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Dr. Wolfgang Reinhart

09.06.2021 Sitzungen 17/6

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 3, den ich hiermit aufrufe: Bestellung der Ausschüsse und Wahl der Ausschussmitglieder sowie der stellvertretenden Ausschussmitglieder Meine Damen und Herren, nach § 18 der Geschäftsordnung bestellt der Landtag zur Vorbereitung seiner Verhandlungen Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode. Gemäß einer interfraktionellen Absprache sollen folgende Ausschüsse bestellt werden: Ständiger Ausschuss Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Ausschuss für Finanzen Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Ausschuss für Verkehr Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen Ausschuss für Europa und Internationales und Petitionsausschuss Allen Ausschüssen sollen jeweils 22 Mitglieder angehören. Nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung werden die Ausschussmitglieder und eine bis zu dreifache Zahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern nach den Vorschlägen der Fraktionen gewählt. Ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen zur Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse liegt auf Ihren Tischen (Anlage 5). Zwischen den Fraktionen wurde eine offene Wahl vereinbart. Ich weise darauf hin, dass das nur möglich ist, wenn niemand dieser Vorgehensweise widerspricht. – Ich stelle fest, dass niemand widerspricht. Wird eine förmliche Abstimmung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, dass das Haus die Ausschussmitglieder und die stellvertretenden Ausschussmitglieder entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen gewählt hat. Meine Damen und Herren, wir haben ferner die Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 62 der Verfassung zu wählen. Das Notparlament besteht nach § 19 b Absatz 1 der Geschäftsordnung aus 22 Mitgliedern und beliebig vielen Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Die Fraktionen sind auch hier übereingekommen, eine offene Wahl durchzuführen. periode – 6. Sitzung – Mittwoch, 9. Juni 2021 Wird eine förmliche Abstimmung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, dass das Haus entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Notparlaments gewählt hat. Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses Gemäß § 4 Absatz 2 des Landeswahlprüfungsgesetzes besteht der Wahlprüfungsausschuss aus sieben Abgeordneten als ordentlichen Mitgliedern und je einem Stellvertreter für jedes ordentliche Mitglied. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Landtag für die Dauer dieser Wahlperiode gewählt. Eine Vorschlagsliste der Fraktionen liegt Ihnen vor (Anlage 6). Auch hierzu haben sich die Fraktionen auf eine offene Wahl verständigt. Auch hier frage ich: Wird eine förmliche Abstimmung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass das Haus die von den Fraktionen vorgeschlagenen Abgeordneten hiermit zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern gewählt hat. Meine Damen und Herren, nach der Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gebe ich bekannt, dass elf Wahleinsprüche gegen die Landtagswahl eingegangen sind. Eine entsprechende Auflistung liegt auf Ihren Tischen (Anlage 7). Ich schlage vor, diese Wahleinsprüche dem Wahlprüfungsausschuss zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Beratung zu überweisen. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Festlegung der Zahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder beim Parlamentarischen Kontrollgremium sowie Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder dieses Gremiums Meine Damen und Herren, nach § 16 a Absatz 1 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes wird das Parlamentarische Kontrollgremium aus der Mitte des Landtags gewählt. Der Landtag bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und auch die Arbeitsweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Gemäß § 16 a Absatz 1 Satz 3 des Landesverfassungsschutzgesetzes ist für die Wahl die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erforderlich. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass sich das Parlamentarische Kontrollgremium in der 17. Legislaturperiode aus zehn Mitgliedern zusammensetzt. Nach § 16 a Absatz 1 Satz 4 des Landesverfassungsschutzgesetzes wird für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied gewählt. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag der im Landtag vertretenen Fraktionen, der diesen Vorgaben entspricht, liegt ebenfalls auf Ihren Tischen (Anlage 8). Ich schlage Ihnen vor, über diesen Wahlvorschlag offen abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Wahlvorschlag ist damit einstimmig zugestimmt. Somit ist Punkt 5 der Tagesordnung ebenfalls erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Wahl der parlamentarischen Mitglieder Baden-Württembergs in den Oberrheinrat Aufgrund der Neukonstituierung des Landtags sind die vom Parlament in den Oberrheinrat zu entsendenden Mitglieder neu zu bestellen. Hierfür sind vom Landtag 16 Abgeordnete zu wählen. Nach § 17 a Absatz 2 der Geschäftsordnung steht den Fraktionen das Vorschlagsrecht nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers wie folgt zu: der Fraktion GRÜNE für sechs Mitglieder, der Fraktion der CDU für vier Mitglieder sowie den Fraktionen der SPD, der FDP/DVP und der AfD für je zwei Mitglieder. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag hierzu liegt Ihnen vor (Anlage 9). Auch hierfür haben sich die Fraktionen auf eine offene Wahl verständigt. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Damit ist Punkt 6 ebenfalls erledigt. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses Meine Damen und Herren, der Landtag hat nach § 46 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes sechs Abgeordnete als Mitglieder und die gleiche Zahl von Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern zu wählen. Gemäß § 47 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes wählen wir zunächst die Abgeordneten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern. Auf Ihren Tischen liegt wieder ein gemeinsamer Wahlvorschlag der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen (Anlage 10). Auch hierzu sind die Fraktionen übereingekommen, darüber offen abzustimmen. Deshalb bitte ich darum: Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Außerdem hat der Landtag nach § 50 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der Rechtsanwaltschaft und deren bzw. dessen Stellvertretung in den Richterwahlausschuss zu wählen. Die vier baden-württembergischen Kammern des Landes schlagen Ihnen gemeinsam als Mitglied Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefan Daub und als Stellvertreter Herrn Rechtsanwalt Klaus-Dieter Schick vor. Dieser Wahlvorschlag liegt Ihnen ebenfalls vor (Anlage 11). Auch hierzu sind die Fraktionen übereingekommen, offen abzustimmen. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch hier einstimmig zugestimmt. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Staatsanwaltswahlausschusses lperiode – 6. Sitzung – Mittwoch, 9. Juni 2021 Meine Damen und Herren, der Landtag hat nach § 89 b des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes sechs Abgeordnete als Mitglieder und die gleiche Zahl von Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern zu wählen. Auf Ihren Tischen liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen (Anlage 12). Sind Sie damit einverstanden, die Wahl offen durchzuführen? – Das ist der Fall. Wer dem gemeinsamen Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch diesem Wahlvorschlag ist einstimmig zugestimmt. Außerdem hat der Landtag nach § 50 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammern je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der Rechtsanwaltschaft als Mitglied und als stellvertretendes Mitglied in den Staatsanwaltswahlausschuss zu wählen. Die vier badenwürttembergischen Rechtsanwaltskammern schlagen Ihnen als Mitglied Herrn Rechtsanwalt Urs-Gunther Heck und als stellvertretendes Mitglied Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Hirth vor (Anlage 13). Auch hierzu sind die Fraktionen übereingekommen, die Wahl offen durchzuführen. Wer dem Wahlvorschlag der Rechtsanwaltskammern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diesem Wahlvorschlag ist ebenfalls einstimmig zugestimmt. Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats des Badischen Staatstheaters Meine Damen und Herren, nach dem Vertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe über die Verwaltung des Badischen Staatstheaters Karlsruhe gehören dem Verwaltungsrat sechs vom Landtag namentlich bestimmte Abgeordnete als Mitglieder an. Mit Ablauf der 16. Wahlperiode ist die Mitgliedschaft der bisherigen Vertreterinnen und Vertreter des Landtags in diesem Gremium erloschen. Ein gemeinsamer Vorschlag aller Fraktionen zur Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats liegt auf Ihren Tischen (Anlage 14). Die Fraktionen haben vereinbart, auch diese Wahl offen durchzuführen. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier wurde einstimmig zugestimmt. Punkt 9 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Anpassung der Abgeordnetenentschädigung – Drucksache 17/143 Meine Damen und Herren, die antragstellenden Fraktionen haben folgende Redezeiten vereinbart: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Die antragstellenden Fraktionen sind übereingekommen, sich die Zeit für die Begründung aufzuteilen. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich darf das Wort zunächst dem Kollegen Sckerl erteilen. – Bitte sehr, Herr Kollege Sckerl.

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