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Andreas Deuschle

CDU 09.06.2021 Sitzungen 17/6

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 20. Mai 2020 haben die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP hier an dieser Stelle ein Zeichen der Solidarität gesetzt. Wir waren uns vor gut einem Jahr einig, dass die gesetzliche Diätenanpassung einmalig ausgesetzt wird. Es war damals Konsens, dass eine Anpassung der Diäten nach oben in einer sehr schwierigen und ungewissen Lage, inmitten der Coronakrise, ein falsches Zeichen gewesen wäre. Die Coronakrise bedeutet für viele Menschen in Baden-Württemberg noch immer einen harten Einschnitt in ihren Lebens- (Andreas Deuschle) alltag. Viele stehen noch immer vor einer wirtschaftlich ungewissen Zukunft. Nicht zu vergessen sind die vielen Frauen und Männer, die im Krankenhaus – etwa als Pflegekräfte – um Menschenleben gekämpft und alles dafür getan haben, einen Gesundheitsnotstand abzuwenden. Sie ringen noch immer um Anerkennung, die über warme Worte und Beifall hinausgeht. Die Pflegereform der Großen Koalition soll mit einer besseren Bezahlung immerhin einen ersten Schritt dazu darstellen, damit es besser wird. Doch genau diese verbesserungswürdige Situation in den Pflegeberufen und der Existenzkampf von Betrieben, die Beschäftigte in Kurzarbeit schicken oder entlassen mussten, bilden den Kontext, den wir Abgeordnete uns vor Augen halten müssen, wenn wir über die Gelder entscheiden, die wir selbst bekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat uns Parlamentariern auferlegt, über unsere Entschädigung selbst zu entscheiden. Niemand anderes als der Gesetzgeber ist hierzu rechtlich befugt. So heißt es im Diätenurteil von 1975 – ich zitiere –: In einer parlamentarischen Demokratie lässt es sich nicht vermeiden, dass das Parlament in eigener Sache entscheidet, wenn es um die Festsetzung der Höhe und um die nähere Ausgestaltung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen finanziellen Regelungen geht. Ja, die öffentliche und damit durchschaubare Entscheidung im Parlament sei die einzige wirksame Kontrolle. Die parlamentarisch zu treffende Entscheidung muss jedoch nicht nur dem Verfahren nach durchschaubar, sondern auch in der Sache nachvollziehbar sein. Grundlage für die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge in Baden-Württemberg ist seit 2005 das sogenannte Indexierungsverfahren auf der Grundlage des durchschnittlichen Nominallohns – der Kollege Sckerl hat es ausgeführt. Man kann es so zusammenfassen: Wenn die Arbeitslöhne sinken, dann sinken auch die Abgeordnetenbezüge; brummt die Wirtschaft und steigen die Löhne im Land, dann steigen auch die Diäten von uns Politikern. Wir sind als Parlamentarier Vertreter des ganzen Volkes. Deshalb ist es auch gerecht, dass wir an der entsprechenden Lohnentwicklung partizipieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entschädigung von uns Abgeordneten wird mit dem heutigen Antrag für die nun anstehende 17. Legislaturperiode wieder an die geltende Praxis angepasst. Vor gut einem Jahr haben wir beschlossen, dass es aufgrund des Coronajahrs keine Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gab. Das heißt, der Sockelbetrag ist auch nicht angestiegen, und da sich die Bemessungsgrundlage nicht erhöht hat und wir nun aufgrund der damals zu erwartenden wirtschaftlichen Einbußen auch keine Steigerung des Nominallohnindexes haben, sondern eine Reduzierung desselben, sinken jetzt auch unsere Diäten. Damit geht es uns Abgeordneten so wie vielen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land auch. Das zeigt, dass dieses Verfahren als solches gerecht ist. Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass die Menschen im Land die heutige Rückkehr zu einem bewährlperiode – 6. Sitzung – Mittwoch, 9. Juni 2021 ten Verfahren nachvollziehen können, und ich bin auch davon überzeugt, dass die Mehrheit der Bevölkerung anerkennt, dass fleißige Politikerinnen und Politiker sowie ein funktionierendes Parlament in einer offenen und demokratischen Gesellschaft etwas wert sind. Wir, die Abgeordneten, arbeiten hart dafür, dass unser Land gut durch diese Krise kommt und Baden-Württemberg ein sicheres, liebenswertes und wirtschaftlich starkes Bundesland bleibt. Ich darf für die CDU-Landtagsfraktion daher Zustimmung zum vorliegenden Antrag signalisieren. Vielen Dank. (Beifall)

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