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Dr. Wolfgang Reinhart

29.09.2021 Sitzungen 17/12

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Mitteilung der Landesregierung vom 15. September 2021 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 15. September 2021 – Drucksache 17/829 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile zunächst Herrn Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung turnusgemäß am 15. September neu erlassen. Wie Sie wissen, sind inzwischen 71 % der Bevölkerung über zwölf Jahre gesichert geimpft. Nicht nur vor diesem Hintergrund war die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz für die Belastung des Gesundheitssystems und die ordnungspolitische Ausrichtung nur noch begrenzt aussagefähig und zielführend. (Minister Manfred Lucha) Wir haben noch keinen ausreichenden Schutz durch eine Herdenimmunität erreicht. Eine sogenannte vierte Welle von Corona-Infektionen mit einer entsprechenden Belastung des Gesundheitssystems vor allem durch Ungeimpfte zeichnet sich weiter ab. Sie wissen: Wir sprechen derzeit von der Pandemie der Ungeimpften. Die Betten auf den Intensivstationen sind zu 93 % bis 97 % mit Nichtgeimpften belegt. Alle Zahlen, die Sie täglich dem Bericht des Landesgesundheitsamts entnehmen können, bestätigen diesen Trend. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen haben wir in der Corona-Verordnung neue Leitindikatoren eingeführt. Ich darf an dieser Stelle sagen: Die anderen Bundesländer sind uns gefolgt. Ich glaube, Baden-Württemberg ist da sehr klug und mutig vorausmarschiert. Wir haben hier auch immer sehr offen gemeinsam und über die Parteigrenzen hinweg diskutiert. Dafür herzlichen Dank. Wir haben einen ersten neuen Indikator, und zwar die sogenannte Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Sie gibt die Anzahl der stationär aufgenommenen Covid-19-Patientinnen und -Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an. Es gibt einen zweiten wichtigen Parameter, nämlich den Auslastungswert bezüglich der Intensivbettenbelegung mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten. Dieser ist bedeutsam, damit gut ermittelt werden kann, wie stark die Krankenhäuser und Intensivstationen im Land belastet sind. Natürlich betrachten wir auch Basiszahlen wie den R-Wert und den Inzidenzwert bei unseren Modulationen mit den Universitäten Freiburg und Ulm, wenn wir die Vorausschau des Belastungssystems der Krankenhäuser bearbeiten und beleuchten. (Glocke des Präsidenten)

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