Jochen Haußmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ausführlich das Prozedere beschrieben. Wir entscheiden jetzt für diese Legislatur über die Entschädigung der Abgeordneten, über die Kostenpauschale und über den Vorsorgebeitrag der Abgeordneten, und das, wie der Kollege Sckerl schon beschrieben hat, nicht erst in dieser Legislatur, sondern schon über längere Zeit. Man kann, glaube ich, schon sagen, dass sich das System über die Jahre bewährt hat. Ich erinnere mich an viele Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern. Ich erinnere mich aber auch an die Bürgerwerkstatt, die es in der vergangenen Legislatur zum Thema Abgeordnetenversorgung gab. Wir haben dort auch sehr intensiv über die Entwicklung der Diäten gesprochen. Wenn wir in Bürgergesprächen über die Form, wie die Diäten ermittelt werden, reden, finde ich immer eine enorm breite Zustimmung, weil die Bürgerinnen und Bürger sagen: „Es klingt vernünftig, dass man sich an einer Indexierung – am Nominallohnindex, am Verbraucherpreisindex oder bei der Altersvorsorge am Rentenversicherungsbeitrag, an der Entwicklung des Höchstbeitrags – orientiert.“ Deswegen, denke ich, macht es auch Sinn, dass wir das für diese Legislatur beibehalten. Wir haben im letzten Jahr gesehen, dass man besonderen Situationen – die Coronapandemie war eine besondere Situation – Rechnung trägt und aufgrund aktueller Entwicklungen entsprechende Korrekturen vornimmt. Man könnte auf die Idee kommen, zu sagen: „Jetzt müsste man noch einmal mit einrechnen, dass wir eine Nullrunde gemacht haben.“ Das macht der Landtag von Baden-Württemberg, das machen die vier Fraktionen nicht. Vielmehr nehmen wir diese Nullrunde sozusagen als Basis für die Indexierung ab dem Jahr 2021. Möglicherweise gab es Informationen, möglicherweise haben Journalisten das Internet bemüht und auf der Seite des Statistischen Landesamts gesehen, dass sich der Nominallohnindex um 2,9 % gegenüber dem Jahr 2019 verändert hat, und haben das dann hochgerechnet. Wir werden sehen, ob dann tatsächlich das herauskommt, was in diesem statistischen Wert steht. Wir haben aber gesehen, dass die Entwicklung gut und nachvollziehbar ist. Das letzte Mal gab es im Jahr 2010 eine Absenkung. Diese erfolgte im Zuge der Veränderung der Nominallohnentwicklung in der Finanzkrise. Jetzt haben wir wiederum eine Reduktion. Wenn Sie die Quartale einmal anschauen, sehen Sie, dass diese Reduktion noch deutlich höher hätte ausfallen können. Im vierten Quartal 2020 gab es einen deutlichen Zuwachs im Vergleich mit den Vorquartalen. Ich denke aber, es ist die richtige Entscheidung. Das nehme ich aus vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern mit. (Jochen Haußmann) Heute lesen wir in der Zeitung nicht nur darüber, wie sich die Abgeordnetenversorgung ändert, sondern auch einen schönen Artikel über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Kollegin Staab und des Kollegen Weirauch. Da wird klar, welches Engagement Abgeordnete im Landtag von Baden-Württemberg einzubringen haben. Wenn man das hinzunimmt und mit Bürgerinnen und Bürgern spricht, dann meine ich, ist es die richtige Entscheidung, diese Entwicklung beizubehalten und für diese Legislatur so zu entscheiden, wie in den vergangenen Legislaturperioden entschieden wurde. Deshalb wird auch die FDP/DVP-Fraktion diesem Verfahren zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall)
