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Daniel Born

20.05.2021 Sitzungen 17/5

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Tagesordnungspunkt 1 ist damit erledigt. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Mitteilung der Landesregierung vom 13. Mai 2021 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 13. Mai 2021 – Drucksache 17/56 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Zunächst erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Lucha das Wort. periode – 5. Sitzung – Donnerstag, 20. Mai 2021 Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich im Namen der Landesregierung den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft hier in Baden-Württemberg ganz herzlich dafür danken, dass sie in der Vergangenheit bis heute die Maßnahmen so gut mitgetragen haben und dass wir diese dritte Welle, die ja eine neue Pandemie im eigentlichen Sinn ist, gemeinsam brechen konnten. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich weiß, dass die derzeitige Situation und die Schutzmaßnahmen für viele starke Einschnitte bedeuten und allen – auch uns allen – viele Entbehrungen abverlangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt Licht am Ende des Tunnels. Die Zahl der Neuinfektionen sinkt. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung neu gefasst und ein dreistufiges Öffnungskonzept in der Verordnung umgesetzt. Dieses Öffnungskonzept wurde den Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Gastronomie, Tourismus, Handel frühzeitig vorgestellt und mit ihnen ganz intensiv debattiert, um Erfahrungen, Wissen, aber natürlich auch die Sorgen und Nöte der unmittelbar Betroffenen mit in die Verordnung einzubeziehen bzw. einzuarbeiten. Ich möchte mich hier ausdrücklich für die konstruktive Arbeit und Zusammenarbeit bei allen Beteiligten herzlich bedanken. Ziel dieser Öffnung mit Augenmaß ist es, bei sinkenden Inzidenzen für weitgehend alle Branchen Perspektiven zu eröffnen, dabei das Pandemiegeschehen aber weiter im Griff zu behalten und den Erfolg der Impfungen nicht zu gefährden. Daher sieht dieser Stufenplan kontrollierte und schrittweise Öffnungen vor. Diese Öffnungen sind Öffnungen mit Augenmaß. Denn eines ist klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Trotz der deutlich niedrigeren Infektionszahlen als noch vor einem Monat sind diese noch immer sehr hoch, und sie müssen selbstverständlich weiter gesenkt werden. (Abg. Anton Baron AfD: Woher kommt dieser Sin- neswandel?) Wir müssen auch in Habachtstellung bleiben in Bezug auf weitere Virusmutationen wie z. B. die indische Variante, von der es derzeit in Baden-Württemberg 38 Fälle gibt, alle vollständig dekliniert und eingegrenzt. Meine Damen und Herren, wir sind durch diese neue Pandemie, durch diese dritte Welle gekommen, und ich möchte Ihnen schon sagen, dass bei dieser Debatte um Öffnungen und Schließungen eines nicht zu kurz kommen darf: die Situation in unseren Kliniken, in unseren Krankenhäusern, wo Menschenleben unter allerhöchsten Anstrengungen gerettet werden. Diese dritte Welle, diese neue Pandemie ist besonders durch viele jüngere Covid-19-Patientinnen und -Patienten gekennzeichnet. Diese verweilen im Schnitt sehr lange auf den Intensivstationen. Dadurch waren und sind die Kapazitäten stärker ausgelastet als während der ersten beiden Wellen. Gestern wurden insgesamt 1 558 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Normal- und Intensivstationen unserer Krankenhäuser behandelt. Die Zahl ist rückläufig. Wir hatten (Minister Manfred Lucha) in der Spitze über 2 000. Wir haben jetzt auch in einer Woche einen Rückgang um 100 zu beatmende Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen. (Abg. Anton Baron AfD: Wie alt waren die?) Gestern waren es noch 453. Insgesamt waren es in der Spitze 555. Der Auslastungsgrad der Intensivbetten beträgt 91 %. Wir haben in dieser Welle entschieden – da bin ich allen dankbar, dass Sie daran in den Ausschüssen mitgearbeitet und dieses Konzept getragen haben –, dass wir – im Unterschied zur ersten Welle – nicht mehr so viele Maßnahmen abbauen, sondern dass die notwendigen Eingriffe etwa bei Schlaganfällen, Herzinfarkten weiter aufrechterhalten bleiben. Wir haben dafür ja das Clusterkonzept geprägt mit sechs Verlegungsclustern, zu dem dreimal in der Woche ein Resource-Board tagt. Seit einer Woche haben wir an dieser Stelle keine landesinterne Verlegung mehr. An dieser Stelle darf ich – ich glaube, in Ihrer aller Namen – einen ganz herzlichen Dank an unsere Kliniken richten. Sie erinnern sich sicherlich an Bilder aus anderen Kliniken, wo triagiert wurde. Das musste hier zu keinem Zeitpunkt gemacht werden. Herzlichen Dank an alle, die hier mitgewirkt haben. (Beifall) Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Personal arbeitet seit Februar letzten Jahres komplett am Anschlag. Jeder von Ihnen – hier sind Kolleginnen im Haus –, der einmal in einer Intensivstation unter Covid-19- und Hygienebedingungen gearbeitet hat, weiß, dass bei uns der limitierende Faktor weder unsere technische Ausstattung noch unsere Klinikbetten waren, sondern dass der begrenzende Faktor das Personal war. Genau für dieses Personal, das in der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens weiterhin gut und motiviert zur Verfügung stehen muss, ist es auch wichtig, dass wir die Pandemie brechen – nicht nur wegen der Menschenleben, des persönlichen Leids der Infizierten, die hospitalisiert werden, die schwere Verläufe haben. Deswegen halte ich auch Debatten über bzw. Ansätze von Intensivstrategien schon fast für ein bisschen zynisch und nicht besonders angemessen. Ich glaube, das, was hier geleistet wird, ist genial. (Beifall) Meine Damen und Herren, wir haben in Baden-Württemberg – im Übrigen auch in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss in der vergangenen Wahlperiode – die Testkonzeption des Landes umfassend ausgeweitet. Wir gehen davon aus – das sind Schätzungen des Landesgesundheitsamts –, dass wir in Baden-Württemberg aufgrund dieser breiten Teststrategie des Landes die höchste Quote von Antigentests haben. Das ist gut. Wir haben eine hohe Positivrate, die aber Gott sei Dank sinkt. Wir sind hier sehr genau am Geschehen und können dadurch gut eingreifen. Wir haben Modelle erprobt, z. B. gemeinsam mit der Stadt Tübingen, wo wir das Modell konzeptionell und finanziell unterstützt haben, aber auch in Freiburg und in Böblingen sowie an anderen Stellen, um Erfahrungen zu sammeln. Deswegen können wir heute diese konkreten Öffnungskonzepte vorstellen. riode – 5. Sitzung – Donnerstag, 20. Mai 2021 Das Öffnungskonzept gemäß der Verordnung ist dreistufig aufgebaut. Damit machen wir eben keine überhasteten Schritte, die uns am Ende vielleicht sogar zurückwerfen würden. Die erste Öffnungsstufe greift, wenn die Notbremse des Bundes außer Kraft tritt. Dann können Musikschulen, Hotels, Gastronomie, Freibäder und Kinos öffnen. Auch der kontaktarme Sport wird in größeren Gruppen stattfinden. Um unseren bisherigen Erfolg nicht zu gefährden, sind das Einhalten des Abstandsgebots, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung der sonstigen Hygieneregeln entscheidend. Wichtig ist, dass die Öffnungen dadurch abgesichert werden, dass die Besucherinnen und Besucher entweder einen negativen Schnelltest vorlegen oder vollständig geimpft oder genesen sind. Auch bestehen noch Beschränkungen bei den Gruppengrößen. Selbstverständlich sind wir im Gespräch. Wir kennen, ich kenne die Kritik an unserem Modell. Es hieß, es gehe alles zu schnell; gerade bei der Innengastronomie hätten wir weiter verbieten sollen; wir würden einen Anstieg der Infektionszahlen riskieren. Auf der Gegenseite höre ich – dies seit sieben Monaten – aus der Branche, die Öffnung gehe nicht weit genug; es wird mit anderen Regionen aus unseren Nachbarländern verglichen, wo bereits mehr möglich ist. (Zuruf) Gerade dieses Öffnungskonzept mit der Gastronomie – Sie können die Pressemitteilungen des DEHOGA und von mir nachvollziehen – ist von einer unglaublichen Partnerschaft geprägt. Der DEHOGA hat es mit seinen Mitgliedsbetrieben und anderen geschafft, dass jetzt über 6 000 durch Schulungen qualifizierte Menschen bereitstehen, um beispielsweise die Tests, die ja über 24 Stunden hinweg in einer Location möglich sind, durchzuführen. Es gilt: Ein Test, eine Destination, egal, in welchen Orten sie dann sind. Dieses Grundprinzip haben wir übrigens mit den Frisören begonnen; das war sozusagen unser erster Pilotversuch, und es hat sich gut bewährt. Ich glaube, dass dieses Konzept gut ist, ebenso wie die luca App sowie die elektronische Erfassung. Es kommt niemand in die Gastronomie, der diesen Kriterien nicht entspricht. Denjenigen, denen die Öffnungen zu weit gehen, möchte ich sagen: Wir diskutieren immer darüber, den Bürgerinnen und Bürgern Eigenverantwortung zuzutrauen. Ich glaube, es muss jetzt immer wieder auch die Botschaft sein: Nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, ist immer auf das Letzte auszunutzen, wenn die Menschen, wenn wir alle die Situation ernst nehmen. Den anderen, denen es jetzt nicht schnell genug geht oder die die Vorgaben zur Hygiene und zum Testen als zu aufwendig empfinden, muss ich sagen: Wir machen das jetzt. Wir sind ein wachsendes und ein lernendes System. Aber die Menschen brauchen das Signal, dass wir Vertrauen in sie setzen. Ich sage es auch ganz offen: Es gibt eine Diskrepanz zum Bundesgesundheitsminister, der vorgeschlagen hatte, Öffnungen in der Innengastronomie erst dann zu machen, wenn die Inzidenz 28 Tage lang in Folge unter 50 liegt. Da haben wir eine klare Rückmeldung gegeben – übrigens breit auch aus Ihren (Minister Manfred Lucha) Reihen und vonseiten der Stakeholder in der Gastronomie bekräftigt –, dass das organisatorisch und psychologisch auch von den Kommunen nicht mehr getragen worden wäre. Es wurde bekräftigt, dass unser Testkonzept, unser Sicherheitskonzept hier richtig ist. Die zweite Öffnungsstufe greift dann, wenn in einem Stadtoder Landkreis, in dem die erste Öffnungsstufe gilt, an 14 aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 weiterhin unterschritten wird und eine sinkende Tendenz besteht. Hier werden hauptsächlich die Personenbeschränkungen für viele Einrichtungen und Betriebe gelockert. Die dritte Stufe greift, wenn in einem Stadt- oder Landkreis, in dem die zweite Stufe bereits gilt, an 14 aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschreitet und eine sinkende Tendenz besteht.

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