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Hans-Ulrich Sckerl

GRÜNE 09.06.2021 Sitzungen 17/6

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordnetenentschädigungen sind heute ein großes Thema in den Landeszeitungen. Es ist immer ein Thema munteren Streits in der Öffentlichkeit. Das kennen wir seit vielen Jahren. Abgeordnete stehen immer unter dem Verdacht, der Selbstbedienung zu frönen. Ich behaupte mal, das tun wir nicht im in der Vergangenheit beschlossen und jetzt auch als System eingeführt haben, sachgerecht und gewährleistet vor allem einen ganz wichtigen Verfassungsgrundsatz, nämlich die Vergütung von Abgeordneten so zu gestalten, dass sie ihre Unabhängigkeit sichert. Das ist gerade in diesen heutigen Zeiten ein ganz wichtiger Gesichtspunkt. Wir wollen deshalb und schlagen Ihnen das als gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP vor, dass wir das seit 2006 über drei Legislaturperioden hinweg bewährte System der Indexierung auch in der 17. Wahlperiode anwenden. Das System ist transparent. Das können alle Bürgerinnen und Bürger in allen Einzelheiten jederzeit nachvollziehen. Der Landtag bleibt bei der Ermittlung der Basiswerte völlig außen vor. Das ist die Aufgabe des Statistischen Landesamts. Wir sind natürlich jederzeit in der Lage, politisch darauf zu reagieren. Ich glaube, wir haben das im Jahr 2020 in der richtigen Weise gemacht. Denn da hätte uns Abgeordneten – die Coronapandemie war, glaube ich, gerade mal ungefähr fünf Monate am Aufwuchs – ein deutliches Plus von 2,6 % zugestanden. Wir haben in einer Debatte mit Blick auf die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage und die sich verschlechternde Einkommenssituation draußen im Land hierauf verzichtet. Es war eine richtige Entscheidung, mit der der Landtag gezeigt hat, dass er auf solche Situationen angemessen reagieren kann und Rücksicht auf die allgemeine Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger im Land nimmt. Das System, das wir anwenden, gewährleistet den Schulterschluss zur Einkommensentwicklung der Bürgerinnen und Bürger und zu größtmöglicher Transparenz. Deshalb spricht vieles – wenn nicht alles – dafür, dieses Verfahren fortzusetzen. In diesem Jahr werden wir erleben – das ist bereits aufgrund der Veröffentlichung des Statistischen Landesamts vom 1. März klar –, dass es aufgrund des Sinkens der Nominallöhne, des Nominallohnindexes, insbesondere im Bereich des produzierenden Gewerbes von Baden-Württemberg, überdurchschnittliche Rückgänge im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt in der Größenordnung von fast 6 % gibt. Es ist also logisch und zwingend, dass dies Auswirkungen auf die Entschädigung der Abgeordneten haben wird. Das wird auch heute völlig richtig dargestellt. Es gibt die einfache Formel – und wir sind sehr dafür, dieser Formel zu folgen –: Steigt der Nominallohnindex, steigen die Abgeordnetenbezüge entsprechend. Es ist richtig und sachgerecht, dass dann auch wir an der allgemeinen positiven Lohnentwicklung teilhaben können. Aber wird die wirtschaftliche Lage schwieriger – wie aktuell –, gehen die Löhne und konsequenterweise damit auch die Bezüge der Abgeordneten zurück. periode – 6. Sitzung – Mittwoch, 9. Juni 2021 Zu diesem Grundsatz stehen wir, meine Damen und Herren, und sollten es auch in den nächsten fünf Jahren tun. Das Verfahren findet hier öffentlich statt. Es gibt keine geheimen Absprachen, es gibt keine Hinterzimmer. Vielmehr ist das Verfahren offen, verständlich und fair. Ich denke, Abgeordnete sind gut ausgestattet, auch in Baden-Württemberg. Demokratie muss etwas kosten. Das ist ein Grundsatz, den wir immer vertreten haben. Wir machen keinen billigen Wettlauf um das sogenannte billigste Parlament in Deutschland. Das ist für uns eine fragwürdige Angelegenheit. Wir müssen kostengerecht sein, wir müssen selbstverständlich auf Kosten achten. Wir dürfen keine überflüssigen Ausgaben tätigen, aber wir sind jetzt nicht irgendwie gehalten zu sagen: „Hier müssen wir sparen, und da müssen wir sparen.“ Demokratie hat ihren Preis, und Abgeordnete müssen in der Lage sein, ihre Tätigkeit angemessen auszuüben. Ich glaube, dass der heutige Beschluss dem folgt. Ab dem 1. Juli ist ein Diätenrückgang von 238 € monatlich zu erwarten. Ich bin mir sehr sicher: Jede und jeder von uns wird das verkraften. Das ist ein Beitrag, durch den wir uns in die allgemeine wirtschaftliche Situation einreihen. Es gibt draußen sehr viel mehr Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der Coronapandemie deutlich größere Lohneinbußen bis hin zu Arbeitsplatzverlusten und Ähnlichem haben. Deswegen kann sich der Landtag hiervon nicht ausnehmen. Aus diesem Grund halten wir es für das richtige Verfahren. Der Antrag der AfD will ja auch an diesem Indexverfahren schlussendlich gar nichts ändern. Er tut aber so, als ob der Landtag trotz der Anwendung objektiver Kriterien jedes Jahr neu diskutieren (Zuruf: Muss!) und entscheiden müsste. Ich weiß nicht, ob Sie sich eine Hintertür für abweichende Beschlüsse offen halten müssen. Ich sage: Wir haben im Jahr 2020 bewiesen, dass wir das dann tun, wenn es die aktuelle Lage erfordert. Für uns ist der AfD-Antrag ein Schaufensterantrag, den wir nicht brauchen. (Vereinzelt Beifall – Zuruf) Deshalb schlagen wir Ihnen vor, dem gemeinsamen Antrag der vier Fraktionen zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall – Zurufe)

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