Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Darf ich Herrn Minister Lucha ans Redepult bitten, oder will jemand anderes antworten? (Minister Manfred Lucha: Wollen garantiert nicht!) Ich bitte um die Beantwortung seitens der Regierung. – Herr Minister Lucha hat das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herr Präsident! Kollege Rupp, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Ziel der Landesregierung ist, die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zugleich Betriebsuntersagungen zu vermeiden. Hierbei ist die vollständige Impfung der Schlüssel aus der Pandemie. Entscheidend ist, dass sich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich impfen lassen, um eine Herdenimmunität zu erreichen. Vulnerable oder, zu Deutsch, verletzliche Personengruppen sind zu einem großen Teil bereits durch eine Impfung geschützt. Das Ziel ist, dass sich flächendeckend Bürgerinnen und Bürger impfen lassen, um sich und auch andere durch eine nur noch geringe Wahrscheinlichkeit der Übertragung des Coronavirus zu schützen. Wir haben jetzt die neunte Corona-Verordnung. Wir werden auf jede Situation angemessen reagieren – wie bisher immer in einem einstimmigen Kabinettsbeschluss. Da gab es noch zu keinem Zeitpunkt Unterschiede zwischen Wirtschafts-, Innen- oder Gesundheitsministerium oder anderen Ministerien. Wir werden die Maßnahmen, wie erfolgt, der pandemischen Lage anpassen. Selbstverständlich ist das Ziel jeder Maßnahme immer, Belastungen so gering wie möglich – wenn man diesen Begriff hier überhaupt anwenden kann – auszugestalten. Zu der Frage, welche Maßnahmen im Herbst konkret erforderlich sein werden: Eine Rechtssicherheit gibt es in einer (Minister Manfred Lucha) Pandemie nicht. Die einzige Sicherheit, die wir haben, ist: Wenn sich 82 Millionen Bundesbürger und Bundesbürgerinnen an die Vorgaben halten und nicht infizieren, haben wir eine große Chance. Zu den Punkten, die Sie nachgefragt haben: Welche Maßnahmensteuerung und Risikobegrenzung gibt es? Da wiederhole ich mich noch einmal: Wir haben am Montag in der Gesundheitsministerkonferenz beschlossen, erweiterte Daten zur Maßnahmensteuerung zu berechnen, vorzugeben und einzusetzen, um den höchstmöglichen Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. Der höchstmögliche Schutz der Bevölkerung ist automatisch auch der höchstmögliche Schutz aller Betriebe in unserem Land, denn sie müssen nicht schließen, wenn die Bevölkerung maximal geschützt ist.
