-Württemberg noch Lichtjahre entfernt. Ich sage nur: Hickhack um das Thema Luftfilter, Hickhack um das Thema Maskenpflicht. Und das erinnert leider sehr stark an die Amtsführung ihrer CDU-Vorgängerin. Ich hoffe einmal, dass ihr die Bemerkung, dass sie Kindern im Winter eine Packung Taschentücher in die Schule mitgeben wolle, weil sie damit eine Ansteckung mit dem Coronavirus besser überstehen könnten, in diesem Winter nicht irgendwann auf die Füße fällt. Zusammengefasst kann ich sagen: Die SPD wird der Verordnung zustimmen, weil wir den vollzogenen Systemwechsel grundsätzlich mittragen können. Bei der Durchsetzung, Koordination und Kommunikation der Maßnahmen durch die Landesregierung ist allerdings noch immer deutlich Luft nach oben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) ode – 12. Sitzung – Mittwoch, 29. September 2021
