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Dr. Wolfgang Reinhart

22.07.2021 Sitzungen 17/11

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 10 bis 13 können jetzt aus Zeitgründen nicht mehr von der Regierung beantwortet werden. Wenn die Fragesteller einverstanden sind, werden die Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und die Antworten in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. Ich verweise hierzu auf Ziffer 13 der Richtlinien für die Fragestunde. eriode – 11. Sitzung – Donnerstag, 22. Juli 2021 * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – L e r n b r ü c k e n a n d e n S c h u l e n i n d e n L a n d k r e i s e n S c h w ä b i s c h H a l l , H o h e n l o h e k r e i s u n d M a i n - T a u b e r - K r e i s a) Mit welchen Lehrkräften (Qualifikation, Beschäftigungsverhältnis) werden die Lernbrücken während der Sommerferien an den Schulen in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Main-Tauber-Kreis und Hohenlohekreis organisiert? b) An wie vielen Schulen und mit welcher Wochenstundenzahl wird die Versorgung sichergestellt? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport: Zu a: In den genannten Landkreisen kommen insgesamt 214 voll ausgebildete Lehrkräfte zum Einsatz, davon 183 Bestandslehrkräfte, 17 Lehreranwärterinnen und Lehreranwärter mit Einstellungszusage, eine Vertretungslehrkraft und 13 Pensionärinnen und Pensionäre. Es gibt 17 Lehreranwärterinnen und Lehreranwärter aus dem Kurs 2021, die ab September mit dem eigenverantwortlichen Unterricht beginnen. Bei den Studierenden kommen 50 Personen zum Einsatz. Auch pädagogische Assistentinnen und Assistenten und Personen mit anderen Hintergründen (z. B. Personen mit Erstem Staatsexamen für ein Lehramt oder Studierende mit unterschiedlichen Fächern) sind mit 32 Personen beteiligt. Außerdem kommen in den genannten Landkreisen sieben Lehrbeauftragte zum Einsatz bei den Lernbrücken. Zu b: Im Hohenlohekreis werden an 20 Schulen insgesamt 2 031 Wochenstunden zum Einsatz kommen. In Schwäbisch Hall werden an 45 Schulen insgesamt 3 215 Wochenstunden zum Einsatz kommen. Im Main-Tauber-Kreis werden an 36 Schulen insgesamt 2 487 Wochenstunden zum Einsatz kommen. Somit ergibt es eine Gesamtzahl von 101 beteiligten Schulen und 7 733 Wochenstunden in den oben genannten Landkreisen. Anmerkung: Die Organisation der Lernbrücken wird bis zum 30. Juli 2021 weitgehend abgeschlossen sein. Daher können sich noch kleinere Änderungen ergeben. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . H a n s - J ü r g e n G o ß n e r A f D – S i c h e r h e i t s b e - r i c h t B a d e n - W ü r t t e m b e r g a) Warum entfaltet die Landesregierung im Bereich der politisch motivierten Gewaltkriminalität von links nicht mehr Aktivität, um die entsprechenden Strukturen aufzuhellen, die Bevölkerung aufzuklären und eine steigende Sensibilität für diesen Problembereich zu erhalten, in Anbetracht dessen, dass gemäß Seite 126 des Sicherheitsberichts Baden-Württemberg im Jahr 2020 vonseiten des Linksextremismus mehr Gewalttaten verübt wurden als durch alle anderen Phänomenbereiche der politischen Kriminalität zusammen? (Mündliche Anfrage des Abg. Hans-Jürgen Goßner) b) Welche Versuche unternimmt die Landesregierung, um eine Kooperation zwischen gewaltbereiten Linksextremisten und anderen Gesellschaftsgruppen zu unterbinden bzw. um derartige Kooperationen, wo sie etwa aufgrund von Unwissenheit oder mangelnder Sensibilisierung auftreten, aufzuklären? Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Zu a: Die Bekämpfung jedweder Form der politisch motivierten Kriminalität (PMK) sowie des Extremismus ist ein fortwährender Aufgabenschwerpunkt der Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg. Im Jahr 2020 stiegen die Fallzahlen der „PMK – links“ leicht an, wobei die Zahl der Gewaltdelikte um rund 37 % von 113 auf 71 Fälle zurückging. Davon wurden 55 Fälle bei demonstrativen Ereignissen verübt. Besonders im Raum Stuttgart wurde im Kontext von Coronademonstrationen ein Anstieg linksextremistischer Militanz festgestellt. Zur Bekämpfung politisch motivierter Straftaten trifft die Polizei Baden-Württemberg umfassende präventive und repressive Maßnahmen, die stetig überprüft und anhand neuer Erkenntnisse angepasst werden. Dies gilt selbstverständlich auch für den Bereich des Linksextremismus. So wurde im Jahr 2020 nicht nur das anonyme Hinweisgebersystem BKMS auf den Phänomenbereich des Linksextremismus erweitert, sondern auch die Ausstiegsberatung unseres Kompetenzzentrums gegen Extremismus Baden-Württemberg, konex. Wie auch in den anderen Phänomenbereichen der PMK setzt die Polizei für die Bekämpfung der links motivierten Kriminalität und die Abwehr linksextremistischer Gefahren besonders geschulte Ermittlerinnen und Ermittler ein und arbeitet in einer zweistufigen Struktur. Sowohl beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) als auch bei den regionalen Polizeipräsidien werden politisch motivierte Straftaten von Spezialistinnen und Spezialisten des Staatsschutzes bearbeitet. Das LKA und die regionalen Polizeipräsidien arbeiten dabei eng abgestimmt zusammen, sowohl in der Gefahrenabwehr als auch in der Strafverfolgung. Auch der Erkenntnisgewinnung und dem Informationsaustausch kommen eine hohe Bedeutung zu. Über die Gemeinsame Informations- und Analysestelle (GIAS) garantieren wir – im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten – einen ständigen Informationsaustausch zwischen dem LKA und dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Darüber hinaus findet regelmäßig ein bundesweiter Austausch über das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Linksextremismus und -terrorismus (GETZ-L) statt; dort sind die Sicherheitsbehörden Baden-Württembergs selbstverständlich intensiv vertreten. Auch das LfV reagierte auf aktuelle Entwicklungen im Bereich Linksextremismus und richtete im Oktober 2020 die Abteilung „Links-/Ausländerextremismus und -terrorismus“ neu ein. Hier liegt ein besonderer Arbeitsschwerunkt auf der Beobachtung von linkextremistischen Bestrebungen und einer riode – 11. Sitzung – Donnerstag, 22. Juli 2021 entsprechenden Aufklärung der Öffentlichkeit über Entwicklungen im linksextremistischen Spektrum. Weiter dient das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration geförderte Demokratiezentrum Baden-Württemberg als Ansprechpartner für Extremismusprävention in allen Phänomenbereichen – auch Linksextremismus. Zu den Aufgabenbereichen zählen u. a. auch Beratungs- und Informationsangebote. Zu b: Als „Frühwarnsystem“ der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist es Aufgabe des LfV, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und politisch Verantwortliche, die zuständigen Stellen sowie die Bürgerinnen und Bürger hierzu zu unterrichten. Das LfV handelt insoweit nach dem Grundsatz „Prävention durch Information“. Dabei klärt es umfassend über Ziele und Taktiken von Extremisten – auch Linksextremisten – auf. Über die regelmäßige Berichterstattung – etwa im Jahresbericht – hinaus bietet das LfV regelmäßig Präventions- und Informationsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen an. Das Portfolio umfasst dabei u. a. die Durchführung von oder die Teilnahme an Vorträgen, Workshops und Symposien, den Besuch von Fachtagungen, Messen und Ausstellungen sowie die Erstellung eigener Publikationen. Eine besondere Zielgruppe der Präventions- und Informationsangebote des LfV sind Multiplikatoren aus dem Bereich der Kommunalverwaltungen und von Bildungseinrichtungen. Seien Sie versichert: Die Sicherheitsbehörden bekämpfen linksextremistische Bestrebungen und Straftaten mit aller Konsequenz, wobei der Prävention und Deradikalisierung eine entscheidende Rolle zukommt. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . D r . D o - r o t h e a K l i c h e - B e h n k e S P D – H i l f e - l e i s t u n g e n a u f G l e i s a n l a g e n d e r D e u t s c h e n B a h n a) Wie sind die Hilfeleistungen auf Gleisanlagen der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg geregelt, damit Rettungsdienste, Notärztinnen und Notärzte, Feuerwehr und Polizei im Ernstfall schnell Hilfe leisten können und nicht, wie jüngst in Tübingen, fast zwei Stunden warten müssen, bis der Starkstrom abgeschaltet ist? b) Hält es die Landesregierung für angezeigt, den Leitfaden „Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG“ zu überarbeiten oder z. B. durch landeseigene Regelungen im Rettungsdienstgesetz zu ergänzen? Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Zu a: Die Hilfeleistung im Gleisbereich der Deutschen Bahn ist grundsätzlich im Leitfaden „Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG“ beschrieben. Das Vorgehen ist bundesweit grundsätzlich gleich; in einigen Ländern wird jedoch das „Bahnerden“ auch durch Gemeindefeuerwehren durchgeführt. Seitens des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) ist durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen ein Sicherheitsmanagement zu unterhalten. Die Notfallmanager der Deutschen Bahn sollen spätestens nach 30 Minuten der Einsatzleitung als Fachberater zur Verfügung (Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisieru stehen und vor Ort auch Maßnahmen einleiten – insbesonde- re auch die Durchführung der Bahnerdung, um in unmittelbarer Nähe der Oberleitung arbeiten zu können. Das Streckennetz ist dazu bundesweit in 180 Notfallbezirke unterteilt. Die Gefahr eines Spannungsüberschlags bei Annäherung oder Berührung von unter Spannung stehenden Bauteilen betrifft alle Personen, auch Einsatzkräfte. Rettungsdienste und Feuerwehren können aber regelmäßig auch vor Freischaltung und Bahnerdung der Oberleitung Erstmaßnahmen durchführen. Im Fall von verletzten Personen können diese so auch regelmäßig gerettet werden, wenn diese beispielsweise im Gleisbereich liegen. Soweit sich Personen aber im unmittelbaren Gefahrenbereich der Oberleitung befinden, sind die genannten Sicherheitsmaßnahmen vorab zwingend durchzuführen. Dies gilt für heruntergestürzte Oberleitungen genauso wie für Arbeiten, die in einem Abstand von weniger als 1,5 m Entfernung zur Oberleitung durchgeführt werden müssen. Die Zeit, bis die Rettung in diesen Fällen durchgeführt werden kann, hängt dabei nicht nur vom Eintreffen des Notfallmanagers ab. Vielmehr ist auch der folgende zeitliche Aufwand, insbesondere bei komplexen Gleissystemen im Bahnhofsbereich, zum Abschalten und Bahnerden zu berücksichtigen. Die beim Einsatz in Tübingen aufgetretene Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen des Notfallmanagers war außergewöhnlich lang und lag nach unseren Informationen deutlich über den vorgesehenen 30 Minuten. Zu b: Eine möglichst schnelle Rettungsmöglichkeit wird natürlich immer angestrebt; immer wieder kommt es aber vor, dass Personen erst gerettet werden können, wenn Gefahren beseitigt sind. Eine geplante Eintreffzeit von 30 Minuten wird für Sondergerät der Feuerwehr, Fachberater oder Personen mit speziellen Schaltberechtigungen in vielen Fällen als verhältnismäßig gesehen und so in unterschiedlichen Rettungskonzepten umgesetzt. Wichtig ist aber, dass die Notfallmanager tatsächlich auch innerhalb der Zeitvorgabe vor Ort sind; eine spezielle Regelung im Rettungsdienstgesetz oder eine Überarbeitung des Leitfadens „Hilfeleistungseinsätze im Gleisbereich der DB AG“ halten wir für nicht erforderlich, wohl aber die Einhaltung der darin gestellten Festlegungen. Die Übernahme der Aufgabe „Bahnerdung“ durch Gemeindefeuerwehren wird aufgrund des hohen Schulungsaufwands, der verbundenen Risiken sowie der notwenigen direkten Kommunikation mit den Notfallleitstellen der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg abgelehnt. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – Z u f r i e - d e n h e i t m i t S e r v i c e l e i s t u n g e n i n Z ü - g e n d e r R e s i d e n z b a h n a) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Zufriedenheit der Fahrgäste auf der Residenzbahn über die angebotenen Serviceleistungen, insbesondere die Stabilität und Geschwindigkeit des WLAN-Netzes, in den Zügen der Anbieter Abellio und Go-Ahead? b) Inwiefern trägt sie Sorge für die Einhaltung und, sofern möglich, auch Verbesserung der vertraglich vereinbarten Serviceleistungen der Eisenbahnverkehrsbetriebe? eriode – 11. Sitzung – Donnerstag, 22. Juli 2021 ung und Kommunen) Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Bezüglich der in der Frage genannten Punkte wird jedes Jahr eine Abfrage der Kundenzufriedenheit in jedem Netz durchgeführt. Diese Überprüfung ist vertraglich vereinbart und landesweit standardisiert. Aufgrund der Coronapandemie wurde die Abfrage in den Netzen allerdings wegen der für die Abfrage erforderlichen Kundenkontakte ab dem zweiten Quartal 2020 und im ersten Halbjahr 2021 ausgesetzt. Für 2021 sind im dritten und vierten Quartal wieder Erhebungen vorgesehen. Bei den regelmäßigen Erhebungen erfolgt die Bewertung der Zufriedenheit nach Schulnoten. Bei einer „Schulnote“ schlechter als 2,6 müssen die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Pönale entrichten. Zu den genannten Punkten passen die Kriterien Schadensfreiheit – die den Zustand des Zuges, der WCs, der Türen, die intakte Inneneinrichtung, aber auch WLAN beinhaltet – und Gesamtzufriedenheit als Gradmesser am besten. Eine gesonderte Abfrage zum WLAN gibt es nicht. Die Werte von Go-Ahead und Abellio in den beiden Kriterien waren im ersten Quartal 2020 wie folgt: Schadensfreiheit bei Go-Ahead 2,4, bei Abellio 2,36; Gesamtzufriedenheit bei Go-Ahead 2,52, bei Abellio 2,43. Zu b: Wie bereits in Frage a beantwortet, werden die Kriterien jährlich erhoben und bei schlechten Bewertungen pönalisiert. Neben den vertraglich vereinbarten Ergebnissen, die im Rahmen des Qualitätsmesssystems regelmäßig mit den EVUs diskutiert werden, fließen auch Beobachtungen und Fahrgastbeschwerden ein. Bei Bedarf werden die Ergebnisse und Beschwerdelagen auch in den regelmäßigen Sitzungen wie der „Task Force Qualität Bahn“ thematisiert. Hier war auch die WLAN-Verfügbarkeit mehrfach ein Thema. Go-Ahead hat nach entsprechenden Hinweisen seine Router überprüft, neu konfiguriert und zum Teil ersetzt. Auf Fachebene und bei der NVBW wird das Thema laufend überprüft. Zur WLAN-Qualität bleibt noch zu ergänzen, dass eine Ursache der Qualität häufig nicht an der Technik in den Zügen, sondern an Sendemasten und der Netzabdeckung zu suchen ist. *

Alle Reden von Dr. Wolfgang Reinhart Protokoll ↗