Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorweg sagen: Ich finde es etwas irritierend, dass hier gähnende Leere auf der Regierungsbank herrscht – zumindest zu meiner Rechten; auf der linken Seite sitzen wenigstens zwei Ministerinnen bzw. Minister. Vorhin haben Sie von dem großen Respekt im Umgang mit dem Parlament gesprochen. Sie haben uns mit einem Dutzend Staatssekretärinnen und Staatssekretären bedacht. Aber es hat offenbar nicht gereicht, um an einer so wichtigen Stelle der Beratungen hier auf der Regierungsbank Platz zu nehmen, (Beifall) an einer Debatte im Landtag über die Corona-Verordnung der Landesregierung teilzunehmen und mit uns darüber zu diskutieren. (Zuruf) Der neu konstituierte Landtag stimmt heute zum ersten Mal über eine Corona-Verordnung der Landesregierung ab. Möglich macht das ein vom Landtag in der letzten Legislatur durch die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP/DVP gemeinsam ausgearbeitetes und beschlossenes Pandemiegesetz. Mit diesem Gesetz hat der Landtag von Baden-Württemberg als erstes und lange einziges Bundesland im vergangenen Jahr ein deutliches Zeichen gesetzt, dass auch in Zeiten dieser schweren Krise die parlamentarische Kontrolle keine Pause macht. Wenn man sich die neue Verordnung und ihre Verkündung anschaut, dann fallen einem zunächst drei Punkte auf. Erstens: Die Verordnung wurde, wie so oft, notverkündet, nämlich an Christi Himmelfahrt. Keine vier Stunden später trat sie dann bereits in Kraft. Eine verlässliche politische Planung sieht definitiv anders aus. Wir sind gespannt, wann die grün-schwarze Koalition das Kunststück vollbringt, dass eine Verordnung in Kraft tritt, bevor sie verkündet ist. (Beifall) Zweitens: Wer genau hinschaut, bemerkt, dass die grün-schwarze Landesregierung es aufgegeben zu haben scheint, die Verordnungen laufend zu nummerieren. (Zuruf: Genau!) riode – 5. Sitzung – Donnerstag, 20. Mai 2021 Herr Minister Lucha, ich möchte davon ausgehen, dass das nicht dem Umstand geschuldet ist, dass das grün-schwarze Kabinett mittlerweile den Überblick verloren hat, wer wann was beschließt. Drittens – das ist eine gute Nachricht –: Die bisherigen Verordnungen kannten Stufenpläne nur im Zusammenhang mit steigenden Inzidenzen; die neue Verordnung beinhaltet zum ersten Mal einen Stufenplan für einzelne Bereiche des gesellschaftlichen Lebens bei sinkenden Inzidenzen und damit die sehnsüchtig erwarteten und von uns auch immer wieder eingeforderten klar definierten Öffnungsperspektiven für viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, insbesondere für Schulen und Kitas, für Sport, für Kultur, für Gastronomie und für Tourismus. Das ist ein hoffnungsvolles Signal. Endlich erscheint Licht am Ende eines langen, dunklen Tunnels. Dass wir da stehen, wo wir stehen, haben wir den Menschen zu verdanken, die den Ernst der Lage verstanden haben, die sich an die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die uns allen wahnsinnig viel abverlangt haben und noch immer abverlangen, gehalten und sich und ihre Mitmenschen dadurch geschützt haben. Aus unserer Sicht war es unabdingbar, dass die schwarz-rote Regierungskoalition auf Bundesebene Mitte April das Heft des Handelns an sich genommen und die Bundesnotbremse im Infektionsschutzgesetz verankert hat, nachdem die Länder entweder nicht mehr willens oder nicht mehr in der Lage waren, die Beschlüsse der MPK vom 24. März per Verordnung in Kraft zu setzen und damit die dritte Welle frühzeitig zu brechen. Zur Wahrheit gehört auch, dass sich die grün-schwarze Landesregierung entgegen den Beschlüssen der MPK dazu entschlossen hat, erst einmal die Kontaktbeschränkungen über die Osterfeiertage – im Bewusstsein der schwierigen, angespannten Lage und der ursprünglichen Überzeugung, was eigentlich notwendig gewesen wäre – wieder zu lockern. Diese Strategie der Landesregierung war mitverantwortlich dafür, dass Baden-Württemberg noch am 17. Mai gemeinsam mit Sachsen und Thüringen mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenzen an der Spitze lag. Ich bin davon überzeugt: Ohne die Notbremse und die Umsicht der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg wären wir heute nicht bei einem Inzidenzwert von knapp über 80. Diese Zahl gibt tatsächlich Hoffnung auf Spielraum für Lockerungsschritte. Die vorliegende Verordnung sieht in einem ersten Öffnungsschritt vor, dass der Einzelhandel schrittweise wieder geöffnet werden kann. Auch der Breitensport im Freien wird mit bis zu 20 Personen wieder möglich sein. Es ist besonders wichtig für die vielen Sportvereine im Land, für die Kinder und Jugendlichen, die in den Sportvereinen trainieren, dass sie eine richtige Perspektive bekommen. Natürlich freuen wir uns auch, dass wieder Leben in die Gastronomie und in die Hotellerie kommt. Mehr als ein Schönheitsfehler, Herr Minister Lucha, war es aus unserer Sicht jedoch, dass Sie den zahlreichen Beschwerden im Gastrobereich wegen der mangelnden Kommunikation der Öffnungsbedingungen einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ zufolge ein „Nicht meckern, sondern machen!“ entgegengeworfen haben. Das muss man sich mal vorstellen. (Dr. Boris Weirauch) „Nicht meckern, sondern machen!“ aus dem Mund eines Ministers gegenüber den vielen Gastronomen, die seit einem Jahr um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen und die auf nichts anderes warten, als endlich wieder machen zu können. Das ist kein respektvoller Umgang, Herr Minister, mit den Menschen, die unter dieser Pandemie enorm zu leiden haben. (Beifall) Abgesehen vom Umgangston ist uns ein weiterer Punkt ins Auge gefallen; ich habe das in meiner Zwischenfrage schon angedeutet: Wie der Begründung der Verordnung zu entnehmen ist – Sie haben die Verordnung ja begründet; das war früher nicht der Fall; das wird seit geraumer Zeit gemacht, und das finden wir gut –, geht das grün-schwarze Kabinett weiterhin von zahlreichen Ausbrüchen im Zusammenhang mit Kontakten im Innenbereich aus und fordert gemäß der Begründung der Verordnung daher massive Anstrengungen zur Eindämmung von Ausbrüchen und Infektionsketten. Wenn Sie das ernst meinen, müssen Sie schon die Frage beantworten, welche zusätzlichen Maßnahmen Sie bei der Öffnung der Innengastronomie zum Schutz von Gästen sowie insbesondere von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorsehen. (Minister Manfred Lucha: Lesen! Abstand, Tests!) Bisher: Fehlanzeige. Das halten wir für mehr als fahrlässig. Ihre Antwort auf meine Zwischenfrage hat mich nicht überzeugt. Nach unserer Überzeugung reicht eine Testpflicht für Gäste jedenfalls nicht aus, sondern es bedarf auch einer zusätzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Testung der Beschäftigten, und das nicht nur in der Gastronomie. Sie haben das ja selbst angesprochen: Dass die Cluster in den Unternehmen, auch in meinem Wahlkreis Mannheim, nicht schnell genug erkannt werden, ist ein massives Problem. Deswegen wäre eine Testpflicht in allen Betrieben, glaube ich, der richtige Schritt. Diese könnten Sie per Landesverordnung umsetzen. Das haben Sie nicht getan. Eine solche Testpflicht wäre ein wichtiger Beitrag, um lokale Infektionscluster rasch zu erkennen und damit eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern. Viele sprechen hier von unverhältnismäßigen Eingriffen in den Unternehmensalltag. Aus meiner Sicht erscheint das abwegig. Wenn wir zugleich eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler vor dem Schulbesuch festschreiben, bin ich der Meinung: Was man den Kindern zumuten kann, muss man auch Unternehmen in diesem Bereich zumuten können, um die Pandemie wirkungsvoll zu bekämpfen. (Beifall) Wenn die Öffnungen ohne gesonderte Vorkehrungen am Ende dazu führen, dass die Zahlen wieder steigen oder wir uns in einer Seitwärtsbewegung befinden, haben wir alle nichts gewonnen. Die Zahlen an sich sind noch immer relativ hoch. Wir haben Vergleiche zu der ersten Welle und zu der zweiten Welle gezogen. Bei der ersten Welle hatten wir am 18. Mai – da waren die Gastronomiebetriebe noch geschlossen – eine Inzidenz von 4,1. Und bei der zweiten Welle im November hatten wir eine Inzidenz von deutlich über 100, als die Gastronomiebetriebe geschlossen worden sind. periode – 5. Sitzung – Donnerstag, 20. Mai 2021 Wir diskutieren jetzt über Öffnungsschritte; das ist richtig. Man muss einfach in die Überlegung auch mit einfließen lassen, dass durch die gestiegene Zahl von Impfungen eine exponentielle Steigerung jetzt nicht mehr die Gefahr darstellt, die sie im November dargestellt hat. Das muss man fairerweise in die Überlegungen mit einbeziehen. Aber wir müssen trotzdem aufpassen; es werden Mutationen im Umlauf sein. Da muss man einfach sehen, dass wir hier nicht fahrlässig Schritte unternehmen, die wir später sehr stark bereuen werden. Wir alle haben hier erlebt, dass die Landesregierung Schritte gegangen ist, die, wie sich am Ende gezeigt hat, zu früh unternommen wurden – oder eben zu spät, wenn es um einen Eingriff ging. Wir alle sehnen den Zeitpunkt herbei, an dem das Land wieder zur Normalität zurückkehren kann, an dem wir uns mit nahestehenden Menschen ungezwungen treffen können und wir die Dinge, auf die wir alle so lange verzichtet haben, wieder ohne Angst vor Ansteckung mit einem potenziell tödlichen Virus tun können. Ich möchte Sie im Namen der SPD-Fraktion jedoch trotzdem anhalten, die weiteren Schritte sorgsam abzuwägen, um nicht in die Gefahr eines Rückschlags zu laufen. Immerhin, Herr Minister Lucha, haben Sie sich jetzt im Prinzip für das Landesimpftrauerspiel der vergangenen Monate entschuldigt. Aus meiner Sicht wäre es aber wichtig, sich nicht nur Fehler einzugestehen, sondern aus diesen Fehlern auch zu lernen. (Beifall – Minister Manfred Lucha: Das haben wir schon gemacht!) Sie haben ja selbst gesagt, Sie seien Teil eines selbstlernenden Systems. Ich habe da ein bisschen meine Zweifel, muss ich ehrlich sagen. Ich finde es aberwitzig, wenn Sie ankündigen, die Impfpriorisierung bei Hausärzten aufzuheben, und im gleichen Atemzug davon abraten, diese Hausärzte anzurufen, weil sie überlastet sind, und dabei auch noch wissen, dass in den Impfzentren nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht und Zehntausende Menschen in Baden-Württemberg auf einen Termin warten. Dieses Vorgehen halte ich für aberwitzig. Es zeigt eben, dass Sie nicht aus den Fehlern lernen; denn Sie lassen den Fehlern weitere Fehler folgen. Wir beschwören hier im Haus immer – die neuen Abgeordneten werden es noch sehen – die Kultur des Scheiterns, die Kultur der zweiten Chance. Herr Minister, der Ministerpräsident hat Ihnen, warum auch immer, eine zweite Chance gegeben. (Zuruf) Wir können nur appellieren: Nutzen Sie diese zweite Chance im Sinne des Wohlergehens der Menschen in unserem Land! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall – Zuruf)
