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Winfried Kretschmann

11.05.2021 Sitzungen 17/1

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 1. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg und begrüße Sie zu dieser konstituierenden Sitzung sehr herzlich. Ich gratuliere allen Mitgliedern des Hohen Hauses zu ihrer Wahl und wünsche ihnen einen guten Start in die 17. Wahlperiode, die bereits am 1. Mai 2021 begonnen hat. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Gabriele Rolland sowie Herr Abg. Alexander Schoch. Gemäß Artikel 30 Absatz 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg tritt der Landtag spätestens am 16. Tag nach Beginn der Wahlperiode zusammen. Daher stelle ich fest, dass die in der Verfassung vorgeschriebene Frist eingehalten ist. Die 16. Wahlperiode des Landtags wurde von Frau Präsidentin Muhterem Aras abgeschlossen. Im Namen aller Abgeordneten danke ich Ihnen, sehr geehrte Frau Kollegin Aras, für Ihre engagierte Arbeit als Landtagspräsidentin in der abgelaufenen Wahlperiode. (Beifall) Unsere Landesverfassung sieht vor, dass die erste Sitzung einer neuen Wahlperiode vom Alterspräsidenten einberufen und geleitet wird. Die Präsidentin des 16. Landtags hat mir mit Schreiben vom 26. April 2021 mitgeteilt, dass ich das dienstälteste Mitglied des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags bin und mir daher die Aufgabe zufällt, die heutige Sitzung einzuberufen. Gern habe ich dies übernommen. Für die heutige Sitzung bestelle ich als Schriftführerin und Schriftführer Frau Abg. Bay und Herrn Abg. Kenner. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn sich ein Parlament konstituiert, dann ist das ein besonderer Moment. Er verbindet zwei sehr unterschiedliche Dinge: einmal den Zauber des Neuanfangs. Der Souverän hat gesprochen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein neues Parlament gewählt und damit Macht auf Zeit vergeben – an uns als Abgeordnete und parlamentarische Vertreter im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. Es gehört zum Kernbestand von Fairness und Gerechtigkeit in der Demokratie – fast möchte man auch sagen: zu ihrer Schönheit –, dass das demokratische Gemeinwesen in Wahlen immer wieder neu entscheiden kann, wie es weitergeht. lperiode – 1. Sitzung – Dienstag, 11. Mai 2021 tokoll g vom 11. Mai 2021 11:03 Uhr Und wenn das gewählte Parlament dann zum ersten Mal zusammentritt, dann ist das eine Stunde der Erneuerung und – passend zur Jahreszeit – eine Frühlingsstunde der Demokratie. Aber es gehört auch zu dieser besonderen Stunde, dass sie Verbindungslinien weiterträgt und sich in den Traditionsbogen des parlamentarischen Systems stellt. Es ist also der Moment, in dem sich alt und neu verbinden – und in dem man sich eines Alterspräsidenten bedient, damit dies gut gelingt. Die Mütter und Väter der Verfassung, die das alles so vorgesehen haben, wussten aber auch etwas, was wir, die wir in der Demokratie aufgewachsen sind, vielleicht gar nicht mehr so genau sehen, nämlich dass die Übergänge in den politischen Machtgefügen etwas durchaus Prekäres haben. Es sind auch Zeiten einer besonderen Verletzlichkeit des demokratischen Systems. Erst vor Kurzem wurden wir wieder an diesen Umstand erinnert, als nämlich ein abgewählter Präsident in den USA seine Niederlage nicht eingestehen wollte und die Legitimation seines Nachfolgers sowie die der neuen Parlamentsmehrheit ganz zu Unrecht bezweifelte. Demokratie ist eine Abfolge von Prozeduren, ein geregelter Prozess von Legitimationen, die gegeben sein müssen, damit der demokratische Prozess seine Berechtigung hat. Deshalb ist es mehr als nur schlechtes Benehmen, wenn man demokratische Abläufe missachtet und den besonderen Geist, den sie atmen, nicht anerkennt. Das Parlament ist keine „Quatschbude“, wie Demokratiefeinde in der Weimarer Republik das sagten. Es ist die zentrale Institution unserer Demokratie, und die Achtung vor den parlamentarischen Abläufen und der Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen sowie dem Parlamentspräsidium ist weit mehr als nur gute Kinderstube; denn der demokratische Geist ist darauf angewiesen, dass wir ihn als Abgeordnete gemeinsam und entschieden verkörpern. Lassen Sie uns einen solchen Geist weitertragen – über den periodischen Wechsel in der Demokratie hinweg, über die Meinungsunterschiede und auch über den Pulverdampf der parlamentarischen Schlachten hinweg, die auch wir uns in diesem Haus noch liefern werden. Wer schon lange dabei ist, weiß, dass es auch nach der harten Kontroverse weitergeht. Wir sollten stets so streiten, dass man sich auch danach noch in die Augen blicken kann. (Alterspräsident Winfried Kretschmann) Ich hoffe sehr, dass sich die unwürdigen Szenen aus der letzten Legislatur, die vielen Diffamierungen und Beschimpfungen, die wir hören mussten und die in dieser Form für den Landtag neu waren, nicht wiederholen. (Beifall) Sie schaden nämlich dem Geist der Demokratie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zurückliegende Jahr war auch für den Landtag nicht einfach. In Krisenzeiten tritt die Exekutive ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Aber egal, wie stürmisch die Zeiten auch sind, sie arbeitet in dem Rahmen, der ihr von der Legislative vorgegeben ist. Sie ist immer zurückgekoppelt an die erste Gewalt. Das ist umso wichtiger, wenn Grundrechte zeitweise zurückstehen müssen, um Leben und Gesundheit zu schützen. Der Landtag hat schnell auf die Pandemie reagiert und sich aktiv und selbstbewusst auf immer wieder neue Lagen eingestellt. Er hat Sitzungen der Ausschüsse per Videokonferenz ermöglicht, er hat Fristen verkürzt, Verfahren angepasst sowie viele Sondersitzungen einberufen und dafür gesorgt, dass die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu keiner Zeit beeinträchtigt war. Mein Dank und Respekt gilt an dieser Stelle auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die das mit unermüdlichem Einsatz, mit Ideenreichtum und Flexibilität möglich gemacht haben. (Beifall) Ich denke z. B. an die wirklich historische Sondersitzung vom 19. März 2020. Der Landtag hat damals im Zusammenhang mit Corona eine Naturkatastrophe festgestellt. Mit dem Beschluss eines Nachtragshaushalts und einer erheblichen Kreditaufnahme hat er die Grundlage dafür gelegt, die Auswirkungen der Pandemie im Land schnell und effektiv bekämpfen zu können. Der Finanzausschuss hat im Folgenden die konkreten Maßnahmen und die Bereitstellung der Mittel eng begleitet. Mit zahlreichen Sitzungen hat sich der Landtag als eminent handlungsfähiges Verfassungsorgan erwiesen, als eine erste Gewalt, die die Entscheidungen der Landesregierung zur Umsetzung der MPK-Beschlüsse engmaschig begleitet, erörtert und kontrolliert. Vor allem aber hat sich dieser Landtag intensiv um eine Balance bemüht, um die vielen jeweils schnell anzupassenden Coronaregelungen seitens der Exekutive mit dem Erfordernis einer parlamentarischen Kontrolle in Einklang zu bringen. Im Ergebnis hat der Landtag im Juli 2020 ein Pandemiegesetz beschlossen, und zwar als erstes Parlament bundesweit. Inzwischen haben viele andere – auch der Bund – an diese Pionierarbeit angeknüpft. Der Landtag von Baden-Württemberg hat also seine Vitalität bewiesen. Er hat gezeigt, wie schnell und verlässlich Demokratie auch in Krisenzeiten funktionieren kann. Das war und ist ein gutes Signal für unsere offene und freie Gesellschaft, das weit über das Parlament hinausreicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Coronakrise werden wir bald überwinden. Aber in einer weiteren Krise, der Klimakrieriode – 1. Sitzung – Dienstag, 11. Mai 2021 se, stecken wir mittendrin. Die Bewältigung dieser Krise ist ebenfalls eine Herausforderung für den Parlamentarismus. Wir werden nun zeigen müssen, dass wir hier ebenso aktiv und kreativ sind, um die Erfordernisse der Klimakrise mit der Arbeitsweise des Parlaments in Einklang zu bringen. Wie können wir die Interessen und Notwendigkeiten auch einer weiter entfernten Zukunft noch besser als bisher in den Abwägungsprozess integrieren? Wir müssen das tun, weil wir sonst irreversible Schäden für nachfolgende Generationen anrichten. Ja, das Parlament muss die ganze Vielfalt der heutigen Bevölkerung in seiner Arbeit reflektieren, was schon Aufgabe genug ist. Aber es muss außerdem noch stärker die Perspektive der künftigen Bürgerinnen und Bürger einbeziehen; das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz bringt das ja auf den Punkt. Das ist auch nötig, um bei der jüngeren Generation keine Entfremdung von unserem Regierungssystem zu riskieren. Dabei sind schwierige Fragen zu Inhalten und Verfahren zu verhandeln. Das Parlament als der zentrale Ort der demokratischen Rede ist d a s Forum, um diese Dinge auszudiskutieren. Ganz entscheidend ist dabei, dass wir im Sinne von Hannah Arendt einen gemeinsamen Boden der Wirklichkeit beibehalten. Wir müssen uns über Wege und Ziele streiten. Aber wir müssen dies auf der Basis derselben Fakten tun. Wer Fakten leugnet, der zerstört die demokratische Debatte und am Ende die Demokratie selbst. (Beifall) Meine Damen und Herren, es ist eher ungewöhnlich, dass ich als geschäftsführender Ministerpräsident heute hier als Alterspräsident sitze. Ich tue das natürlich in meiner Funktion als Abgeordneter. Es würde mich freuen, wenn dieser besondere Umstand auch als Erinnerung daran dient, dass der Landtag vor der Regierung da ist. Es gehört zum Kern des parlamentarischen Regierungssystems, dass die vom Volk gewählten Abgeordneten eine Regierung wählen. Sie bestimmen den Regierungschef, niemand anderes. Aber das ist eben erst ein späterer Schritt. Der ganz besondere Moment des Neubeginns vollzieht sich hier und jetzt in der Konstituierung des neuen Landtags durch seine neu gewählten Abgeordneten. Auch ich selbst bin, wie Sie meinen Ausführungen vielleicht entnehmen konnten, von ganzem Herzen ein leidenschaftlicher Parlamentarier, und das seit über 40 Jahren. Trotz zehn Jahren in der Regierung fühle ich mich als Abgeordneter und bin berührt vom Vertrauen der Wählerinnen und Wähler, die mich zum achten Mal hierhin entsandt haben, um ihre Interessen zu vertreten und zu verhandeln. Unter uns gesagt: Die zweite Runde bei der Regierungserklärung, wenn ich nicht entlang eines vorbereiteten Redeentwurfs spreche, sondern frei auf das antworte, was im parlamentarischen Schlagabtausch geäußert wurde, gefällt mir noch immer am besten. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche uns allen ein gutes Gelingen bei den vor uns liegenden Aufgaben und bei unserer wichtigen und ehrenvollen Arbeit im Dienste und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Lassen (Alterspräsident Winfried Kretschmann) Sie uns in diesem Sinn gemeinsam an die Arbeit in unserem 17. Landtag von Baden-Württemberg gehen. Vielen Dank. (Anhaltender Beifall) Meine Damen und Herren, wir fahren in der Konstituierung des Landtags fort. Nach § 3 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtags werden die Geschäfte, solange der Landtag nichts anderes beschließt, nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des vorangegangenen Landtags geführt. Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass der 17. Landtag die Bestimmungen der Geschäftsordnung des 16. Landtags vorläufig weiter anwendet. Ein Exemplar dieser Geschäftsordnung mit Anlage 1 – Offenlegungsregeln –, Anlage 2 – Richtlinien für die Fragestunde – und Anlage 3 – Richtlinien für die Regierungsbefragung – sowie weiteren wichtigen Regelungen liegt auf Ihren Tischen. Die Fraktionen sind weiter übereingekommen, die Geschäftsordnung noch in einigen Punkten – bezüglich der Zahl der Präsidiumsmitglieder, der Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer sowie der Zahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Notparlaments – zu modifizieren. Der interfraktionell abgestimmte Vorschlag zu diesen Modifizierungen liegt Ihnen vor (Anlage 1). Wer der vorläufigen Übernahme der modifizierten Geschäftsordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit hat der Landtag der vorläufigen Übernahme der modifizierten Geschäftsordnung zugestimmt. Gemäß § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung muss nun zunächst die Beschlussfähigkeit des Landtags festgestellt werden. Ich bitte Frau Abg. Bay, den Namensaufruf vom Redepult aus vorzunehmen. Meine Damen und Herren, bitte erheben Sie sich beim Aufruf Ihres Namens kurz und antworten mit „Hier“ oder „Ja“. Frau Abg. Bay, bitte führen Sie den Namensaufruf durch. Beginnen Sie mit dem Buchstaben A. (Namensaufruf) Sind noch Abgeordnete im Saal, die bislang nicht aufgerufen worden sind? – (Zuruf: Zimmermann! – Heiterkeit) Das ist nicht der Fall. Dann ist der Namensaufruf beendet. Meine Damen und Herren, der Namensaufruf hat ergeben, dass 152 Abgeordnete anwesend sind. Der Landtag ist also beschlussfähig. Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten Als Wahlkommission für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der stellvertretenden Präsident/-innen oder des/der stellvertretenden Präsidenten berufe ich zunächst nach lperiode – 1. Sitzung – Dienstag, 11. Mai 2021 § 4 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtags die Damen und Herren Abg. Boser und Lindlohr – die sich bei den heute anstehenden Wahlen beim Namensaufruf abwechseln –, Gentges, Gruber, Haußmann, Hentschel, Dr. Podeswa und Dr. Rapp. Ich bitte nun um Vorschläge für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten. Das Wort erhält Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz.

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