Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung Herr Sozialminister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Für die Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage – – Werter Herr Präsident! Wenn man (Minister Manfred Lucha) schon einmal hier am Pult stand, wird man mit der Anrede etwas nachlässig. Wir beabsichtigen, das erfolgreiche Förderprogramm „Toiletten für alle“ im Jahr 2021 noch aufzulegen. Die Ausstattung eines geeigneten öffentlich zugänglichen Raumes mit einer Pflegeliege, einem luftdicht verschließbaren Windeleimer und gegebenenfalls einem elektrischen Lifter als „Toilette für alle“ – ich möchte Sie alle einladen, solche auch einmal in Augenschein zu nehmen – ist ein wichtiger Bestandteil, um Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Kommunen wissen, dass der Trend besteht, öffentliche Toiletten zum Teil zurückzubauen. Auch dies ist also ein Aspekt, bei dem wir gegenhalten müssen. Deswegen fördern wir das seit 2015. Lieber Herr Reith, lieber Kollege, es gab ja eine kleine parlamentarische Pause. Dieses Programm entstammt dem ursprünglich befristeten Programm „Impulse Inklusion“. An dieser Stelle ein kleiner Seitenhieb zur Haushaltsberatung: Wenn die Oppositionsanträge durchgegangen wären, könnten wir über solche Maßnahmen gar nicht mehr reden, weil die dann alle futsch wären. Dann wären alle aus sogenannten GMA-Mitteln und sonstigen Beitragsmitteln finanzierten Maßnahmen nicht mehr darstellbar. Das will ich einfach nur einmal sagen, weil hier in der großen Rede immer die große Sparpolitik kommt, und im kleinen kollegialen Miteinander erhalte ich von allen Kolleginnen und Kollegen immer sehr freundliche Hinweise darauf, wo da noch ein paar Euro fehlten und wo dort noch ein paar Euro fehlten. Mit einer solchen Haushaltspolitik – Herr Bayaz hat es gestern richtig gesagt – hätten wir „unter die Substanz“ gespart, nicht an der Substanz. Wir hätten dann Sparbeiträge erbringen müssen, die die Symmetrie dieser Gesellschaft gestört hätten. Deswegen noch einmal: Wir werden das tun. Der Förderaufruf wird gerade bearbeitet. In der Vergangenheit hatten wir einen maximalen Förderzuschuss von 12 000 €. Gestern haben wir den Beschluss zum Nachtragshaushalt gefasst. Wir sind auch noch in der Vorbereitung der Zeit nach 2022. Wir brauchen ja auch einen Horizont. Wenn das alles klar ist, wissen wir auch, über welche Gelder wir verfügen, und dann werden wir natürlich auch noch den Förderaufruf für dieses Jahr machen. Förderzusagen, die in diesem Jahr gemacht werden und erst im nächsten Jahr umgesetzt werden können, behalten ihre Gültigkeit.
