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Dr. Rainer Podeswa

AfD 14.07.2021 Sitzungen 17/9

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Finanzminister Bayaz! Ich hätte es Ihnen gewünscht, dass Ihre erste Rede im Landtag von Baden-Württemberg eine weniger offensichtliche Showveranstaltung hätte sein müssen. Vorweg: Ja, im Nachtragshaushalt sind auch sinnvolle Ausgaben vorgesehen, die die AfD-Fraktion unterstützt. Unterstreichen kann man hier z. B. die Mittel für die Bildung, die überstrapaziert wurden, oder die Unterstützung der Städte und Gemeinden und, ja, auch die Investitionen in die Wasserstofftechnologie. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wie weit die CDU dann von der von vielen Vorrednern hier zitierten „schwäbischen Hausfrau“ entfernt ist, (Abg. Manuel Hagel CDU: Wieso eigentlich nicht von der badischen?) ist dann allerdings durch die Aussage von Herrn Hagel sehr klar geworden: Die schwäbische Hausfrau wird sicherlich nicht kreischen, wenn sie den Nachtragshaushalt sieht, weil Sie diesen so verschleiert haben, dass selbst der Landesrechnungshof noch Erklärungsbedarf sieht. Das ist auch das eigentliche Thema der jetzigen Debatte hier – und nicht die einzelnen Titel. Denn die schwäbische Hausfrau, Herr Hagel, schreit schon heute, und zwar nicht beim Nachtragshaushalt, sondern jedes Jahr, wenn sie ihre Stromrechnung sieht, die nämlich die teuerste auf der ganzen Welt ist. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: Das hat mit dem Nachtragshaushalt jetzt aber nicht viel zu tun!) An das Finanzministerium: Ihnen ist sicherlich nicht entgangen, dass der Haushalt 2020 voraussichtlich mit einem Überschuss von rund 3,2 Milliarden € abgeschlossen werden wird. Dass dem Parlament zum Zeitpunkt eines Nachtragshaushalts hierüber keine offizielle Indikation aus dem Finanzministerium vorliegt, das allein grenzt schon an eine Missachtung des Hauses. Auch ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass für Haushaltsrisiken im Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 6,7 Milliarden € eingestellt wurden. Sie selbst, das Finanzministerium, haben ganz aktuell am 9. Juli, vor wenigen Tagen, mitgeteilt, dass von diesen 6,7 Milliarden € erst 3,6 Milliarden € abgeflossen sind – in drei Halbjahren. Nun gehen wir alle davon aus, dass wir zumindest den Höhepunkt der Coronakrise überschritten haben. Aber selbst wenn der Mittelabfluss im verbleibenden halben Jahr so bleibt wie in den vorangegangenen eriode – 9. Sitzung – Mittwoch, 14. Juli 2021 drei Halbjahren der starken Krise, dann bleiben allein in der Position „Haushaltsrisiken“ gut 2 Milliarden € übrig. 1 Milliarde € – 1 000 Millionen €! – haben Sie für den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg bereitgestellt – vor der Landtagswahl natürlich. Kein einziger Euro von 1 000 Millionen ist daraus bisher abgeflossen. Kein einziger baden-württembergischer Unternehmer wollte von den 1 000 Millionen € etwas haben. Finden Sie das nicht merkwürdig? Müsste man sich da nicht eigentlich die Frage stellen, ob die Wirtschaftspolitik der alten und neuen Landesregierung möglicherweise hier etwas an den Bedürfnissen der baden-württembergischen Industrie vorbei agiert? Eine weitere Milliarde Euro also, die Ihnen ab September zur Verfügung stehen werden. Ich erhebe hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Natürlich gibt es weitere Haushaltspositionen. Ich zähle also auf: 3 Milliarden € aus 2020, etwa 2 Milliarden € aus den Haushaltsrisiken, 1 Milliarde € aus dem Beteiligungsfonds; übrig bleiben etwa eine halbe Milliarde Euro aus den Rücklagen für „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“, die noch mit über 700 Millionen € gefüllt sind, von denen aktuell gerade mal 40 Millionen € abgeflossen sind, 1,2 Milliarden € in den Instandhaltungsrücklagen und rund 2 Milliarden € an nicht gebundenen Haushaltsresten, die insgesamt eine Höhe von rund 7 Milliarden € haben werden. Wenn Sie das alles zusammenzählen, kommen Sie auf rund 10 Milliarden €. Selbstverständlich sind diese 10 Milliarden € nicht frei verfügbar, aber wir sind sehr gespannt, wie das Finanzministerium im Finanzausschuss erklären will, dass es bei einem zweistelligen Milliardenvolumen überhaupt keine Finanzreserven gibt und weitere Schulden dringend erforderlich sind und jetzt und hier beschlossen werden müssen. Ich erinnere daran: Als es um die Abgeordnetenruhestandsregelung ging, (Zuruf: Ja, genau!) konnten Sie das Gesetz in 48 Stunden durchbringen und in 72 Stunden wieder zurücknehmen. Wenn also tatsächlich eine Notlage aufkommen würde, wäre der Landtag von Baden-Württemberg sehr wohl handlungsfähig. (Beifall bei der AfD) Wie lange wollen Sie gegenüber den Bürgern die aktuelle Coronalage mit einem Infizierten pro Tag – das ist nämlich genau die Inzidenz: umgerechnet ein Infizierter pro Tag pro 100 000 Einwohner – noch als Naturkatastrophe bezeichnen und missbrauchen? Meine Vorredner haben dazu im Wesentlichen schon alles gesagt. Wie gesagt, wenn selbst der Landesrechnungshof (Zuruf: Ja!) die kreative Buchführung nicht nachvollziehen kann, wie soll dann das Parlament sein Königsrecht auf Kontrolle des Haushalts wahrnehmen? Den ehernen Grundsatz von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit haben Sie durch Taschen- (Dr. Rainer Podeswa) spielertricks ersetzt und missachten damit die Wähler in Baden-Württemberg, da Sie der gewählten Opposition durch Ihre Verschleierungstaktik und Intransparenz das Kontrollrecht verwehren. (Beifall bei der AfD) Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Herr Rülke, hat diesen Nachtragshaushalt dann auch wiederholt als verfassungswidrig bezeichnet, genauso wie den Nachtragshaushalt vor gut einem halben Jahr. Im Unterschied zu Herrn Rülke, der gern die Lippen spitzt, aber dann nicht pfeift, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja, der pfeift immer mehr nach Ihrem Ton!) haben wir gegen den Zweiten Nachtragshaushalt bereits Verfassungsklage eingereicht und werden das auch gegen den Dritten, aktuell in Beratung befindlichen Nachtragshaushalt tun. (Beifall bei der AfD) Herr Rülke, wenn es Ihnen noch nicht aufgefallen ist: Die Regierungsbildung hat bereits stattgefunden. (Heiterkeit bei der AfD) Wenn es Ihnen um die Bürger von Baden-Württemberg geht, wenn es Ihnen wirklich darum ginge und nicht nur um einen Showeffekt, dann könnten Sie sich jetzt dem Organstreitverfahren der AfD-Fraktion gegen diesen verfassungswidrigen Haushalt anschließen. Wir sind gespannt, ob Sie das tun werden. (Beifall bei der AfD) Ich möchte nicht vergessen, zu erwähnen – darauf haben alle anderen Vorredner mit Ausnahme natürlich des Finanzministeriums bereits hingewiesen –, wie wichtig es ist, die Coronakrise abzufedern, und wie wichtig es ist, gerade in den Schulen dafür zu sorgen, dass die Lerninhalte aufgeholt werden können. Das erkennt man nicht unbedingt an diesem Nachtragshaushalt, der für alle Hunderttausende Schüler in Baden-Württemberg gerade einmal 125 Stellen vorsieht – 125 zusätzliche Stellen –, (Zuruf: Zusätzliche!) aber allein für das neue Ministerium 36 – (Heiterkeit bei der AfD) davon 14 Regierungsdirektorenstellen und sechs B-Stellen noch darüber. Da kann man also bei 20 sehr gut dotierten Positionen sehr viele CDU-Parteifreunde unterbringen. (Heiterkeit bei der AfD) Die Situation in der aktuellen Nachtragshaushaltsdebatte ist dann auch so sonnenklar, dass selbst die „Stuttgarter Zeitung“ es nicht vermeiden konnte, das Offensichtliche zu unterstreichen. Ich will es Ihnen nicht vorenthalten und hier zum Schluss meiner Rede wörtlich daraus zitieren. Am 10. Juli schrieb die „Stuttgarter Zeitung“ unter dem Titel „Schulden ohne Not“ das einfach Offensichtliche, dass sich Grün-Schwarz ein Finanzpolster zulegt und Corona dazu nur als Vorwand dient. lperiode – 9. Sitzung – Mittwoch, 14. Juli 2021 Und weiter – ich zitiere wörtlich –: Beim Rückblick auf ein Vierteljahrhundert Landespolitik findet sich keine Regierung, die mit solcher Nonchalance – man kann auch sagen: Dreistigkeit – (Abg. Andreas Deuschle CDU: Oh Gott!) jede Überlegung vermissen lässt, im Landesetat nach Finanzreserven zu fahnden. Beim Wort Sparen schauen sich der Grüne Kretschmann und sein Vize Thomas Strobl mit großen Augen an. Sparen? Was soll das sein? (Heiterkeit und Beifall bei der AfD)

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