Emil Sänze
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie immer: Das Beste kommt zum Schluss. (Oh-Rufe – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das ist die Rede der Landesregierung! – Unruhe) Traurig daran ist nur, dass wir uns für den Bericht über aktuelle europapolitische Themen gerade einmal 25 Minuten Zeit nehmen. Allein Abschnitt I Ziffer 2 – „Next Generation EU“ – hätte einer ausgiebigen Diskussion bedurft. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) (Emil Sänze) Ich will mich aber auf die äußerst versteckte Ziffer 6 unter Abschnitt I beschränken: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Die Frage stellt sich hier: Soll die Kompetenzkontrolle durch Nationalstaaten geschleift werden, oder wird die nationale Souveränität durch die EU abgeschafft? Wenn die Aussage vom letzten Dienstag von Frau Vera Jourova, der Vizepräsidentin der EU-Kommission, als Drohung zu verstehen ist, sage ich uneingeschränkt Ja. Sie sagte: Lassen Sie mich wiederholen, was wir schon oft gesagt haben: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, einschließlich Anordnungen für einstweilige Maßnahmen, sind für alle Behörden und nationalen Gerichte der Mitgliedsstaaten bindend. Sie wissen, ich bin ein Freund der Selbstregierung, wenn man so sagen will. (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das sagen die Reichsbürger auch, oder?) Je näher oder, wie man heute sagt, je subsidiärer eine Staatsmacht bei den Regierenden ist, desto besser für die Regierten und für die Verantwortlichkeit der Regierenden. In einem EU-Superstaat wird es keine Subsidiarität und keine rechtsstaatliche Kontrolle mehr geben, da die EU-Kommission im Moment gegenüber dem deutschen Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass sie keine Kontrolle durch Verfassungsgerichte der Nationalstaaten akzeptiert und deshalb gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Soll die Eurokratie sich jetzt selbst kontrollieren? Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich im Mai 2020 die Anleihenkäufe der EZB im Widerspruch zur Bewertung des EuGH für „ultra vires“ erklärt – also die Beschränkung der Rechtsfähigkeit –; das sei keine Kompetenz der EZB. Jetzt kommt die Retourkutsche der EU-Kommission an die Deutschen. Wird Deutschland jetzt die Pistole auf die Brust gesetzt, nämlich die Befugnis des Bundesverfassungsgerichts infrage gestellt? Ein gefährlicher Präzedenzfall. Alles, was die Einheitlichkeit des Unionsrechts bedroht und den Weg zu einem Europa à la carte eröffnet, soll unmöglich gemacht werden. Fazit: Das letzte Wort über EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Was die Kommission von der Bundesregierung erwartet, ließ sie allerdings offen. Jetzt scheint es an Deutschland als Mitgliedsstaat zu liegen, unsere Eigenstaatlichkeit aufzugeben. Das Grundgesetz ist seit 1949 in der Welt, der Vertrag von Maastricht seit 1992, der Vertrag von Lissabon, die EU-Pseudoverfassung – niemals abgestimmt –, seit 2007. Übrigens: Die unbeugsamen Briten, stets gegenüber einer politischen Zentralisierung des Kontinents und drohender Fremdherrschaft misstrauisch, sollten auch schikaniert werden, um keinen Präzedenzfall eines EU-Austritts zu schaffen. Dort aber hatte der Mehrheitswille die eigene Regierung hinter sich. (Beifall der Abg. Carola Wolle AfD) eriode – 11. Sitzung – Donnerstag, 22. Juli 2021 Am 22. Juni kommentierten die Professoren Degenhart, Horn, Kerber und Murswiek den Sachverhalt dieses speziellen Vertragsverletzungsverfahrens und dessen Folgen wie folgt: Die EU will den EU-Bundesstaat über die Oberkompetenz des EuGH herbeizwingen. Nationale Kontrollen auf EU-Kompetenzüberschreitung sollen rechtlich ein für alle Mal aus der Welt geschafft werden. Es geht um eine eigenständige Kompetenzerweiterung der EU, ohne die nationalen Volksvertretungen überhaupt zu fragen. Das ist eine Qualitätsänderung der von den nationalen Parlamenten für bestimmte Politikbereiche gegebenen Einzelermächtigung für EU-Kompetenzen hin zu einer grundsätzlich EU-allgemeinen Selbstermächtigung im Verhältnis Brüssels zu ihren Mitgliedsstaaten, dem aber die Ewigkeitsklausel nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes entgegensteht. Der Verfassungskonflikt wäre nach Darstellung der vier Professoren nur über eine neue Verfassung für Deutschland zu lösen, über die allein der Souverän, das Volk, zu entscheiden hat. Ich fordere Sie auf, alle Bestrebungen der EU in dieser Richtung im Namen der Souveränität zurückzuweisen. An die Kollegin von der FDP/DVP-Fraktion möchte ich sagen: Bei uns wird das Geld noch überwiesen. Wir – Schäuble – tragen es nicht in Koffern über die Grenze. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Gabriele Rolland SPD: Aha! Ist das ein Eingeständnis illegaler Spenden? – Zurufe der Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE und Sascha Binder SPD)
