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Manuel Hagel

CDU 20.05.2021 Sitzungen 17/5

Diese Frage haben wir klar beantwortet. Übrigens steht auch im Koalitionsvertrag, dass wir die Entscheidungen hier im Parlament gemeinsam treffen. Diese Frage stellte sich zu einem Zeitpunkt, als es einen klaren Wahlgewinner gab, den die Baden-Württemberger als Ministerpräsident behalten wollten. Das war der Umstand, um den es damals ging, als Sie gesagt haben, das interessiere die FDP überhaupt nicht. (Beifall) Jetzt noch einen Satz zum Thema Antidiskriminierung, weil das Thema ja immer etwas zu Wallungen führt. Es ist übrigens seit 1949 in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. (Zuruf) Nur damit jeder weiß, was wir – unser grüner Partner und wir – schon mehrmals gesagt haben: Es wird kein Antidiskriminierungsgesetz nach Berliner Vorbild geben. Das wird es nicht geben. (Beifall – Zuruf: Sehr gut!) Wir haben das in einer gemeinsamen Pressekonferenz klar gesagt. Jetzt wird es von der FDP noch immer anders behauptet. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie haben es bisher nicht gewusst; dann wissen Sie es jetzt. Oder Sie behaupten es wider besseres Wissen. Ich bin gespannt, wie es in dieser Frage weitergeht. Wir haben gesagt: Wir wollen ein eigenes Gesetz, ein Landesantidiskriminierungsgesetz nach dem Vorbild des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes machen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Genau!) Dazu möchte ich mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, zitieren: Um ein vielfältiges und offenes Miteinander frei von Diskriminierung weiter zu stärken, wollen wir eine neue gesetzliche Grundlage schaffen. Damit setzen wir europäische Vorgaben zum Diskriminierungsschutz in Landesrecht um. Wir werden dabei insbesondere prüfen, ob wir längere Fristen für die Geltendmachung von Rechten vorsehen und eine Landesantidiskriminierungsstelle genauso wie das Diversity Mainstreaming in der Landesverwaltung darin verankern. Wir wollen das Gesetz in einem breiten Dialogprozess diskutieren. Liebe Kollegen von der FDP, raten Sie einmal, woher dieser Satz stammt. Er stammt aus dem Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz, mitgeschrieben von der FDP. (Zuruf: Aha!) (Manuel Hagel) Das zeigt doch, dass es liberale Fraktionen gibt, die vielleicht nicht nur im Musikgeschmack weiter sind als die Liberalen hier im Land, sondern auch in Bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz. (Beifall) Der letzte Gedanke zur Kennzeichnungspflicht, weil so getan wird, als beträfe das alle: Wir haben eine Kennzeichnungspflicht bei Großlagen vereinbart. Es gibt übrigens auch Stimmen aus der Polizei, die sagen, sie würden bei jeder Lage immer und überall sofort per Handy etc. gefilmt. (Zurufe: Ja!) Daher kann so ein Instrument auch dazu dienen, den einzelnen Polizisten zu schützen. Deshalb führen wir im Übrigen keine Kennzeichnungspflicht ein, wie sie sich z. B. die FDP in Rheinland-Pfalz vorstellt; dort gibt es sogar die Kennzeichnungspflicht im Regeldienst. (Zuruf: Hört, hört!) Das macht den Unterschied, ob die CDU oder die SPD über diese Frage nachdenken. Die FDP in Schleswig-Holstein ist im Übrigen dieser Frage auch entsprechend nachgegangen. Deswegen haben wir mit dieser Kennzeichnungspflicht die Lagen der Polizistinnen und Polizisten fest im Blick. Denn letztlich wollen wir damit diejenigen schützen, die uns schützen. (Beifall) Deshalb freue ich mich immer, wenn Herr Dr. Rülke spricht. Ich finde seine Ausführungen auch wirklich unterhaltsam und amüsant; für manche gibt es sogar Geschenke. Ich finde das auch gut, dass es die FDP gibt. Aber ich glaube, diese Replik heute auf diese Regierungserklärung hat gezeigt, dass es auch gut ist, dass die FDP in der Opposition ist und die Grünen und die CDU in der Regierung sind. Denn wir werden dieses Land die nächsten fünf Jahre gut regieren. Herzlichen Dank. (Beifall – Zuruf: Sehr gut!)

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