Daniel Born
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Ergänzungswahlen zum Verfassungsgerichtshof Meine Damen und Herren, am 20. Juli 2021 endet die Amtszeit für folgende Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs: aus der Gruppe der Berufsrichter Jürgen Gneiting und Ulrich Hebenstreit; aus der Gruppe der Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt Professor Dr. Christian Seiler und Bettina Backes; aus der Gruppe der Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt Professorin Dr. Nathalie Behnke und Dr. Christian Rath. Im Namen des ganzen Landtags danke ich den ausscheidenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs für ihre engagierte Tätigkeit. (Beifall) Wir haben heute die in Artikel 68 Absatz 3 der Landesverfassung vorgeschriebenen Ergänzungswahlen durchzuführen. Meine Damen und Herren, Sie finden auf Ihren Tischen einen gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP (Anlage 1) sowie einen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Anlage 2) für verschiedene Funktionen. (Stellv. Präsident Daniel Born) Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden gemäß § 97 a Absatz 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. In die Wahlkommission berufe ich die folgenden Mitglieder des Landtags: Susanne Bay, Stephen Brauer, Isabell Huber, Andreas Kenner, Christine Neumann-Martin, Dr. Rainer Podeswa und Dorothea Wehinger. Der Ablauf wird sein wie bei den anderen Wahlen zu Beginn dieser Wahlperiode: Bitte holen Sie nach dem Aufruf Ihres Namens draußen in der Lobby Ihre Wahlunterlagen ab, und wählen Sie in einer der aufgestellten Wahlkabinen. Nach dem Ausfüllen der Stimmzettel in der Wahlkabine werfen Sie bitte – wie üblich – den Wahlumschlag mit den sechs Stimmzetteln am Redepult in die Wahlurne ein. Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, gebe ich noch folgende ergänzende Hinweise: Nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof ist bei den Ergänzungswahlen für jede Gruppe gesondert zu wählen. Für die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der drei Richtergruppen wurden sechs verschiedenfarbige Stimmzettel vorbereitet. Füllen Sie bitte die Stimmzettel aus, indem Sie bei jedem Wahlvorschlag Ihre Stimmabgabe – also „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ – durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens vermerken. Da Sie an den jeweiligen Wahlvorschlag nicht gebunden sind, können Sie jeweils auch einen eigenen Wahlvorschlag in das dafür vorgesehene Feld unten auf dem Stimmzettel eintragen. In diesem Fall dürfen Sie natürlich keines der oben vorgedruckten Kästchen ankreuzen. Gewählt ist nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof, wer in den einzelnen Gruppen jeweils die meisten Stimmen erhält. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe noch Folgendes: Stimmzettel, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung. Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn mehr als ein Wahlvorschlag notiert oder gekennzeichnet wurde oder wenn der Stimmzettel nicht beschrieben ist. Bitte stecken Sie nach der Stimmabgabe die sechs Stimmzettel in den weißen Wahlumschlag. Kleben Sie den Wahlumschlag bitte nicht zu. Sie erleichtern damit der Wahlkommission die Arbeit. Ein Mitglied der Wahlkommission – ich schlage hierfür Frau Abg. Bay vor – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf gemäß § 97 a der Geschäftsordnung vor. Herr Abg. Brauer kontrolliert nachher den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne, und Frau Abg. Huber hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Mitglieder der Wahlkommission bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben. Damit treten wir in die Wahlhandlung ein. Es folgt jetzt der Namensaufruf, den Frau Kollegin Bay vornimmt. (Namensaufruf und Wahlhandlung) Vielen Dank, Frau Kollegin Bay. – Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der oder die bisher nicht gewählt hat? eriode – 8. Sitzung – Donnerstag, 1. Juli 2021 (Zuruf: Ja! – Gegenruf der Abg. Susanne Bay GRÜ- NE: Aber aufgerufen wurde sie!) – Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ist jemand im Saal, der noch nicht aufgerufen wurde? – Das sehe ich nicht. Dann warte ich noch, bis alle ihre Stimmen abgegeben haben. Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der bisher noch nicht gewählt hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Mitglieder der Wahlkommission, das Wahlergebnis festzustellen. Ich werde das Wahlergebnis später bekannt geben. Damit treten wir jetzt in die Mittagspause ein und setzen die Beratungen um 14:15 Uhr fort. (Zuruf) – Wir haben heute nicht die Flexibilität, weil ausgezählt werden muss. (Zuruf: Wie lange geht die Mittagspause?) – Bis 14:15 Uhr. (Zuruf: So lange?) Machen Sie das Beste daraus! (Unterbrechung der Sitzung: 12:34 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:19 Uhr)
