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Andreas Deuschle

CDU 01.07.2021 Sitzungen 17/8

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist die SPD-Fraktion doch für eine strategisch ausgebuffte Fraktion! (Heiterkeit) Da wird hier im Hohen Haus für einen Facebook-Post, für eine Pressemitteilung, für den nächsten Newsletter einfach mal Schaufensterpolitik betrieben. (Abg. Andreas Stoch SPD: Nein, da wird mit den Menschen gearbeitet!) – Jeder hier im Landtag weiß, Herr Stoch, dass Grün-Schwarz im Koalitionsvertrag die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre zur kommenden Landtagswahl verabredet hat. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das heißt alles, was im Koalitionsvertrag steht, wird umgesetzt?) Der frühestmögliche Zeitpunkt, über den wir heute, am 1. Juli 2021 sprechen, ist also im Frühjahr 2026. Den vorliegenden Gesetzentwurf kann ich mir deshalb nur so erklären: Entweder es geht Ihnen um die schnelle Schlagzeile – ein Vorgang, den wir bislang eher bei anderen Fraktionen hier im Haus vermutet haben –, oder Sie hoffen insgeheim auf rasche Neuwahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, um Letzteres brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Es wird keine vorgezogenen Neuwahlen geben. Diese Koalition wird solide und erfolgreich die im Koalitionsvertrag verabredeten Inhalte Punkt für Punkt in der gebotenen Forschheit und Gründlichkeit abarbeiten. (Beifall – Zurufe) Wichtig ist – allein schon deswegen brauchen wir hier keinen Schaufensterantrag der SPD –, dass wir im Koalitionsvertrag das Thema Wahlrechtsänderungen verabredet haben. Wörtlich heißt es: Als eines der ersten Vorhaben werden wir das Landtagswahlrecht reformieren. periode – 8. Sitzung – Donnerstag, 1. Juli 2021 Eben weil wir in Bezug auf die Absenkung des Wahlalters auf 16 das Wahlrecht hier im Haus ändern möchten – in einem breiten Konsens; das wissen Sie –, braucht es eine verfassungsändernde Mehrheit. Deshalb ist es schon mehr als verwunderlich, dass die SPD im Vorfeld einer solchen Debatte noch nicht einmal versucht hat, eine Mehrheit für ihr ach so seriöses Unterfangen heute zu organisieren – durch Gespräche, durch Konsultationen. Nichts davon ist geschehen. Ich habe von Herrn Binder nun zum ersten Mal gehört, dass er hier und heute für diese Wahlrechtsänderung wirbt. (Vereinzelt Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, allein dieser Vorgang zeigt doch, um was es der SPD heute hier geht. Sie wollen Ihr eigenes Süppchen kochen; Sie wollen die schnelle Schlagzeile, und Sie sind sich dabei noch nicht einmal zu schade, dies auf dem Rücken der 16- und 17-Jährigen auszutragen. (Beifall) Wir haben im Gegensatz zur SPD bereits von Anfang an deutlich gemacht, dass wir alle demokratischen Fraktionen einbinden wollen, wenn wir uns daranmachen, das Landtagswahlrecht umfassend zu reformieren. So werden wir es auch halten. Für uns gehört zu dieser Reform nicht nur die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Für uns gehört beispielsweise auch dazu, dass wir in Zukunft Rechtssicherheit darüber haben, wo wir z. B. Wahlwerbung adressieren dürfen. Uns ist das wichtig, weil wir wissen, dass Wahlwerbung wesentlich zur politischen Willensbildung im Vorfeld von demokratischen Wahlen beitragen soll. Und für uns gehört z. B. auch – das mag Ihnen nebensächlich erscheinen – eine Prüfung der Adressangabe von Kandidatinnen und Kandidaten auf Wahlscheinen und Wahlbekanntmachungen dazu, einfach um diejenigen zu schützen, die sich in der vergangenen Landtagswahl immer mehr Hass und Hetze sowie Übergriffen ausgesetzt gefühlt haben. Vor allem gehört für uns die Einführung des Zweistimmenwahlrechts dazu, analog zur Bundestagswahl mit einer Erststimme für die Direktkandidatinnen und Direktkandidaten im Wahlkreis sowie einer für die Sitzverteilung ausschlaggebenden Zweitstimme, mit der man für eine geschlossene Landesliste stimmen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das werden wir jetzt gemeinsam in Angriff nehmen, in Ruhe und der Sache angemessen. Auf die CDU ist hier Verlass. (Beifall – Zurufe) Für Torschlusspanik gibt es bei der Landtagswahlrechtsreform dreieinhalb Monate nach der letzten Landtagswahl – aus unserer Sicht jedenfalls – keinen Grund. Wir werden uns von diesem Schaufensterantrag der SPD nicht aus dem Konzept bringen lassen, sondern unsere Kraft darauf verwenden, Ihnen zeitnah einen echten und umfassenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlrechts vorzulegen. Wir freuen uns, wenn Sie dem dann auch zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall)

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