Dr. Erik Schweickert
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: a) Inwiefern sieht die Landesregierung angesichts der großen Kritik von Nutzern des Enztalradwegs an der seit dem 14. Juni 2021 bestehenden Umleitung entlang der B 10 und durch Niefern die Chance, entgegen der bisherigen Planung doch eine provisorische Einhausung auf der eigentlichen Strecke zur Offenhaltung des Radwegs während der Bauzeit der A 8 einzurichten, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sowohl eine ähnliche Lösung zwischen den Remchinger Ortsteilen Nöttingen und Darmsbach während des dortigen Ausbaus der A 8 als auch die nun für den Enztalradweg gefundene Umleitungsvariante erst kurzfristig und trotz vorherigen Widerstands des zuständigen Regierungspräsidiums zustande kamen? b) Inwiefern ist sie der Auffassung, dass die bisher zur Ablehnung einer Einhausung herangezogenen Gründe von Konflikten zwischen Radverkehr und Baustellenverkehr tatsächlich schwerwiegender sind als die seitens vieler Radfahrerinnen und Radfahrer, aber auch von Verantwortlichen in der Region geäußerten Sorgen über Unfälle auf der Umleitungsstrecke und die abnehmende Attraktivität der Radnutzung zwischen Pforzheim und Mühlacker?
