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Michael Joukov-Schwelling

GRÜNE 22.07.2021 Sitzungen 17/11

Herr Minister, gibt es vertragliche Verpflichtungen gegenüber der Schweiz, die Gäubahn auszubauen, und, wenn ja, bis wann? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Es gibt den sogenannten Vertrag von Lugano aus dem Jahr 1996, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat, die Zulaufstrecken rechtzeitig und parallel zu den großen Tunneln, die die Schweiz baut, auszubauen. (Minister Winfried Hermann) Das ist aber ein Vertrag, der zumindest von deutscher Seite insofern geschickt gestaltet wurde, als man nicht genau gesagt hat, wann man fertig wird. Vielmehr hat man gesagt, dass man rechtzeitig fertig wird. Es gibt keine Verpflichtung dahinter. Man kann schon heute sagen, dass wir diese Verpflichtung natürlich gerissen haben. Denn die Schweiz hat zwei komplizierte Tunnel – den Lötschberg-Basistunnel und den Gotthard-Basistunnel – gebaut, richtige Megaprojekte, und wir schaffen es im Rheintal, wo man keine Berge durchbohren muss, noch nicht einmal bis Offenburg. In Offenburg wird die Deutsche Bahn mit dem Ausbau ungefähr im Jahr 2035 ankommen. Eigentlich hätte sie 2020 da sein müssen, und natürlich hätte auch die Gäubahn 2020 ausgebaut sein müssen. Daran merken Sie: Dieser Vertrag war eher ein Letter of Intent.

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